Nebenflächen am Reinbeker Redder
Drs. 21-1118
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung, Drs. 21-1118, wie folgt Stellung:
Für den Reinbeker Redder von Hausnummer 51 bis zur Mendelstraße sind derzeit keine Veränderungen vorgesehen. Für die Verbesserung der Fuß- und Radverkehrssituation wäre eine grundhafte Überplanung mit ggf. langwierigen Grunderwerben erforderlich, wofür leider keine personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung stehen. Sobald zukünftig die gesamte Straße baulich angefasst werden muss, kann die fehlenden Fuß- und Radverkehrsanlage auf Umsetzbarkeit überprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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