Mittlerer Landweg / Gleisdreieck
Auskunftsersuchen der BAbg. Mirbach, Jobs, Sturmhoebel, Winkler - Fraktion DIE LINKE
Das Wohngebiet Mittlerer Landweg/Gleisdreieck soll ab Dezember 2016 mit dem ersten Gebäude bezogen werden. Es ist vorgesehen, dass die Bewohner/innen zum Einkaufen, für den Schulbesuch, aber auch für die Inanspruchnahme von Sozialen Diensten, die Stadtteile Neuallermöhe-West, Nettelnburg oder Bergedorf-West nutzen sollen. Im Stadtteil Neuallermöhe befinden sich zwei Supermärkte, ein Kinderarzt, zwei Allgemeinmediziner und ein Internist. Es gibt ferner eine Apotheke, einen Gemüseladen, eine Bücherhalle und einen Drogeriemarkt. Der schnellste Weg, diese Einrichtungen zu allen Tageszeiten zu erreichen, ist die S-Bahn. Deren Benutzung setzt den Kauf von Fahrkarten voraus.
Zu Fuß bzw. mit dem Fahrrad stehen auf beiden Seiten der Bahngleise Fußgängerwege zur Verfügung. Allerdings sind diese Wege nicht beleuchtet. Insbesondere der Weg auf der
Südseite liegt nachts bzw. abends in völliger Dunkelheit, der Weg auf der Nordseite ist am Beginn nicht völlig dunkel, hier gibt es auf einem anderen Weg noch die Wegbeleuchtung für die Einfamilienhäuser bzw. für die Schrebergartenlauben.
Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration beantwortet die Fragen 1 und 3 des Auskunftsersuchens, das Bezirksamt die Fragen 2, 4 und 5 wie folgt:
Wir fragen vor diesem Hintergrund:
Beide Wege sind keine öffentlichen Wege im Sinne des Hamburgischen Wegegesetzes. Sie befinden sich im Eigentum des Landesamtes für Immobilien und Grundbesitz bzw. des Sondervermögens für Naturschutz und Landschaftspflege. Das Bezirksamt befindet sich derzeit in der Abstimmungsphase zum B-Plan Billwerder 29, die u.a. auch die Frage einer fußläufigen Anbindung des Bebauungsgebietes an Neu-Allermöhe West über diese Wege überprüft.
Der südliche Weg auf dem Alten Bahndamm ist Teil des Naturschutgebiets Allermöher Wiesen. Die Errichtung einer Beleuchtung ist im Naturschutzgebiet verboten. Es besteht allerdings die Möglichkeit, eine Befreiung zu beantragen.
2.2 Wenn nein: Wie sollen die Bewohner/innen in der Dunkelheit Neuallermöhe-West erreichen?
Neu-Allermöhe West ist fußläufig grundsätzlich auf beiden Wegen erreichbar.
Zu 1. und 3.:
Der Erwerb einer Monatskarte ist den Bewohnerinnen und Bewohnern einer öffentlich-rechtlichen Unterkunft (örU) freigestellt. Sie erhalten als Empfänger existenzsichernder Leistungen nach dem AsylbLG, SGB II oder SGB XII als freiwillige Leistung über die sog. Sozialkarte eine Ermäßigung auf jede beliebige Monats- oder Abonnementskarte des HVV. Ab 01.01.2017 wird die Ermäßigung durch die Sozialkarte von monatlich € 20,40 auf € 20,80 angehoben.
Das angrenzende Flurstück am Walter-Rudolphi-Weg ist derzeit nicht bebaut, daher wurde auf den Ausbau der angrenzenden Nebenflächen bislang verzichtet. Sobald diese Flächen ausreichend bebaut werden, kann diese Nebenflächen ebenfalls realisiert werden. Auf der kompletten Südseite der Straße wurden die Nebenflächen fertiggestellt, so dass eine durchgängige sichere Wegeverbindung existiert.
Der Eigentümer Sondervermögen für Naturschutz und Landschaftspflege ist für den verkehrssicheren Zustand dieser südlichen Wegeverbindung verantwortlich und führt entsprechende eigenverantwortlichen Unterhaltungsmaßnahmen durch.
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