Neubau öffentlicher Gebäude in Bergedorf ohne Photovoltaik. Aus Kostengründen?
Letzte Beratung: 27.02.2020 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.4
Kleine Anfrage des BAbg. Wegner und der CDU-Fraktion
Von einem Architekten wurden die Planungen für den neuen Jugendclub „Am hohen Stege“ dem Stadtteilbeirat Bergedorf Süd vorgestellt. Mit Erstaunen nahmen die Anwesenden zur Kenntnis, dass das Gebäude ohne Solar- oder Photovoltaikanlage geplant werde. Auf Nachfrage wurde als Begründung angeführt, dass dies bei diesem speziellen Objekt zu teuer sei.
Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 17.02.2020 wie folgt:
Vor diesem Hintergrund frage ich:
Ja.
Der Verzicht begründet sich in der Nutzung des Jugendclubs. Es wurde eine Variantenuntersuchung der verschiedenen Anlagentechniken für den Jugendclub erstellt. Als sinnvollste und wirtschaftlichste Variante hat sich die Herstellung eine Luft-Wärmepumpe herauskristallisiert. Die Solarthermie-Anlage ist in dem Gebäude aufgrund eines vorliegenden geringen Warmwasserbedarfs nicht sinnvoll. Eine Solarthermie-Anlage hat ihr Ertragsmaximum in den Sommermonaten, in denen es jedoch ohne Warmwasserbedarf (Heizung und Sanitär) nicht möglich ist die gewonnene Energie zu verbrauchen.
Um eine Photovoltaik-Anlage sinnvoll zu betreiben, sollte der erzeugte Strom größtenteils selbst verbraucht werden. Auf Basis der Nutzeranforderung des Jugendclubs ist davon auszugehen, dass die Hauptverbrauchszeiten außerhalb der Spitzenleistung der Photovoltaik-Anlage zu erwarten sind. Im Weiteren sind die Investitionskosten einer Photovoltaik-Anlage von ca. 15.000,- € nicht mit dem zur Verfügung stehenden Budget zu errichten. Eine Amortisation der Investition ist daher nicht möglich bzw. unwirtschaftlich.
a) Wie hoch sind die Erstellungskosten für das Gebäude nach aktuellen Kalkulationen?
Die Baukosten betragen nach aktuellem Stand ca. 1,8 Mio €.
b) Um welche Summe hätten sich die Erstellungskosten erhöht, wenn eine Versorgung mit einer Photovoltaik- bzw. Solaranlage mit eingeplant worden wäre?
Siehe Antwort zur Frage 2.
Die Verwaltung ist gemäß § 7 Landeshaushaltsordnung angehalten, für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Jegliches Verwaltungshandeln muss sich nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit richten. Wie unter der Antwort zur Frage 2. ersichtlich, wäre eine entsprechende Planung unwirtschaftlich.
Ja, dieses Thema wurde im laufenden Planungsprozess umfangreich erörtert. In Abhängigkeit des Raumprogramms, des geplanten Gebäudebetriebs und den personellen Gegebenheiten des Jugendclubs wurden der Eingang und die zugehörige Treppe um mehrere Meter Richtung Vierlandenstraße verschoben, um den Ankunftsbereich der Einrichtung auf die Ostseite des Gebäudes zu verlagern. In diesem östlichen Außenbereich zur Vierlandenstraße sind die Angebote wie Fahrradständer, Sitzgelegenheiten etc. geplant, die nach Süden orientiert und besonnt sind, so dass ein Aufenthalt auf der verschatteten Eingangstreppe deutlich unattraktiver erscheint.
Eine Überdachung und Einhausung des Haupteingangs wurden ebenfalls diskutiert und ist möglich. Neben den entstehenden Mehrkosten ist zu bedenken, dass die Attraktivität des Eingangsbereiches als Aufenthaltsort bei schlechtem Wetter deutlich gesteigert wird.
Nach Fertigstellung des Gebäudes erfolgt i.d.R. sehr schnell eine Bewertung der ästhetischen Fassadenqualitäten durch die Anwohner und Passanten, die den Planungsprozess nicht mitverfolgt haben. Die der Wohnbebauung zugeordnete Nordfassade zeichnet sich auf Wunsch der nördlichen Nachbarn bereits durch sehr wenige Öffnungen und ein recht geschlossenes Fassadenbild aus. Es ist kritisch zu betrachteten, ob eine weitere Verschiebung des Haupteingangs der richtige Ansatz ist, da dieser für die Wahrnehmung des Gebäudes eine zentrale Bedeutung hat - auch vor dem Hintergrund der Auffindbarkeit und Adresszugehörigkeit, sowie des auf dieser Fassadenseite ebenfalls befindlichen barrierefreien Eingangs im Erdgeschoss.
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