21-0475.01

Nachfrage zur Drs. 21-0464.01 "Bezirksversammlung tagt ohne Öffentlichkeit - Wie geht es weiter?"

Antwort

Bera­tungs­reihen­folge
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27.08.2020
Sachverhalt

Kleine Anfrage der BAbg. Mirbach, Jobs, Gruber, Heilmann, Westberg (DIE LINKE)

 

Die Antwort des Bezirksamtes auf unsere Kleine Anfrage 21-0464.01 gibt Anlass zu weiteren Fragen.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 20.07.2020 wie folgt, Frage 2 beantwortet dataport, Frage 3 das Bezirksamt Hamburg-Nord:

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Die Frage 2 aus 21-0464.01 wurde nicht beantwortet. Wir fragen daher erneut: "Mit welchen Stellen der FHH hat der Bezirksamtsleiter Gespräche zur Realisierung von Livestreams geführt? Wann fanden die Gespräche statt und welche Ergebnisse wurden erzielt?"

 

Das Thema war seit dem 08.04.2020 Beratungsgegenstand der Sitzung der Bezirksamtsleitungen mit der Behördenleitung der für die Bezirke zuständigen Behörde (seinerzeit: Finanzbehörde). Das Thema wurde anschließend in den seinerzeit drei Mal wöchentlich stattfindenden Sitzungen regelmäßig erörtert. Das Ergebnis wurde in mehreren Sitzungen des Hauptausschusses und der Bezirksversammlung Bergedorf mitgeteilt.

 

 

  1. An welcher Stelle ist die vom Bezirksamt erwähnte Ausschreibung seit wann öffentlich einsehbar? Bitte die Quelle angeben.

 

Diese Vergabe wurde nicht veröffentlicht, da der Schwellenwert der Nationalen Vergabe nicht erreicht wurde. Diese Vergabe wird durch das Verhandlungsverfahren bearbeitet. Es wurden die gewünschten Bieter angeschrieben, um Angebote einzuholen.

 

 

  1. Wann ist das Ausschreibungsverfahren abgeschlossen und wann ist damit zu rechnen, dass ein Livestream der Bezirksversammlung ins Internet erfolgt?

 

Die Angebotsfrist endet am 24.07.2020. Eine Prüfung der Angebote erfolgt unmittelbar und zügig nach Ablauf der Angebotsfrist.  Zielsetzung bleibt, dass ab August eine Zugriffsmöglichkeit auf den Rahmenvertrag ermöglicht ist.

 

 

  1. Es ist zu vermuten, dass zumindest auch die nächste Sitzung der Bezirksversammlung aufgrund der Corona-Krise noch ohne Publikum stattfindet. Welches Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung sieht die Verwaltung vor, so lange das Ausschreibungsverfahren nicht abgeschlossen ist? Wie beurteilt die Verwaltung dabei die niedrigschwellige Möglichkeit einer Übertragung z.B. via YouTube – quasi als Zwischenlösung, wie sie bereits durch die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte wurde?

 

Die Zwischenlösung aus Hamburg-Mitte ist für Bergedorf nicht praktikabel.

 

 

  1. Was spricht aus Sicht der Verwaltung dagegen, zu den Sitzungen der Bezirksversammlung (unter Berücksichtigung vorgeschriebener Abstands- und Hygieneregeln) eine begrenzte Anzahl von Personen als Publikum zuzulassen, z.B. nach vorheriger Anmeldung?

 

Die Möglichkeiten der Öffentlichkeitsbeteiligung sind abhängig von der aktuellen Corona-Eindämmungsverordnung sowie den Räumlichkeiten. Beide Faktoren haben bisher eine Öffentlichkeitsbeteiligung ausgeschlossen.

 

 

  1. Wie hat das Bezirksamt sich in diesem Prozess, bei dem es um die Herstellung der Öffentlichkeit der Bezirksversammlung geht, das Vorgehen mit dem Präsidium und den einzelnen Fraktionen abgestimmt?

 

Durch Abstimmung mit dem vorsitzenden Mitglied der Bezirksversammlung.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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