22-0112

Nutzt der Senat die zweite Chance, bei der Windenergie mit den Nachbarn zu kooperieren?

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
17.10.2024
Ö 6.5
Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Emrich, Froh, Pelch, Capeletti und Fraktion der CDU

 

 

Aufgrund einer Bundesgesetzgebung - Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) muss Hamburg 0,25% (bis 2027) bzw. 0,5% (bis 2032) der Landesfläche für Windenergieanlagen (WEA) ausweisen. Als Stadtstaat stellt diese Flächenvorgabe Hamburg, im Vergleich zu den Flächenländern, vor eine besondere Herausforderung, weil dies, aufgrund der baulichen Dichte, Konflikte mit der betroffenen Bevölkerung provoziert. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass keine ausreichenden Abstände zur Wohnbebauung gewährleistet werden können, da die auszuweisenden Flächen keiner Höhenbegrenzung für WEA unterliegen dürfen, um für das Flächenziel angerechnet zu werden. Hier gelten nur die gerichtlich festgesetzten Mindestabstände der doppelten Höhe der WEA (optische Bedrängung) sowie Emissionsschutzgrenzwerte der TA-Lärm. Neueste, serienreife WEA sind 220-240m hoch, Tendenz steigend. Im schlimmsten Fall führt also die Rechtslage dazu, dass Bergedorferinnen und Bergedorfer eine 240m hohe WEA mit einem Abstand von nur 500m vor der eigenen Haustür stehen haben. Die negativen Effekte wie Lärm, Infraschall oder Schattenschlag verstärken sich damit.

 

Das WindBG hatte allerdings bis zum 31. Mai 2024 die Möglichkeit eingeräumt, eine länderübergreifende Kooperation mit Flächenländern zu schließen damit dort, über einen Staatsvertrag, die notwendigen hamburgischen WEA-Flächen nachgewiesen werden. Diese Frist hat Hamburg aber ungenutzt verstreichen lassen. Dabei wäre dieser Weg hervorragend geeignet, sowohl die Flächenziele zu erreichen, wie auch die Bevölkerung so gering wie möglich zu belasten. In Flächenländern können und werden weit größere Abstandsflächen eingehalten.

 

Nachdem die grüne Umweltbehörde seit vielen Jahren nur eine einzige neue WEA in Hamburg genehmigt hat, will der Senat nun Symbolpolitik betreiben und auf Biegen und Brechen zusätzliche Windenergieanlagen innerhalb Hamburgs errichten, ohne Rücksicht auf die betroffene Bevölkerung. Das ist nicht akzeptabel, es braucht eine Lösung mit gesundem Menschenverstand.

 

Der Senat erhält aber nun wohl eine Chance, sein Handeln zu überdenken. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung aus dem September 2024 sieht vor, die genannte Frist bis zum 31. Mai 2025 zu verlängern. In einer ersten Stellungnahme hat der Bundesrat dieses Ansinnen positiv aufgenommen, würde sogar eine Verlängerung bis zum 31. Mai 2026 bevorzugen. Dies erhöht die Möglichkeit, um zu sinnvollen Lösungen für Staatstaaten wie Hamburg zu kommen. Damit kann die Akzeptanz der Energiewende erhöht werden.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

1) Inwiefern ist es für den Senat vorstellbar, dass ein Teil der Flächen in anderen Bundesländern ausgewiesen wird, um in Hamburg größere Abstände zu Wohnnutzungen zu ermöglichen?

 

2) Wie würde die neue Gesetzesinitiative bei Umsetzung die Position des Senats verändern, das Flächenziel auch in anderen Bundesländern per Staatsvertrag oder Kooperationsvereinbarung darzustellen?

 

3) rde der Senat Gespräche mit den Flächenländern führen?

 

4) Wie würden sich das Potential der in Bergedorf liegenden ausgewählten Flächen bei Einhaltung von

 

a) 1.000m Abstand zu jeglicher Wohnnutzung

b) 800m Abstand zu jeglicher Wohnnutzung

 

verändern? Welche Flächen blieben in welcher Abmessung als Potentialflächen übrig?

 

Petitum/Beschluss

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