Mobilitäts- und Verkehrserziehung an Hamburger Schulen
Auskunftsersuchen der BAbg. Krönker, Fleige, Lühr und Fraktion GRÜNE
„Mobilitäts- und Verkehrserziehung ermöglicht Schülerinnen und Schülern, sich mit den Anforderungen des heutigen Verkehrs, seinen Auswirkungen auf die Menschen und die Umwelt sowie mit der Entwicklung einer zukunftsfähigen Mobilität auseinanderzusetzen. Sie orientiert sich am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung: die ökologische Belastbarkeit der Erde nicht überfordern, den Klimaschutz verstärken und negative Auswirkungen des Verkehrs auf das Leben der Menschen reduzieren.
Die Schülerinnen und Schüler werden bei der Entwicklung von Kompetenzen für sicheres und soziales Verhalten im Verkehr, eine bewusste Verkehrsmittelwahl, den Schutz der Umwelt und der humanen Verkehrsraumgestaltung gefördert. Die Mobilitäts- und Verkehrserziehung leistet Beiträge zur:
(Zitat: Hamburger Bildungsserver, Mobilitäts- und Verkehrserziehung)
Für die Förderung des Radverkehrs ist eine gute Mobilitäts- und Verkehrserziehung für Kinder und Jugendliche in den Schulen – wie auch außerhalb – eine unabdingbare Voraussetzung.
Vor diesem Hintergrund richten wir an die Verwaltung folgendes Auskunftsersuchen:
(Vorbemerkung: Sofern nicht anders angegeben beziehen sich die Fragen auf alle Schulen des Bezirks Bergedorf; Antworten bitte für die Schulen einzeln ausweisen.)
Das Auskunftsersuchen, beantworten die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) -Fragen 2, 3, 4, 5, 7, 8, 10, 11, 12, 13 und 17- und die Behörde für Inneres und Sport (BIS) –Fragen 1, 3, 6, 7, 8, 9, 10, 13, 14, 15 und 16 wie folgt:
Vorbemerkung:
Für die Durchführung der Mobilitäts- und Verkehrserziehung in den Hamburger Schulen gilt für die Lehrkräfte der für Bildung zuständigen Behörde der Bildungsplan „Aufgabengebiete“ der Schulform Grundschule, Stadtteilschule - Jahrgangsstufen 5-11 oder Gymnasien - Sekundarstufe I. Der Bildungsplan „Aufgabengebiete“ der Grundschule benennt Kompetenzen, die die Kinder am Ende der 2. und 4. Jahrgangsstufe im Bereich Mobilitäts- und Verkehrserziehung erreicht haben sollen. Im Aufgabengebiet Verkehrserziehung erwerben die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen, die ihnen ermöglichen, sich im Straßenverkehr zunehmend selbständig, sicher und mitverantwortlich zu verhalten.
Der Bildungsplan „Aufgabengebiete“ der Stadtteilschule und des Gymnasiums benennt Kompetenzen, die die Kinder am Ende der 6., 9. und 10. Jahrgangsstufe im Bereich Mobilitäts- und Verkehrserziehung erreicht haben sollen. Die Schülerinnen und Schüler werden in der Sekundarstufe I bei der Entwicklung von Kompetenzen gefördert, die für Fragen der Verkehrsgestaltung, der Verkehrsmittelwahl und des sicheren und sozialen Verhaltens im Verkehr von Bedeutung sind.
Der Umfang des Unterrichts in den jeweiligen Bildungsplänen benannten Aufgabengebieten umfasst insgesamt ein Zehntel der zu erteilenden Grundstunden. Die Schulen entscheiden in eigener Verantwortung, in welchen Organisationsformen und Lernarrangements die Kompetenzen der Aufgabengebiete erworben werden, und legen dies in ihrem Schulcurriculum fest.
Für die Polizeilehrkräfte gilt ergänzend der Lehrplan „Verkehrserziehung“ der Polizei Hamburg. Hier wird auch die Anzahl der Verkehrserziehungs-Unterrichtsstunden der Polizeiverkehrslehrkräfte festgelegt.
Zu 1.
Ja, in der Klassenstufe 1 mit 8 Schulstunden, in der Klassenstufe 2 mit 4 Schulstunden je Klasse und Schuljahr.
Zu 2.
