21-0622.01

Mobilitäts- und Verkehrsuntersuchung zum "Körber-Haus"

Antwort

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26.11.2020
Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Mirbach, Jobs, Gruber, Heilmann, Westberg - Fraktion DIE LINKE

 

Im Stadtentwicklungsausschuss wurde am 4. November 2020 die Mobilitätsuntersuchung für den Neubau auf dem Gelände des ehemaligen Lichtwarkhauses vorgestellt.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 10.11.2020 wie folgt:

 

In diesem Zusammenhang fragen wir:

 

  1. Wann wird die notwendige Rampe im südlichen Eingangsbereich geplant, beantragt und erstellt?

 

Die südliche Rampe wird im Rahmen der Herstellung der Außenanlage gebaut und bezahlt. Die Kosten hierfür werden nicht gesondert aufgeschlüsselt.

 

 

  1. Was wird diese Rampe kosten und aus welchem Etat wird diese Rampe bezahlt werden?

 

Vgl. Antwort zu Frage 1.

 

  1. Wann wird der notwendige Haltebereich für den Bring- und Holverkehr für mobilitätseingeschränkte Besucherinnen und Besucher im südlichen Eingangsbereich des Nachfolgebaus für das ehemalige Lichtwarkhaus geplant, beantragt und erstellt?

 

Im südlichen Eingangsbereich erfolgt keine bauliche Herstellung eines Haltebereichs. Der Haltebereich wird im Zuge der Herstellung der Außenanlage im vorhandenen Bestand ausgewiesen.

 

 

  1. Was wird die Erstellung dieses Haltebereiches kosten und aus welchem Etat wird dieser Haltebereich bezahlt werden?

 

Entfällt, vgl. Antwort zu Frage 3.

 

 

  1. Wird es einen zusätzlichen Haltebereich am Schiffwasser für den Bring- und Holverkehr für mobilitätseingeschränkte Besucherinnen und Besucher geben? Wenn nein: Warum nicht?

 

 

Nein, zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht geplant einen zusätzlichen Haltebereich in der Straße „Am Schiffswasser“ herzustellen, da es sich gemäß der Mobilitätsuntersuchung nur um eine mögliche Zusatzalternative zum südlichen gelegenen Haltebereich handelt. Der Straßenzug liegt zudem außerhalb des Planungsbereiches des KörberHaus und ist somit nicht Bestandteil der Baumaßnahme.

 

 

  1. Welche Innenmaße hat der Fahrstuhl im südlichen Eingangsbereich des Nachfolgebaus für das ehemalige Lichtwarkhaus und welches zulässige Gewicht darf befördert werden?

 

Die beiden öffentlichen Aufzüge im KörberHaus sind identisch. Das Kabinenmaß ist jeweils 1.100 mm (Breite) x Tiefe 1.400 mm (Tiefe) x 2.200 mm (Höhe). Die Tragkraft ist 630 kg.

 

 

 

  1. Welches Innenmaß hat der Fahrstuhl in der bestehenden Tiefgarage und welches zulässige Gewicht darf befördert werden?

 

Vgl. Antwort zu Frage 6.

 

 

  1. Können alle Türen in der bestehenden Tiefgarage von Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung per Taster geöffnet werden? Wenn nein: Wann wird dies ermöglicht oder warum nicht?

 

Die Garagentüren sind zurzeit noch keine Automatiktüren. Die Wichtigkeit dieser Funktion ist dem Eigentümer der Tiefgarage  bewusst und es wird die Möglichkeit der Umrüstung im kommenden Jahr geprüft.  

 

 

  1. Wann wurde diese Mobilitätsuntersuchung in Auftrag gegeben und wann ist das Ergebnis im Bezirksamt eingegangen?

 

Grundsätzlich erfolgt eine Mobilitätsbetrachtung bereits in der frühen Planungsphase und ist somit immer Bestandteil des Prozesses. Die hier vorliegende Mobilitätsuntersuchung untersucht einen deutlich größeren und komplexeren Betrachtungsrahmen im Bereich des öffentlichen Raumes vor allem im Hinblick auf die Erreichbarkeit des KörberHaus durch mobilitätseingeschränkte Personen. Dieser spezielle Aspekt war Gegenstand der Diskussion im Stadtentwicklungsausschuss vom 08.05.2019. Da diese Diskussion eine über das ursprüngliche Maß vertiefende Untersuchung im Bereich der Mobilität erforderte, erfolgte durch das Bezirksamt Bergedorf die Einleitung eines Vergabeverfahrens. Die Beauftragung an das Büro Argus erfolgte am 14.10.2019. Die abschließende und jetzt vorgestellte Mobilitätsuntersuchung lag dem Bezirksamt Bergedorf am 03.09.2020 vor.

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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