21-1400

Neues Hebammengesetz

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Mirbach, Westberg, Jobs, Gruber, Heilmann - Fraktion DIE LINKE

 

Das neue Hebammengesetz regelt die Ausbildung zur Hebamme völlig neu. Dies gibt Anlass dazu, die aktuelle Situation in unserem Bezirk zu analysieren, aber auch die Auswirkungen auf nach dem alten Hebammengesetz bereits fertig ausgebildete Hebammen zu hinterfragen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Wie viele Hebammen arbeiten in unserem Bezirk?
  2. Welche Formen der Berufstätigkeit von Hebammen haben wir in Bergedorf? Bitte um genaue Anzahl zu jeder Gruppierung (Familienhebammen, freiberufliche Hebammen, in Krankenhäusern etc. angestellte Hebammen).
  3. Ist der Bedarf an Hebammen in Bergedorf damit abgedeckt? Bitte ausführen.
  4. Wie viele Säuglinge einschließlich Mütter können die Bergedorfer Hebammen betreuen?
  5. Was unternimmt die zuständige Behörde, um Eltern in Bergedorf bei der Suche nach Heb-ammen zu unterstützen?
  6. Welche Übergangszeit haben die Hebammen, die jetzt schon berufstätig sind, die neuen gesetzlichen Pflichten zu erfüllen?
  7. Gibt es Überlegungen, die Hebammen bei der neu abzuschließenden Haftpflichtversicherung finanziell zu entlasten, um einen Hebammenmangel zu verhindern? Wenn ja. Welche? Wenn nein: Warum nicht?
  8. Der Hebammenverband Hamburg hat sich gewünscht, dass freiberuflichen Hebammen kooperative Zusammenschlüsse ermöglicht werden sollen. Wird dieser Bitte nachgekommen werden? Wenn ja: In welcher Form geschieht dies? Wenn nein: Warum nicht?
  9. Sind Gehaltsunterschiede für die Hebammen alter und neuer Ausbildung zu befürchten? Wenn ja: Vor welcher Rechtsgrundlage findet das statt?

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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