21-0726

Neugestaltung Bahnunterführung Alte Holstenstraße hier: Beleuchtungs- und Gestaltungskonzept

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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21.06.2021
12.04.2021
01.02.2021
Ö 5
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Bergedorf hat sich in ihrer Sitzung am 25.10.2018 mit der Neugestaltung Bahnunterführung Alte Holstenstraße (Drucksache 20-1793) befasst und beschlossen eine entsprechende Arbeitsgruppe einzurichten. Die Arbeitsgruppe hat am 21. Januar 2019 getagt und entschieden, ein individuelles Beleuchtungs- und Gestaltungskonzept durch einen erfahrenen Fachplaner entwickeln zu lassen.

Aufgrund fehlender personeller Kapazitäten im Bezirksamt konnte das Thema zunächst nicht bearbeitet werden. Das Vergabeverfahren wurde im Frühjahr 2020 durchgeführt. Das Büro Ulrike Brandi Licht - Lichtplanung und Leuchtenentwicklung GmbH konnte dabei für den Auftrag gewonnen werden. Seit Juli hat das Büro, in Abstimmung mit den zuständigen Dienststellen des Bezirksamtes, der Hamburg Verkehrsanlagen (HHVA), der Hamburger Verkehrsverbund GmbH und der DB Netz AG, ein Gestaltungs- und Lichtkonzept erarbeitet.

Dabei sind folgende Anforderungen im Laufe der Projektarbeit herausgearbeitet worden:

-          Wandgestaltung: Die Wänderfen flächig bemalt werden. Voraussetzung ist eine Maltechnik und die Verwendung von Farben, die evtl. auftretende Risse in den Wänden sichtbar bleiben lässt.

-          Deckenkonstruktion: Die Konstruktion darf nur mit zugelassenem Korrosionsschutz behandelt werden. Helle Farben sind nicht im zugelassenen Sortiment. Eine zusätzliche Farbschicht auf dem Korrosionsschutz bedarf langer Tests und Zulassungsverfahren. Dies ist mit einem hohen Kostenaufwand verbunden.

-          Taubenschutzgitter können an die Positionen der Leuchten angepasst werden.

-          Die Leuchtenpositionen für die Gehwegbeleuchtung und gestalterische Beleuchtung darf nicht im Konflikt zur Straßenbeleuchtung stehen. HHVA wird die Betreibung der neuen Beleuchtung nicht übernehmen. Sie sind auch nicht Betreiber der Bestandsbeleuchtung.

-          Die vorhandenen Wandprojektoren sind mit einer Hilfskonstruktion an das Trägersystem geklemmt, da keine Bohrungen in der Deckenkonstruktion möglich sind. Diese Hilfskonstruktionen können weiterhin verwendet und ggf. versetzt werden. Die vorhandenen Wandhalterungen können entfernt werden.

 

Das nun vorliegende Konzept (Anlage 1) untergliedert sich in ein Licht- und in ein Gestaltungskonzept, welche aufeinander abgestimmt sind. Das Gestaltungskonzept ist in Zusammenarbeit mit dem Gymnasium Bornbrook entwickelt worden. Die Zusammenarbeit ist nach Wunsch aus dem Stadtteil entstanden und vom Büro aufgegriffen worden. Hier werden unterschiedlichste Motive vorgeschlagen, die Bezüge zu den Themen Bergedorf, Inklusion und Toleranz aufweisen. Die Wände werden dafür in unterschiedliche Farbfelder gestaltet. Aus Sicht der Verwaltung bedarf die Motivwahl einer politischen Entscheidung, auch vor dem Hintergrund verwendeter religiöser und inklusiver Motive, der kindlichen „Handschrift“ und der Frage der Angemessenheit motivbildender und zeitgeistbezogener Darstellungen an der Verbindung des Zentrumsbereichs von Bergedorf und Lohbrügge. Alternativ kommt u.a. eine reine Farbfeldgestaltung und Beleuchtung in Betracht (vgl. Petitum).

r das Lichtkonzept werden zwei Varianten vorgeschlagen, eine dynamische und eine statische Beleuchtung. Ein gleichmäßiges Licht beleuchtet die farbigen Seitenwände. Zusätzlich akzentuieren farbige Wandfluter die einzelnen Flächen. In der dynamischen Variante werden die Flächen abwechselnd langsam angestrahlt. Alternativ betont farbiges Licht statisch besondere Abschnitte oder Akzente auf den Wandflächen.

Nach interner Prüfung sind mit einem solchen Konzept unter anderem folgende Punkte und Hinweise aus der Straßenbauunterhaltung zu beachten:

-          Vibrationen an der Tunneldecke verursachen an der Halterung der Leuchteinheiten starke Spannungsschwankungen und erleiden hierdurch häufig Defekte an den Leuchtfassungen.

-          Vibrationen der Tunnelwände verursachen Risse an Fugen und können dadurch aufgetragene Malereien netzrissartig zerstören.

-          Vollflächige künstlerische Malereien unterliegen starken Harnsäureeinflüssen durch Hunde im unteren Bereich.

-          Witterungseinflüsse haben starke Einflüsse an der Farbsubstanz(ausbleichen) im Einstrahlwinkel der Sonne, Regen hat im Einstrahlwinkel zusätzlichen Ausbleicheffekt.

