20-0979

Nutzung des Wasch- und Gebetsraums des Bergedorfer Friedhofs

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

des BAbg. Emrich, Wegner, Reichelt und der CDU-Fraktion

 

Anfang des Jahres ist in Bergedorf der europaweit erste alevitische Friedhof in Bergedorf entstanden. Das ist zu begrüßen. In der dafür notwendigen Kooperationsvereinbarung zwischen der Stiftung Alevitische Gemeinde und dem Bezirksamt wurde vereinbart, dass der Abschiedsraum und die Sanitär- und Nebenräume der Stiftung zur Nutzung überlassen wurden. Gleichzeitig gehen die Unterhaltungspflichten auf die Stiftung über. Deutlich vereinbart wurde außerdem, dass der Abschiedsraum weiter für alle Bestattungsunternehmen, unabhängig von der Religion des Verstorbenen, zur Nutzung zur Verfügung steht. Darauf hat auch die liberale und gut in der Gesellschaft verankerte Stiftung in Ihrer Eröffnungsfeier explizit hingewiesen.

Die theoretische Möglichkeit ist das eine, die praktische Umsetzung das andere. Konkrete Fragen zum genauen Ablauf wurden im Umweltausschuss nicht zufriedenstellend beantwortet, die Reaktivierung des Arbeitskreises Friedhof mehrheitlich abgelehnt.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Ist neben der Nutzung des Abschiedsraums auch die Nutzung der Sanitär- und Nebenräume durch alle Bestatter möglich? Wenn nein, warum nicht?
  2. Wie oft wurden die Räumlichkeiten nach Übergabe an die Stiftung genutzt und wie oft davon durch hiesige Bestatter?
  3. Welches Verfahren ist vorgesehen, wenn ein hiesiger Bestatter die Räume für eine Bestattung nutzen möchte? Wer entscheidet über die Überlassung der Räume? Bitte den vorgesehenen Ablauf schildern, mit Ansprechpartnern und Kontaktdaten.
  4. Fallen Gebühren (o.ä.) für die Nutzung der Räume an? Wenn ja, welche, in welcher Höhe und wer erhält diese Gebühren?

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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