Nach welchen Kriterien werden Sozialwohnungen vergeben?
Letzte Beratung: 27.05.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.6
Auskunftsersuchen der BAbg Reinhard Krohn, Eugen Seiler, Peter Winkelbach, Herbert Meyer -
AfD Fraktion Bergedorf
Vor einigen Monaten schrieb uns ein Bergedorfer Bürger an, welcher sich für eine Wohnung der SAGA im kürzlich fertiggestellten Sophie-Schoop-Weg 54 beworben hat.
Der Bergedorfer erhielt damals eine mündliche Absage mit der Begründung, dass die neuen Wohnungen schon für Geflüchtete reserviert seien.
Wir haben uns das Haus angesehen und in der Tat ist es auffallend, dass auf den Klingelschildern bis auf wenige Ausnahmen arabisch klingende Namen stehen.
Dies ist nur ein Beispiel von vielen Zuschriften, welche wir in den vergangenen Jahren von besorgten Bürgern erhalten haben, die sich in ihrer wirtschaftlichen Not nicht ernst genommen und übergangen fühlen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Nach welchen Kriterien werden Sozialwohnungen im Bezirk Bergedorf vergeben?
Wohnungssuchende, die in Hamburg eine Sozialwohnung beziehen möchten, benötigen hierfür einen Wohnberechtigungsschein. Ein Wohnberechtigungsschein kann von den Wohnungsabteilungen der Bezirksämter erteilt werden, wenn das Einkommen der Antragstellerin oder des Antragstellers (und ggf. seiner/ihrer Haushaltsangehörigen) bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Der Wohnberechtigungsschein berechtigt grundsätzlich zum Bezug einer Sozialwohnung. Bei der Vergabe von Sozialwohnungen haben Wohnungsunternehmen zu beachten, dass die Wohnberechtigung durch einen Wohnberechtigungsschein nachgewiesen wird. Diese Vorgabe gilt auch für die Vergabe von Sozialwohnungen der SAGA durch das Wohnungsunternehmen. Bei Einhaltung der genannten sowie der weiteren Vorgaben aus der Bindung steht es der SAGA - wie auch allen anderen Wohnungsunternehmen oder Genossenschaften - frei, mit welchen Berechtigten sie einen Mietvertrag für eine Sozialwohnung abschließen.
Dies vorangestellt, beantwortet die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen das Auskunftsersuchen vom 21-04.2021 unter Beteiligung der SAGA wie folgt:
Die SAGA orientiert sich bei ihrer Vermietungstätigkeit an den in ihrer Satzung verankerten Grundsätzen einer sozial verantwortlichen Wohnungsversorgung.
Sozialwohnungen werden grundsätzlich im Rahmen der bestehenden Bindungen nach Maßgabe der aktuellen Regelungen des Kooperationsvertrages mit der Stadt Hamburg vermietet. Die Auswahlentscheidung über die Vermietung einer Wohnung erfolgt durch ein SAGA Vermietungsgremium in der jeweils zuständigen Geschäftsstelle.
Kriterien für die Auswahl sind neben der Sicherstellung der Mietzahlung das Vorliegen von ggf. erforderlichen Dringlichkeits- oder Fachstellenscheinen, quartiersbezogene Kriterien, wie z.B. Mieterstruktur sowie Gebäude- und Umgebungsbesonderheiten, um eine bunte Bewohnerschaft und eine gute Durchmischung in den Quartieren zu gewährleisten.
Das in diesem Auskunftsersuchen angesprochene Objekt Sophie-Schoop-Weg 54 befindet sich nicht im Eigentum der SAGA. Eine Auskunft zu einer dortigen Vermietungspraxis ist daher nicht möglich.
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