21-0638

Nachnutzung Schule Seefeld

Antrag

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26.11.2020
Sachverhalt

Antrag der BAbg. Pelch, Capeletti, Froh, Garbers, Woller und Fraktion der CDU

 

Die Schule Seefeld wurde in jüngerer Vergangenheit als Projektschule genutzt. Unter anderem konnten Grundschüler Unterricht in diesem historischen Umfeld erfahren. Auch das Töpfern im Rahmen von Projektwochen war dort sehr beliebt. Später erfolgte eine organisatorische Anbindung an die Ernst-Henning-Schule, es wurden sportliche und umweltbezogene Projekte durchgeführt.

 

In der Antwort auf das Auskunftsersuchen der CDU-Fraktion aus dem Juli 2020 „Was geschieht in oder mit der Schule Seefeld“ (Drs. 21-0461.01) wird auf die Frage, welche anderweitigen Nachnutzungsmöglichkeiten sich für das Gebäude, unter Berücksichtigung des aktuellen Planrechts und des Denkmalschutzes, anbieten würden geantwortet, dass aktuell geplant sei, das Gebäude einer Wohnnutzung zuzuführen. Weiter wird ausgeführt, dass eine entsprechende Ausschreibung sich in der behördlichen Abstimmung befände, aber in der momentanen Vorplanungsphase auch andere Konzeptvorschläge nicht ausgeschlossen werden sollen.

 

Dem Regionalausschuss wurde in der Novembersitzung ein „Konzept für Erwerb und Nutzung der Alten Schule Seefeld durch die JugendBauhütte Hamburg und das Wohnprojekt Vierlanden“ vorgelegt. Darüber hinaus soll es weitere Ideen/Vorschläge geben, die über eine reine Wohnnutzung des Gebäudes hinaus gehen. Dies wird ausdrücklich begrüßt.

 

Im Rahmen dieser Sitzung des Regionalausschusses ergab es sich, dass die Mitglieder grundsätzlich ein für die Region der Vier- und Marschlande passendes Nutzungskonzept gegenüber einer reinen Wohnnutzung vorziehen würden.

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten

1. sich bei der Liegenschaft dafür einzusetzen, dass Nutzungskonzepte, die dem Regionalausschuss zugesendet oder dort vorgestellt werden, bevorzugt vor einer öffentlichen Ausschreibung behandelt und mit dem Antragsteller Gespräche zur Prüfung der Konzepte aufgenommen werden.

2. dem Regionalausschuss im Januar/Februar über die Ergebnisse zu berichten.

 

 

 

Anhänge

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