21-0622

Mobilitäts- und Verkehrsuntersuchung zum "Körber-Haus"

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Mirbach, Jobs, Gruber, Heilmann, Westberg - Fraktion DIE LINKE

 

Im Stadtentwicklungsausschuss wurde am 4. November 2020 die Mobilitätsuntersuchung für den Neubau auf dem Gelände des ehemaligen Lichtwarkhauses vorgestellt.

 

In diesem Zusammenhang fragen wir:

 

  1. Wann wird die notwendige Rampe im südlichen Eingangsbereich geplant, beantragt und erstellt?
  2. Was wird diese Rampe kosten und aus welchem Etat wird diese Rampe bezahlt werden?
  3. Wann wird der notwendige Haltebereich für den Bring- und Holverkehr für mobilitätseingeschränkte Besucherinnen und Besucher im südlichen Eingangsbereich des Nachfolgebaus für das ehemalige Lichtwarkhaus geplant, beantragt und erstellt?
  4. Was wird die Erstellung dieses Haltebereiches kosten und aus welchem Etat wird dieser Haltebereich bezahlt werden?
  5. Wird es einen zusätzlichen Haltebereich am Schiffwasser für den Bring- und Holverkehr für mobilitätseingeschränkte Besucherinnen und Besucher geben? Wenn nein: Warum nicht?
  6. Welche Innenmaße hat der Fahrstuhl im südlichen Eingangsbereich des Nachfolgebaus für das ehemalige Lichtwarkhaus und welches zulässige Gewicht darf befördert werden?
  7. Welches Innenmaß hat der Fahrstuhl in der bestehenden Tiefgarage und welches zulässige Gewicht darf befördert werden?
  8. Können alle Türen in der bestehenden Tiefgarage von Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung per Taster geöffnet werden? Wenn nein: Wann wird dies ermöglicht oder warum nicht?
  9. Wann wurde diese Mobilitätsuntersuchung in Auftrag gegeben und wann ist das Ergebnis im Bezirksamt eingegangen?

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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