20-1572.01

Moorfleeter Wanne

Antwort

Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Froh und CDU-Fraktion,

Jachow und SPD-Fraktion

Wobbe und Fraktion Die Grünen

 

 

Die Finanzbehörde beantwortet das Auskunftsersuchen vom 16.03.2018 wie folgt:

 

Wir fragen:

 

  1. Warum werden Grundstücke angekauft?

 

  1. Warum werden so diffuse Kaufangebote gemacht? Manchmal sollen nur Grundstücke, manchmal nur die Häuser aufgekauft werden, teils nur hintere Grundstücke, teils bis zum Deich reichende, manche wurden gar nicht angefragt. Dreimal wurde das Vorkaufsrecht nicht wahrgenommen.

 

Zu Frage 1 & 2:

 

Die Freie und Hansestadt Hamburg verfügt in der „Moorfleeter Wanne“ zum einen über größere zusammenhängende Flächen. Aus stadtentwicklungsspezifischer Sicht könnte mittel- bis langfristig eine Grundstücksarrondierung eine strategisch sinnvolle Ergänzung sein. Vor diesem Hintergrund wurden die Eigentümer der Flächen in der „Moorfleeter Wanne“ angeschrieben und nach einer möglicherweise vorhandenen Verkaufsbereitschaft befragt. Dabei wurden keine konkreten Angebote für einen eventuellen Ankauf übersandt.

 

Zum anderen verfügt die Freie und Hansestadt Hamburg in Teilen nach den Bestimmungen des Hamburgischen Wassergesetzes über gesetzliche Vorkaufsrechte für den öffentlichen Hochwasserschutz in diesem Gebiet, die sich in der Regel nur auf Teilflächen und nicht auf gesamte Grundstücke beziehen. Die Vorkaufsrechte werden nach entsprechender Prüfung gemäß Vorgaben des Baugesetzbuchs und in Rückkopplung mit dem Bedarfsträger entschieden. In diesem Abschnitt der Hochwasserschutzanlage verzichtet die Stadt jedoch regelhaft auf die Ausübung des Vorkaufrechts.  

 

Den Anfragen hinsichtlich der Verkaufsbereitschaft und den Verzichtserklärungen bezüglich des Vorkaufsrechts liegen insoweit unterschiedliche Voraussetzungen zugrunde.

 

 

  1. Ein Teil des städtischen Grundbesitzes in der Moorfleeter Wanne ist verpachtet. Die Pachtverträge haben sehr unterschiedliche vertragliche Grundlagen und Laufzeiten. Ist die Liegenschaft einbezogen? Was passiert mit den Pächtern? Sind Kündigungen geplant?

 

  1. Ein weiterer Teil der „Wanne“ im städtischen Besitz wird nicht verpachtet bzw. wurde vor einigen Jahren schon angekauft. Gibt es für diese „ungenutzten“ Flächen schon (konkrete) Pläne?

 

Zu Frage 3 & 4:

 

Die Planungen und Überlegungen sind hierzu nicht abgeschlossen, aus diesem Grund gibt es derzeit keine Handlungsabsichten seitens des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen.

 

 

  1. Soll eine Gewerbefläche ausgewiesen werden? Wo genau? Um welche Gewerbe handelt es sich? Sind Umsiedlungen geplant? Solen Speditionen und Lagerhallen oder andere Industrie angesiedelt werden?

 

Zu Frage 5:

 

Eine mögliche Entwicklung würde im Einklang mit den geltenden Regelungen der Bauleitplanung unter Einbeziehung aller gesetzlich zu beteiligen Stellen erfolgen. Im Übrigen sind die Planungen und Überlegungen hierzu noch nicht abgeschlossen.

 

 

  1. Sollen Menschen am Deich noch mehr Lärm und Umweltbelastungen ertragen (BAB, Schrottplatz, LKW-Verkeher, Affi, Boehringer-Belastung)?

 

Zu Frage 6:

 

Insgesamt liegen die Grundstücke der Moorfleeter Wanne in einem Gebiet, das hinsichtlich seiner Schadstoffbelastungen von der umgebenden Industrie beeinflusst wurde und wird. Insbesondere in der Vergangenheit wurden Schadstoffe, u.a. Schwermetalle, über den Luftpfad in die Oberböden eingetragen. Diese großflächigen direkten Aufträge von Schadstoffen über die Luft sind heute unterbunden.

