Mitbenennung von Straßennamen
Antrag des BAbg. Gabriel und SPD Fraktion
der BAbg. Garbers, Froh und CDU-Fraktion
des BAbg. Krönker und Grüne-Fraktion
der BAbg. Mirbach, Westberg, Jobs, Gruber und Heilmann und Fraktion DIE LINKE
der BAbg. Jacobsen und FDP-Fraktion
Die Benennung von Verkehrsflächen obliegt in Hamburg dem Senat. In der Regel übernimmt die Senatskommission für die Benennung von Verkehrsflächen diese Aufgabe. Das Staatsarchiv bereitet diese Senatsbeschlüsse vor. Die Bezirke können dem Staatsarchiv Vorschläge für die Benennung von Straßen unterbreiten. Dies erfolgt durch das Bezirksamt nach vorherigem Beschluss durch die Bezirksversammlung. Das Staatsarchiv prüft dann die Vorschläge und fügt sie nach einem positiven Prüfungsergebnis in eine Senatsvorlage ein.
Dieses Verfahren gilt grundsätzlich auch für die Mitbenennung von Straßennamen. Die betreffenden Straßennamen bleiben dann zwar gleich, aber die in der Regel angebrachten Erläuerungsschilder müssen erneuert werden. Dafür ist dann das Bezirksamt zuständig, sofern der Senat über die Mitbenennung positiv entschieden hat.
Seit 2001 wurden bereits einige Straßennamen in Hamburg nach Frauen gleichen Nachnamens mitbenannt. Ein entsprechendes Ansinnen gab es zuletzt im August in der Bezirksversammlung Bergedorf mit dem Antrag 21-1447, der an den Hauptausschuss überwiesen wurde. Der Antrag sollte, ebenso wie diverse zurückgestellte Anträge zum selben Themenkomplex, von einer Kommission beraten werden, die vom Präsidium eingesetzt wird und mit Vertreterinnen und Vertretern aller in der Bezirksversammlung vertretener Fraktionen besetzt ist.
Diese Kommission (AK Straßen) hat inzwischen getagt und Vorschläge für die Mitbenennung des Schulenburgrings (bislang nur nach Fritz-Dietlof von der Schulenburg benannt) und der Sterntwiete (bislang nur nach William Stern benannt) sowie Textvorschläge für neue Zusatzschilder erarbeitet.
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten,
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