21-1652

Nachbesetzung des Jugendhilfeausschusses

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 23.02.2023 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 10.3

Sachverhalt

 

 

Ein stellvertretendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses aus der Gruppe der Jugendverbände wird ab dem 15.02.2023 nicht mehr zur Verfügung stehen, da eine Tätigkeit als Angestellter des Bezirksamtes Bergedorf begonnen wird. Nach §§ § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BezVWG i.V.m. § 17 Abs. 3 Satz 4 BezVG und § 8 Abs. 4 AG SGB VIII ist dies mit der Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss unvereinbar, sodass das stimmberechtigte Mitglied mit Ablauf des 14.02.2023 dem Jugendhilfeausschuss nicht länger zur Verfügung stehen kann. Das stellvertretende Mitglied des Jugendhilfeausschusses aus der Gruppe der Jugendverbände soll daher abberufen werden und durch ein noch zu suchendes Mitglied ersetzt werden.

 

Frauen und Männer sollen bei

der Wahl des stimmberechtigten Mitglieds des Ausschusses zu gleichen Teilen berücksichtigt

werden (§5 AG SGB VIII). Die vakanten Funktionen sind im Nachfolgenden benannt und

ergeben sich im Wesentlichen aus § 3 Abs. 1 Nr. 1 + 2 Hamburgischen Gesetzes zur

Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – (AG SGB VIII).

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Ein stellvertretendes Mitglied des Jugendhilfeausschuss Bergedorf muss abberufen werden und es soll ein neues stellvertretendes Mitglied aus der Gruppe der Jugendverbände ausgeschrieben werden;

 

  1. Die Ausschreibung soll in einem vereinfachten Verfahren erfolgen. Die Verwaltung wird gebeten, die Bergedorfer Träger der Jugendhilfe und die hamburgweit anerkannten Jugendverbände per Mail anzuschreiben. Im Übrigen möge die Ausschreibung auf der Internetseite des Bezirksamtes und im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht werden.

 

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