Aus rechtlicher Sicht liegt der Schulweg in der Verantwortung der Eltern. Die für Bildung zuständige Behörde rät den Eltern allerdings dazu, die Kinder nach dem Fußgänger-Training selbständig zu Fuß zur Schule zu schicken.
Dazu wird jährlich die Aktion „Zu Fuß zur Schule“ durchgeführt, an der regelmäßig mehr als 10.000 Hamburger Schülerinnen und Schüler teilnehmen.
Unterstützt wird dieses Anliegen durch das Faltblatt „Zu Fuß zur Schule ist schön“ und durch das Schülerarbeitsheft „Mein Schulweg-Trainer“.
Zu 3.
Ja, in der Klassenstufe 3 mit 6 Schulstunden, in der Klassenstufe 4 mit 12 Schulstunden je Klasse und Schuljahr.
Zu 4.
Ja, zur flächendeckend durchgeführten Fahrradausbildung gehört auch die Radverkehrsprüfung.
Zu 5.
Nein. Die Entscheidung, ob die Kinder mit dem Fahrrad zur Schule kommen, obliegt den Eltern. Die für Bildung zuständige Behörde appelliert über die Schulleitungen an die Eltern, ihre Kinder nicht vor der Prüfung mit dem Fahrrad zur Schule zu schicken. Nach der erfolgreichen Prüfung nutzen jedoch viele Kinder die Möglichkeit, mit dem Fahrrad zur Schule zu kommen.
Zu 6.
Ja, für die Projektarbeit in den Klassenstufen 5 und 6 stehen je Klasse und Schuljahr 8 Schulstunden zur Verfügung.
Zu 7.
Die Materialien „Mein Fahrrad-Tagebuch“ und „Mein Schulweg-Trainer““ haben eine jährliche Auflage von 15.000 – 20.000 Heften. Diese Hefte werden flächendeckend an Hamburgs Schulen ausgegeben.
Stellungnahme der BIS:
Zusätzlich wird der Flyer „Kleine Streifenkunde“ vom ADFC sowie das Arbeitsheft „Sicher mit dem Fahrrad“ vom ADFC im Verkehrsunterricht genutzt.
Zu 8.
Zur Fahrradausbildung in der Grundschule gehört regelhaft eine Erkundung der Verkehrssituation der Schulumgebung.
Stellungnahme der BIS:
In der Klassenstufe 3 werden folgende praktische Unterrichtsanteile grundsätzlich im Schonraum (Sporthalle / Schulhof) durchgeführt:
- Fahrgeschicklichkeitsprüfung (Fahrradparcours)
- Einfahren / anfahren (der Blick nach hinten über die Schulter)
- Rechts fahren
- Vorbeifahren an Hindernissen / ausweichen / bremsen
- Vorfahrt: rechts vor links / an Verkehrszeichen
- Links abbiegen (im rechten Winkel)
In der Klassenstufe 4 werden folgende praktische Unterrichtsteile im Realverkehr, in der Regel im Schulumfeld (Schulweg) durchgeführt:
- Verlassen des Schulhofs, Einfahren in den öffentlichen Straßenverkehr
- Rechts fahren auf der Fahrbahn / dem Radweg / Verlassen des Radwegs
- Vorbeifahren an Hindernissen
- Vorfahrt / Grünpfeil
- Ggf. Einbahnstraßen / verkehrsberuhigter Bereich
- Links abbiegen im rechten Winkel
Zu 9.
Siehe Antworten zu den Fragen 1, 3 und 6. Darüber hinaus begleiten die Polizeiverkehrslehrer die Mofa-Projekte in den Klassenstufen 8 – 10 mit 10 Schulstunden je Projekt.
In den Hamburger Schulferien werden die Aktionen „Verkehrsfuchs“ und „Fahrradfuchs“ Kindern unterschiedlicher Jahrgangsstufen, gern mit Eltern, angeboten, geplant und durchgeführt. Dauer: 5 Tage mit täglich 2-3 Stunden.
Zu 10.
In einzelnen Fällen wird die Ausfahrt in den realen Verkehr durch Eltern begleitet, die sich freiwillig daran beteiligen.
Stellungnahme der BIS:
Die Polizeiverkehrslehrer bemühen sich um Elternabende vor der Radfahrausbildung. Es werden Elternbriefe erstellt und herausgegeben. Eltern sind bei den praktischen Unterrichtseinheiten im Schonraum und Realverkehr gern gesehene Gäste und werden bei den Fahrten im Realverkehr als zusätzliche Begleitperson mit eingesetzt.