 

 

  1. Seit das LKW-Fahrverbot aufgehoben wurde, hat der LKW-Verkehr zugenommen. Anwohner beklagen Schäden an ihren Häusern durch die Erschütterungen. Sind Abfahrten von der Deichböschung geplant? Sind die Wasserwirtschaftsbehörde und die Wegeaufsicht in die Planungen einbezogen?

 

Zu Frage 7:

 

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) plant keine Abfahrten vom Moorfleeter Deich.

 

 

  1. Ist die Bebaubarkeit der Moorfleeter Wanne geprüft? Gibt es noch Altlasten z.B. von Boehringer? Wäre die Spundwnd an der Andreas-Meyer-Straße ein Hindernis für Zufahrten? Wie passt es zusammen, dass Boehringer unlängst einem jahrelangen Sanierungsplan zugestimmt hat, wenn nun ggf. der Boden versiegelt werden kann?

 

Zu Frage 8:

 

Der LSBG hat keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen.

 

 

  1. Einige Anwohner befürchten die Aufschüttung der Wanne oder eines Teils davon, eventuell mit kontaminiertem Hafenschlick. Sie fürchten auch, dass bei einer Aufschüttung das verdrängte Wasser die verbleibenden Grundstücke belasten und die Häuser gefährden könnte. Können Sie das entkräften?

 

Zu Frage 9:

 

Kontaminierter Hafenschlick wird in Hamburg in Schlickdeponien (Feldhofe, Francop, in Zukunft möglicherweise auch in Moorburg) verbracht. Eine Aufbringung auf Freiflächen ist unzulässig bzw. unterliegt strengen wasser- und abfallrechtlichen Umweltnormen[1]. Baugrundtechnisch wäre eine „Schlickaufbringung“ wegen potenzieller Setzungsempfindlichkeiten von Hafenschlick auch nicht sinnvoll, falls hier eine bauliche Nutzung erfolgen sollte. Außerdem würden bisherige Maßnahmen zur Altlastsanierung und zum vorbeugenden Grundwasserschutz konterkariert.

 

 

  1. Ist die Deichsicherheit weiterhin gewährleistet?

 

Zu Frage 10:

 

Es handelt sich hier um die „Deichlinie hinter Sperrwerken und an tidefreien Gewässern“ (2. Deichlinie). Jegliche Nutzung im Umfeld von Hochwasserschutzanlagen muss derart gestaltet sein, dass die Deichsicherheit nicht beeinträchtigt wird.

 

 

  1. Dient die Moorfleeter Wanne noch als Rücklaufbecken im Falle von Hochwasser?

 

Zu Frage 11:

 

Eine Nutzung als Rücklaufbecken im Falle von Hochwasser ist der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nicht bekannt.

 

 

  1. Sind die Wasserwirtschaftsbehörde und die Wegeaufsicht an den Planungen beteiligt?

 

Zu Frage 12:

 

Der LSBG hat keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung.

 

 

  1. Der Holzhafen ist teilweise als Ausgleichsfläche zum Naturschutzgebiet erklärt worden. Ist eine industrielle Bebauung am Naturschutzgebiet (Holzhafen) überhaupt möglich? Sind weitere Ausgleichsflächen und Naturschutzflächen in der Wanne vorhanden, z.B. als Ausgleichsfläche zum bestehenden Gewerbegebiet Billbrook?

 

Zu Frage 13:

 

Als Moorfleeter Wanne wird üblicherweise der Bereich südlich der Andres-Meyer-Straße, nördlich der BAB A1 jeweils bis an das befestigte Ufer des Holzhafens bezeichnet.

Im Rahmen einer Überplanung des genannten Bereiches muss gemäß Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung durchgeführt werden. Ohne einem Ergebnis einer solchen Verträglichkeitsuntersuchung vorgreifen zu wollen, wird nach Einschätzung der BUE vermutet, dass das Naturschutzgebiet Holzhafen sowie das EG-Vogelschutzgebiet durch eine gewerbliche Entwicklung der Moorfleeter Wanne voraussichtlich nicht erheblich beeinträchtigt werden.

 

In der Moorfleeter Wanne sind derzeit bereits Ausgleichsflächen vorhanden.

 

Bei einer Überplanung der Flächen sind die bereits festgesetzten Ausgleichsflächen entsprechend zu berücksichtigen, stellen aber für sich kein grundsätzliches Planungshindernis für eine gewerbliche Entwicklung der Moorfleeter Wanne dar.

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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