21-0782.01

Neue Pachtverträge für das Schlosscafé und das Café Zeit und Raum

Antwort

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25.03.2021
Sachverhalt

Kleine Anfrage der BAbg. Garbers und der CDU-Fraktion

 

Am 31. März 2021 endet der Pachtvertrag mit dem jetzigen Betreiber des Schlosscafés und bis zum 1. April 2021 sollen, mit den langjährigen Betreiberinnen für das Café Zeit und Raum an der Sternwarte, neue Verträge ausgearbeitet werden.

Da die bisherigen Verträge für die Betreiber des Schlosscafés kaum wirtschaftlich umzusetzen waren oder im Falle des Cafés Zeit und Raum aufgrund mehrerer Beteiligter (Bezirksamt, Wissenschaftsbehörde und Universität) zu viel Unzufriedenheit führten, ist es nun von enormer Wichtigkeit für Bergedorf, dass ein guter und problemloser Neuanfang gelingt.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 01.03.2021 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

  1. Hat es zwischenzeitlich eine Einigung mit den bisherigen Betreiberinnen des Cafés Zeit und Raum gegeben?
  2. Wenn ja,
  1. wurden neue Verträge geschlossen oder bleibt es bei den bisherigen Regelungen?
  2. gibt es eine Trennung der Zuständigkeit zwischen dem Besucherzentrum und dem Café Zeit und Raum?

Wenn ja, wie wurde das Problem gelöst und wer soll zukünftig das Besucherzentrum betreiben?

Wenn nein, wird die Wissenschaftsbehörde oder die Universität dennoch den Betrieb für das Besucherzentrum übernehmen?

 

Zu 1. und 2.

Der am 7.2.2011 geschlossene Vertrag gilt unverändert.

 

 

  1. Werden die Pächter des Cafés Zeit und Raum zukünftig eine Schlüsselgewalt über das Haupttor bekommen?

 

Pächtern des Besucherzentrums Sternwarte sind Zugang und Zufahrt auf das Gelände der Sternwarte jederzeit gewährleistet.

 

 

  1. Wurde zwischenzeitlich für das Café im Schloss ein neuer Pachtvertrag geschlossen? Wenn ja, ab wann? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?

 

Ja. Die Eröffnung erfolgt voraussichtlich zum 1. Juli 2021.

 

 

  1. Lässt oder ließe der Vertrag mit dem (zukünftigen) Pächter des Schlosscafés auch eine Öffnung des Cafés parallel zu Veranstaltungen des Museums zu? Wenn nein, warum nicht?

 

Ja, so wie in der Vergangenheit auch schon.

 

 

  1. Müssen sich die Öffnungszeiten des Schlosscafés auch zukünftig nach den Öffnungszeiten des Schlossmuseums richten? Wenn ja, wieso?

 

Die Öffnungszeiten des Gastronomiebetriebes sind seit jeher im jeweiligen Einvernehmen von Pächter und Museum gemeinsam vereinbart worden. An diesem kooperativen Verfahren wird auch in Zukunft festgehalten.

 

 

  1. Lässt oder ließe der Vertrag mit dem (zukünftigen) Pächter des Schlosscafés eine uneingeschränkte Nutzung des Innenhofs zu? Wenn nein, warum nicht und in welchem Maße gelten die Einschränkungen?

 

Eine uneingeschränkte Nutzung ist nicht möglich. Es gelten u.a. die Einschränkungen, dass Flucht- und Rettungswege freigehalten, Denkmalschutz und Rauchverbot beachtet sowie Nutzungszeiten in Bezug auf Veranstaltungen des Museums abgestimmt sein müssen. Für abendliche Veranstaltungen ist zudem Lärmschutz in Bezug auf Anliegerinnen und Anlieger einzuhalten.

 

 

  1. Werden in den dunklen Wintermonaten die Wege zum Schloss besser ausgeleuchtet sein, um Café und Schloss attraktiver und besser sichtbar zu machen?

 

Das Bezirksamt verfügt nicht über die erforderlichen Mittel, um solche Verbesserungen realisieren zu können.

 

 

Petitum/Beschluss

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