Zu 11.
Ja, über das Forum Verkehrssicherheit, das alljährlich Aktionen zur Verkehrssicherheit durchführt. Der Umfang ist unterschiedlich und wird statistisch nicht erfasst.
Zu 12.
In jedem Halbjahr finden im Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) drei Fortbildungsangebote zum Thema Schulweg-Training, Fahrradausbildung und Fahrrad-Projekte statt. Die Anzahl der Teilnehmer schwankt zwischen jeweils 10 und 20 Lehrerinnen und Lehrern.
Zu 13.
In Hamburg gibt es keine Radschulwegpläne.
Stellungnahme der BIS:
Von den Polizeiverkehrslehrern werden in Absprache mit den Schulen grundsätzlich nur Schulwegpläne an Grundschulen für die Fußgänger erstellt. In Einzelfällen unterstützen die Polizeiverkehrslehrer fachlich die Schulen bei der Erstellung eines Radschulwegplans für Schüler der oberen Klassenstufen.
Zu 14.
Die Polizeiverkehrslehrer stehen mit der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde im ständigen Austausch, um so möglichst schnell erforderliche Verbesserungen anregen zu können.
Zu 15.
In den Jahren 2015, 2016 und 2017 wurden für den Bezirk Bergedorf 19 Schulwegunfälle mit dem Fahrrad erfasst.
Die Unfälle ereigneten sich an nachstehend aufgeführten Orten:
Straße 1 |
Hausnr. |
Straße 2 |
VUTyp Jahr |
Oberer Landweg |
22 |
|
Sonstiger Unfall 2015 |
Holtenklinker Straße |
12 |
|
Sonstiger Unfall 2015 |
Billwerder Straße |
19 |
|
Einbiegen-/Kreuzen-Unfall 2015 |
Schulenburgring |
|
Mendelstraße |
Einbiegen-/Kreuzen-Unfall 2015 |
Felix-Jud-Ring |
414 |
|
Einbiegen-/Kreuzen-Unfall 2016 |
Fanny-Lewald-Ring |
|
Gertrud-Seele-Kehre |
Abbiege-Unfall 2016 |
Wehrdeich |
81 |
|
Abbiege-Unfall 2016 |
August-Bebel-Straße |
96 |
|
Sonstiger Unfall 2016 |
Bergedorfer Straße |
|
Am Brink |
Abbiege-Unfall 2016 |
Binnenfeldredder |
5 |
|
Einbiegen-/Kreuzen-Unfall 2016 |
Randersweide |
|
In der Hörn |
Abbiege-Unfall 2016 |
Fanny-Lewald-Ring |
|
Ebner-Eschenbach-Weg |
Einbiegen-/Kreuzen-Unfall 2016 |
Leuschnerstraße |
116 |
|
Einbiegen-/ Kreuzen-Unfall 2016 |
Habermannstraße |
1 |
|
Unfall im Längsverkehr 2017 |
Justus-Brinckmann-Straße |
|
August-Bebel-Straße |
Einbiegen-/Kreuzen-Unfall 2017 |
Fanny-Lewald-Ring |
184 |
|
Abbiege-Unfall 2017 |
Ebner-Eschenbach-Weg |
6 |
|
Einbiegen-/Kreuzen-Unfall 2017 |
August-Bebel-Straße |
28 |
|
Unfall im Längsverkehr 2017 |
Holtenklinker Straße |
|
Justus-Brinckmann-Straße |
Abbiege-Unfall 2017 |
Zu 16.
In der Radfahrausbildung wird immer die Verkehrstüchtigkeit der Fahrräder vor Fahrtantritt überprüft.
Außerhalb der Verkehrserziehung werden wiederkehrend Verkehrskontrollen der Fahrräder vor Schulen durch die Polizeikommissariate, den Verkehrsdirektionen 2 – 4 sowie der Fahrradstaffel durchgeführt.
Aktuell wurden im Rahmen der Schulwegsicherung und durch Lichtkontrollen im Zeitraum 20.11. – 08.12.2107 an 33 Schulen 2737 Fahrräder überprüft, wovon bei 406 Fahrräder (14,83%) gravierende Mängel vorhanden waren.
Zu 17.
Ja.
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