-          Ständige Verkotung durch Vögel (u.a. hohe Anzahl an Tauben) und dadurch ätzende Fleckenbildung, die selbst eine entsprechende Versiegelung nicht abhält.

-          Entfernung bei Graffitischädigungen würde auch das Kunstbild langfristig zerstört und der Künstler müsste regelhaft aufgefordert werden, sein Werk ausbessern.

-          Kehrmaschinen der SRH bürsten mit hohem Druck auch an der Tunnelwand und können zusätzlich absehbare Schäden verursachen, die sich dann in das weitere Kunstwerk fortsetzen können.

-          um- und Streufahrzeuge werden in den Wintermonaten zusätzlich an der bemalten Tunnelwand Schäden verursachen.

-          Bei Brückenprüfungen: Rückbau sämtlicher Beleuchtungseinheiten.

-           

Zudem gilt die aktuelle Bestandsbeleuchtung als Sonderbeleuchtung und wird nicht durch HHVA sondern durch den Bezirk (MR) unterhalten und bezahlt (auch Stromkosten). Dies führt dazu, dass für eine Umsetzung des Gestaltungs- und Lichtkonzeptes zusätzlich zu den oben genannten Hinweisen, die jeweiligen Zuständigkeiten neu zu bewerten und zu regeln wären:

-          Beauftragung der Wand- und Lichtgestaltung, zzgl. Vereinbarung mit der DB

-          Umsetzung und Abnahme der Neugestaltung

-          Bedienung der Lichtanlagen

-          Unterhaltung der Neugestaltung

-          Finanzierung der Neugestaltung und der Unterhaltung

Da mit der Umsetzung des Konzeptes und mit neuen Zuständigkeiten mehr Bedienungs-, Wartungs- und Reinigungszeit verbunden sein wird und weitere Kapazitäten im Bezirksamt fehlen, müsste, um diese besonderen Rahmenbedingungen auffangen zu können, ein Dienstleistungsvertrag über mindestens 10 Jahre für die Wartung, Reinigung und Ersatzleistungen geschlossen werden.

Die geschätzten Gesamtkosten für die Umsetzung des Konzeptes belaufen sich auf 69.880 EUR bzw. 61.280 EUR. (Die Kosten für die Umsetzung der Wandgestaltung betragen 13.400 EUR (netto) und für die Leuchtgestaltung 31.480,00 EUR (dynamisch) und 22.880,00 EUR (statisch), zzgl. Kosten von ca. 25.000 EUR für Montage-, Anschlussarbeiten + Unvorhersehbares).

Zusätzlich werden jährliche Kosten für die Unterhaltung (auch nach Abschluss eines Dienstleistungsvertrags) und für den Strom von ca. 8.500 EUR entstehen. Noch nicht mit einbezogen sind Unterhaltungsmaßnahmen für das Kunstwerk.

Geplant ist, dass ein Künstler und ein Fachbetrieb den Farbanstrich aufbringt und die Beleuchtung in Kooperation mit der Auftragnehmerin Ulrike Brandi Licht - Lichtplanung und Leuchtenentwicklung GmbH umgesetzt wird.

Aktuell stehen keine Mittel aus der Rahmenzuweisung für die Investition und für die Unterhaltung zur Verfügung. Als Finanzierungmöglichkeiten können Fördermittel aus dem in der Anmeldephase befindlichen RISE-Gebiets „Zentrum Bergedorf“ sowie Mittel des Förderfonds des Bezirkes fungieren. Zusätzlich bestünde die Möglichkeit die Leuchtmittel durch Fördermittel des Klimaschutzes fördern zu lassen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Bezirksamtsleiter wird beauftragt, das vorliegende Beleuchtungs- und Gestaltungskonzept zur Bahnunterführung Alte Holstenstraße grundsätzlich weiterzuverfolgen. Dabei sollen folgende Punkte zum weiteren Vorgehen hinsichtlich Gestaltung, Beleuchtung und Finanzierung beachtet werden (zu 1. und 2. wird der Ausschuss um entsprechende Auswahl gebeten):

1a: Die für die Wandgestaltung ausgearbeiteten Motive sollen überarbeitet werden, damit auf z.B. religiöse Motive verzichtet wird und die technischen Anforderungen besser berücksichtigt werden.

1b: Auf die Wandmotive solle verzichtet und die Wand nur in Farbfeldern gestaltet werden, die die technischen Anforderungen berücksichtigen.

2a: Das vorgeschlagene Lichtkonzept soll mit einer dynamischen Lichtprojektion weiterverfolgt werden.

2b: Das Lichtkonzept soll nur mit statischen Lichtprojektionen weiterverfolgt werden.

3. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, ein Gesamtfinanzierungskonzept (einschließlich der Kosten für einen 10-Jahres-Dienstleistungsvertrag) zu erarbeiten, das neben bezirklichen Mitteln nach Möglichkeit eine Anteilsfinanzierung aus RISE-Mitteln sowie Mitteln des Klimaschutzes enthält.

4. Dem Kulturausschuss soll zu seiner Sitzung im September 2021 über den erreichten Zwischenstand berichtet werden.

 

Anhänge

Beleuchtungs- und Gestaltungskonzept Bahnunterführung Alte Holstenstraße