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Museum ohne Sammelplatz: Wie steht es um den Brandschutz?

Große Anfrage nach § 24 BezVG

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15.12.2022
Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Mirbach, Westberg, Jobs, Gruber, Heilmann, - Fraktion DIE LINKE

 

 

Wie sieht die jährlich vorgeschriebene Brandschutzunterweisung aus, wenn ein wichtiger Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes seit Jahren fehlt?

 

Brandschutzunterweisungen sind grundsätzlich ein Bestandteil der regelmäßigen Arbeitsschutzunterweisungen, da Gefahren durch Brände praktisch in allen Betrieben und Arbeitsstätten bestehen. Besondere Sorgfalt bei der Durchführung von Brandschutzunterweisungen ist geboten, wenn in erheblichem Umfang Dritte gefährdet sein können (Publikumsverkehr, Kundinnen und Kunden). Brandschutzunterweisungen sind grundsätzlich vor Aufnahme der Arbeit und danach jährlich dokumentiert durchzuführen.

 

In Deutschland ist es die Verpflichtung jedes Arbeitgebers für Schutz und Sicherheit der Belegschaft zu sorgen. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsstättenregel bilden die gesetzlichen Grundlagen dazu (§4 ArbStättV, §9 Abs. 3 und 10 ArbSchG): Der Arbeitgeber hat alle Vorkehrungen zu treffen, damit sich im Gefahrenfall das gesamte Personal, alle Beschäftigten unverzüglich in Sicherheit bringen können, bzw. schnell zu retten sind. Dazu stellt er Flucht- und Rettungspläne auf, die neben dem Verlauf der Fluchtwege auch die Lage der Sammelstellen enthalten (ASR A2.3 (Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan).

 

Der Sammelplatz ist ein Punkt, an dem sich im Brand- oder Schadensfall, also in der Regel bei einer Gebäudeevakuierung, alle Personen aus einem Gebäude sammeln sollen. Die Sammelstelle muss so gewählt sein, dass sie sicher außerhalb einer möglichen Gefahrenzone liegt. Eine Sammelstelle bietet die Möglichkeit, die vollständige Räumung des Gefahrenbereichs zu überprüfen, im einfachsten Fall durch simples Durchzählen. Wenn dies nicht möglich ist, weil die Anzahl der betroffenen Personen nicht bekannt ist, besteht aber die Chance, durch Befragen der Personen am Sammelplatz einen groben Überblick zu bekommen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Warum gibt es noch immer keinen Sammelplatz für das Bergedorfer Museum, obwohl auf diesen Mangel im Kulturausschuss schon vor einiger Zeit hingewiesen wurde?
  2. Gibt es einen Sammelplatz beim Rieck Haus? Wenn nein: Warum nicht?
  3. Wie ist vor diesem Hintergrund sichergestellt, dass auch der gewerbliche Betrieb im Schloss die gesetzlichen Vorschriften des Brandschutzes beachtet und einhält?

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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