20-1426

Mobilitäts- und Verkehrserziehung an Hamburger Schulen

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Krönker, Fleige, Lühr und Fraktion GRÜNE

 

Mobilitäts- und Verkehrserziehung ermöglicht Schülerinnen und Schülern, sich mit den Anforderungen des heutigen Verkehrs, seinen Auswirkungen auf die Menschen und die Umwelt sowie mit der Entwicklung einer zukunftsfähigen Mobilität auseinanderzusetzen. Sie orientiert sich am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung: die ökologische Belastbarkeit der Erde nicht überfordern, den Klimaschutz verstärken und negative Auswirkungen des Verkehrs auf das Leben der Menschen reduzieren.

 

Die Schülerinnen und Schüler werden bei der Entwicklung von Kompetenzen für sicheres und soziales Verhalten im Verkehr, eine bewusste Verkehrsmittelwahl, den Schutz der Umwelt und der humanen Verkehrsraumgestaltung gefördert. Die Mobilitäts- und Verkehrserziehung leistet Beiträge zur:

 

  • Sicherheits- und Sozialerziehung (sich regelbewusst und sozial im Verkehr verhalten),
  • Persönlichkeitsentwicklung (selbstständig und kompetent die Mobilität wahrnehmen),
  • Umwelterziehung und zum Klimaschutz (sich umweltbewusst verhalten und an der Gestaltung der Verkehrsumwelt mitwirken)“

 

(Zitat: Hamburger Bildungsserver, Mobilitäts- und Verkehrserziehung)

 

r die Förderung des Radverkehrs ist eine gute Mobilitäts- und Verkehrserziehung für Kinder und Jugendliche in den Schulen wie auch außerhalb eine unabdingbare Voraussetzung.

 

 

Vor diesem Hintergrund richten wir an die Verwaltung folgendes Auskunftsersuchen:

(Vorbemerkung: Sofern nicht anders angegeben beziehen sich die Fragen auf alle Schulen des Bezirks Bergedorf; Antworten bitte für die Schulen einzeln ausweisen.)

 

1. Ist die Unterrichtseinheit Schulwegtraining für die Klassen 1 und 2 regelhaft im Unterricht implementiert?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Wenn nein, warum nicht?

2. Werden die Eltern nach dem Schulwegtraining dazu animiert, ihre Kinder zu Fuß in die Schule zu schicken?

3. Ist die Unterrichtseinheit Radfahrausbildung für die Klassen 3 und 4 regelhaft im Unterricht implementiert?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Wenn nein, warum nicht?

4. Gibt es flächendeckend eine Radverkehrsprüfung der Kinder an den Grundschulen des Bezirks? Wenn nein, warum nicht?

5. Werden die Schülerinnen und Schüler nach der bestandenen Radverkehrsprüfung dazu animiert, mit dem Fahrrad zur Schule zu kommen?

6. Sind Fahrrad-Projekte für die Klassen 5 und 6 regelhaft im Unterricht implementiert?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Wenn nein, warum nicht?

7. Werden die Materialien „Mein Fahrrad-Tagebuch“, „mein Schulweg-Trainer“ und „Fahr Rad mobil“ regelhaft als Unterrichtsmaterialien genutzt?
Wenn nein, warum nicht?
Werden zusätzliche Unterrichtsmaterialien genutzt?
Wenn ja, welche?

8. Welche praktischen Unterrichtsanteile mit dem Fahrrad gibt es?

9. In welchen Fällen und mit welchem Stundenumfang sind externe Verkehrslehrer der Polizei an den Unterrichtseinheiten und Projekten beteiligt?

10. Sind Eltern in die Radverkehrserziehung involviert?
Wenn ja, in welcher Weise und in welchem Umfang?

11. Sind außer der Verkehrspolizei weitere externe Kooperationspartner (z.B. ADFC, Fahrradinitiativen, andere Verkehrsclubs) in die Radverkehrserziehung involviert?
Wenn ja, in welcher Weise und in welchem Umfang?

12. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer haben sich in dem Thema fort- oder weitergebildet?
Wie viele besuchen die Veranstaltungen des LI dazu?

13. Gibt es Radschulwegpläne für die weiterführenden Schulen (vergleichbar denen baden-würtembergischer Schulen)?

14. Auf welchen Schulwegen gibt es unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit Verbesserungspotenzial?

15. Hat es in den Jahren 2015, 2016 und 2017 Schulwegunfälle mit dem Fahrrad gegeben?
Wenn ja, wo und wie viele?

16. Gibt es an den Schulen Kontrollen der Fahrtauglichkeit der Fahrräder?

17. Sind an den Schulen ausreichend Fahrradstellplätze für (Kinder­) Fahrräder vorhanden?

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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