Mitbenennung - Frauen ins Stadtbild
Antrag der BAbg. Mirbach, Westberg, Jobs, Gruber, Heilmann - Fraktion DIE LINKE
Grundsätzlich sind Mitbenennungen von Straßennamen schon seit dem Jahr 2001 in Hamburg erfolgt und zwar bei Straßen, die nach den Nachnamen von Männern benannt waren, deren weibliche Angehörige des selben Nachnamens aber ebenso bedeutend gewesen waren. Mitbenennungen sind auch in bestehenden Motivgruppen möglich, z.B. die Motivgruppe Widerstand gegen das NS-Regime.
Im Jahr 2001 sind im Bezirk Hamburg-Mitte drei Straßen mitbenannt worden: Reimarusstraße, Wichernsweg, Meriandamm; im Bezirk Altona: Klopstockstraße, Schopenhauerweg, Reichardtstraße; im Bezirk HH-Nord: Gottschedstraße, Bozenhardweg, Schumannstraße; im Bezirk Wandsbek: Schlegelsweg, Werfelring, Klabundeweg, Herschelstraße und im Bezirk Hamburg-Harburg: Traunweg.
Im Jahr 2017 wurden mitbenannt in Hamburg-Mitte: Petersenkai, Schmilinskystraße, Leipeltstraße, Döhnerstraße, Blostwiete; in Bezirk Hamburg-Nord: Büringstwiete, Herderstraße; im Bezirk Wandsbek: Maetzelweg, Benzstraße, Tiecksweg und im Bezirk Harburg: Breitscheidweg.
Im Jahr 2020 wurde im Bezirk Harburg mitbenannt: Bennigsenstraße und in HH-Nord: Burmesterstraße, Dennerstraße, Voßweg.
Ausführliche Information hierzu und zum aktuellen Stand der Mitbenennungen in einem Artikel von Frau Dr. Rita Bake:
Eine Mitbenennung ist also nichts Neues in Hamburg und dabei muss auch keine Straße umbenannt werden. Das Erläuterungsschild unter dem Straßenschild allerdings muss textlich neu gefasst werden.
Für die herkömmlichen erläuternden Zusatzschilder gilt weiterhin das 2005 beschlossene Verfahren. Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord hat am 1. Oktober 2020 einen Beschluss zur Mitbenennung einer Straße gefasst, der das Verfahren auch noch einmal beinhaltet. Aus der Drucksache 21-1578 der Bezirksversammlung Hamburg-Nord zitieren wir:
„Zum Verfahren: Das Bezirksamt (Fachamt Management des Öffentlichen Raums) reicht einen abgestimmten Entwurf für die Erläuterung mit einem Anschreiben des Bezirksamtsleiters beim Staatsarchiv ein. Bei „Mitbenennungen“ sollen dieselben Auswahlgrundsätze angewendet werden, wie bei den Neubenennungen, das heißt, es sollte sich um Persönlichkeiten der Orts- und Stadtgeschichte bzw. allgemein anerkannte Persönlichkeiten handeln.
Es handelt sich nicht um ein förmliches Benennungsverfahren, sondern lediglich um eine Änderung bzw. Neufassung der Erläuterung einer bereits benannten Verkehrsfläche. Ein Lageplan im Antrag des Bezirksamts ist nicht erforderlich, da die Straßennamen selbst unangetastet blieben. Das Staatsarchiv prüft den Antrag und erstellt die Beschlussvorlage für den Senat. Der Senatsbeschluss wird wie üblich im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht. Anschließend kann der Bezirk entsprechende Erläuterungsschilder anbringen."
Wir beantragen daher: