21-1677

Mehr Öffentlichkeit für die Bezirksversammlung Bergedorf - Streaming der Sitzungen der Bezirksversammlung - ergänzte Fassung

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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30.03.2023
Sachverhalt

Antrag der BAbg. Meyns, Jacobsen und FDP-Fraktion

der BAbg. Kramer und SPD-Fraktion

der BAbg. Brodbeck und Fraktion Grüne Bergedorf

der BAbg. Mirbach, Westberg, Jobs, Gruber, Heilmann - Fraktion DIE LINKE

 

 

In unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung geht alle Staatsgewalt vom Volke aus (Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes). Auch die Bezirksversammlung Bergedorf wird von den Bergedorferinnen und Bergedorfern gewählt und legitimiert.

 

Heute ist die Bedrohung durch Fake News und Stimmungsmache, gerade auch in den Sozialen Medien, nicht wegzudiskutieren. Gerade aus diesem Grunde ist es aus unserer Sicht von großer Bedeutung, dass wir politische Entscheidungsprozessse, auch auf kommunaler (bezirklicher) Ebene, transparent machen.

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass es durchaus vielfältige Möglichkeiten der digitalen Teilhabe gibt. Diesen Weg möchten wir weiter beschreiten und eine Übertragung der Sitzungen der Bezirksversammlung über das Internet ermöglichen.

 

Selbstverständlich soll die Möglichkeit der persönlichen Teilnahme an den Sitzungen erhalten bleiben.

 

Die Rahmenbedingungen (Vergaberecht und das Vorhandensein von Haushaltsmitteln) sind in einem ersten Schritt zu prüfen. Anschließend soll, eine positive Prüfung vorausgesetzt, möglichst noch vor der Sommerpause mit einer Übertragung (Streaming) begonnen werden. Zunächst soll ein Streaming für die laufende Legislaturperiode realisiert werden.

 

Um größere Teile der Bevölkerung anzusprechen und für die Sitzungen zu interessieren, muss die Bezirksversammlung auch über Wege der Werbung für das Online-Angebot nachdenken. Ein Schritt könnten zum Beispiel Informationen in Schulen sein, um gerade die nachwachsende Generation für die Bezirkspolitik und unsere Themen zu interessieren.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge mithin beschließen, die Bezirksamtsleiterin wird gebeten:

  1. zu prüfen, ob eine Übertragung (Streaming) der Sitzungen der Bezirksversammlung rechtlich möglich ist,
  2. welche vergaberechtlichen Anforderungen erfüllt werden müssen,
  3. welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt,
  4. zu prüfen, wie eine möglichst breite Bewerbung des Streamingangebots aussehen und erreicht werden kann (insbesondere auch eine prominente Platzierung auf den Homepages des Bezirks),
  5. dem Hauptausschuss im Mai 2023 über die Prüfung zu berichten.

 

 

Anhänge

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