Mitbenennung des Schulenburgring
Letzte Beratung: 17.06.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 14.8
Antrag der BAbg. Mirbach, Westberg, Gruber, Heilmann, Jobs - Fraktion DIE LINKE
Der Schulenburgring ist nach Graf Fritz Dietlof von der Schulenburg benannt. Es handelt sich bei diesem und weiteren Straßennamen in Lohbrügge Nord um die Motivgruppe des 20. Juli.
Seine Schwester Tesa von der Schulenburg gehörte zwar nicht dem Widerstand an, war aber eine bedeutende bildende Künstlerin, Ordensfrau und Gegnerin des NS-Regimes und zwar schon zu einer Zeit, als ihr Vater und ihre Brüder das NS-Regime guthießen.
Es ist zulässig, bei Mitbenennungen die Motivgruppe zu ignorieren, d.h. es muss nicht zwingend bei einer Mitbenennung die mit zu benennende Person ebenfalls der Motivgruppe zuzuordnen sein. Ein regionaler Bezug zu Hamburg besteht in der Vita von Tesa von der Schulenburg auch. Weitere Information zu den genannten Personen weiter unten.
Für die herkömmlichen erläuternden Zusatzschilder gilt weiterhin das 2005 beschlossene Verfahren. Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord hat zuletzt am 1. Oktober 2020 einen Beschluss zur Mitbenennung einer Straße gefasst, der das Verfahren auch noch einmal beinhaltet. Aus der Drucksache 21-1578 der Bezirksversammlung Hamburg-Nord zitieren wir:
"Zum Verfahren: Das Bezirksamt (Fachamt Management des Öffentlichen Raums) reicht einen abgestimmten Entwurf für die Erläuterung mit einem Anschreiben des Bezirksamtsleiters beim Staatsarchiv ein. Bei „Mitbenennungen“ sollen dieselben Auswahlgrundsätze angewendet werden, wie bei den Neubenennungen, das heißt, es sollte sich um Persönlichkeiten der Orts- und Stadtgeschichte bzw. allgemein anerkannte Persönlichkeiten handeln.
Es handelt sich nicht um ein förmliches Benennungsverfahren, sondern lediglich um eine Änderung bzw. Neufassung der Erläuterung einer bereits benannten Verkehrsfläche. Ein Lageplan im Antrag des Bezirksamts ist nicht erforderlich, da die Straßennamen selbst unangetastet blieben. Das Staatsarchiv prüft den Antrag und erstellt die Beschlussvorlage für den Senat. Der Senatsbeschluss wird wie üblich im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht. Anschließend kann der Bezirk entsprechende Erläuterungsschilder anbringen."
Vor diesem Hintergrund wird beantragt:
Die Bezirksversammlung beschließt:
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.