21-1864.01

Nutriaplage in Bergedorf

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25.04.2024
Ö 6.2
Sachverhalt

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der BAbg. Seiler, Krohn, Winkelbach, Meyer und AfD Fraktion Bergedorf
 

Die Umweltbehörde in Hamburg, genannt Bukea, hat beschlossen, Nutrias in Bergedorf aufgrund ihrer rasanten Verbreitung im Landgebiet zum Abschuss freizugeben. Dieser Schritt erfolgt überraschend, da die Behörde ursprünglich plante, ein Gutachten zur Nutria-Population bis Ende Juli 2023 abzuwarten, bevor Maßnahmen ergriffen werden. Die Entscheidung wurde beeinflusst durch den Druck der Bergedorfer Verwaltung, die schnellere Maßnahmen forderte.

 

Um die Nutria-Population zu kontrollieren, plant die Behörde die Wiedereinführung der "Schwanzprämie" bis mindestens Ende 2023. Ähnlich wie zuvor bis 2020 sollen Tierkadaver von Jungtieren in Containern gesammelt und viertel- bis halbjährlich von Bukea-Mitarbeitern abgeholt werden. Die genaue Höhe der Prämie steht noch aus.

 

Die Nutrias haben sich in verschiedenen Landgebieten sowie Stadtteilen wie Neuallermöhe, Nettelnburg, Boberg und entlang des Brookdeichs ausgebreitet. Es wurden sogar Nutrias im Bergedorfer Schlosspark und entlang der Bille in Richtung Schleswig-Holstein gesichtet. Dieser Schritt zur Regulierung der invasiven Art soll dazu beitragen, die Auswirkungen der Nutria-Plage in der Region einzudämmen.

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt wie folgt Stellung:

 

  1. Wie viele Nutrias wurden bisher in Bergedorf gesichtet und wie stark ist ihre Population in der Region?

 

Am 03. November 2023 ist ein Nutriagutachten veröffentlicht worden (Transparenzportal: https://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/massnahmenkonzept-bestand-schaeden-massnahmen-fuer-die-art-nutria-myocastor-coypus-in-den-hambu), das für den Bezirk Bergedorf eine Populationsschätzung über eine gemittelte und hochgerechnete Anzahl von 21.252 Nutria angibt.

 

  1. Wie oft werden die Container mit den Tierkadavern von Jungtieren von Bukea-Mitarbeitern abgeholt?

 

Die BUKEA stellt keine Container für Tierkadaver von Nutria zur Verfügung.

 

  1. Warum hat die Umweltbehörde beschlossen, Nutrias in Bergedorf zum Abschuss freizugeben, obwohl ursprünglich geplant war, ein Gutachten zur Population abzuwarten?

 

Die BUKEA hat zu keinem Zeitpunkt beschlossen oder bekanntgegeben, dass in Bergedorf Nutrias zum Abschuss freigegeben sind. Vielmehr hat die BWVI als Oberste Jagdbehörde im März 2018 eine Auslegungshilfe zur „Bejagung von Nutria (Myocastor coypus) in der Freien und Hansestadt“ an die Hamburger Jagdausübungsberechtigten, Jagdpächterinnen und Jagdpächter in der Freien und Hansestadt Hamburg verfasst. Damit hat sie auf die Anfragen von Jägerinnen und Jägern reagiert, die Nutrias schon bejagen oder zumindest bejagen wollten.

 

  1. Welche Gründe führten dazu, dass die Bergedorfer Verwaltung Druck auf die Umweltbehörde ausgeübt hat, schneller gegen die Nutria-Plage vorzugehen?

 

Seit Frühjahr vergangenen Jahres hatten Vertreter von Jägerschaft, Landwirtschaft, Gartenbau, Ent- und Bewässerungsverband sowie Vertreter der Lokalpolitik verstärkt in lokalen Medien auf die „mittlerweile dramatische Lage“ hinsichtlich der Nutria verwiesen. Die öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema stieg daraufhin. Druck von Seiten des Bezirk Bergedorf auf die BUKEA wurde allerdings nicht ausgeübt, sondern beschlossen, zunächst Bestands- und Schadensdaten gutachterlich zu erheben.

 

  1. Gibt es bereits Schätzungen zur finanziellen he der Schwanzprämie, die für die Abschussaktion der Nutrias vorgesehen ist?

 

r die Entnahme von Nutria ist eine Prämie von 7 € pro entnommenen Tier vorgesehen. Eine Schätzung des jährlichen finanziellen Gesamtaufkommens kann erst ein Jahr nach Umsetzung der Maßnahme realistisch vorgenommen werden.

 

  1. Welche Gebiete und Stadtteile in Bergedorf gelten als Nutria-Hotspots, und wie stark ist die Ausbreitung dieser invasiven Tiere in der Stadt?

 

Nutrias kommen vor allem in den ländlichen Bereichen Bergedorfs in und an Gewässern vor. Auch in den städtischen Bereichen finden sich geeignete Lebensräume an Gewässern, vor allem entlang der Bille und in den Stadtteilen Allermöhe und Neu-Allermöhe, die von Nutria bereits besiedelt sind. Es ist davon auszugehen, dass geeignete Gewässerlebensräume in der Stadt, sofern sie von Nutrias erreicht werden können, schon besiedelt sind oder in Zukunft besiedelt werden.

 

  1. Hat die Behörde weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Nutria-Plage in Planung?

 

Folgende im Nutriagutachten empfohlene Maßnahmen werden umgesetzt oder auf ihre Umsetzung geprüft:

 

  • Einführung eines allgemeinen Fütterungsverbots im Hamburgischen Wassergesetz.
  • Fortführung und Anpassung der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Bereitstellung von Informationen an private Grundstückseigentümer).
  • Aufnahme von Nutria ins Hamburger Jagdrecht.
  • Unterstützung der Entnahmeberechtigten durch Bereitstellung von Lebendfallen.
  • glichkeiten der Entnahme in allen Bereichen (nach Naturschutzgebietsverordnungen ist dieses auch in Naturschutzgebieten möglich).
  • Prämienzahlung für die Entnahme.
  • Prüfung einer temporären Aufhebung des Elterntierschutzes bei Nutria in den Wintermonaten. Dieses kann nur im Einvernehmen mit allen beteiligten Behörden erfolgen und vermeidet eine Zuwiderhandlung nach den Jagdgesetzen bezüglich des strafbewehrten Verbots einer Bejagung von Elterntieren.
  • Überprüfung der Maßnahmen, fortgeführte Aufnahme der Schäden und der Bestandsabschätzungen

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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