22-0782.01

Mahd im Bezirk Bergedorf – Artenschutz und Biodiversität auf Deichen, Grünflächen und öffentlichen Wiesenflächen

Antwort

Sachverhalt

Große Anfrage

der BAbg. Scherhaufer, Potthast, Bendt-Soetedjo und Fraktion der GRÜNEN

Der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde von einer Anwohnerin mitgeteilt, dass am Altengammer Hauptdeich im Abschnitt von Deichkilometer 0 bis zur Altengammer Mühle Handlungsbedarf besteht. Die Deichrandstreifen sowie die Wiesenflächen zwischen dem alten und dem neuen Hauptdeich werden dort bereits vor der Blüte und Aussaat der Wiesenblumen und Beikräuter gemäht. Dies betrifft alle Flächen, die nicht von Schafen beweidet werden. Nach Aussage der Anwohnerin wird dieses Vorgehen seit mehreren Jahren beobachtet.

Ein zu früher Mahdtermin führt dazu, dass Insekten kurzfristig ihrer Nahrungsgrundlage beraubt werden und sich zahlreiche Pflanzenarten mangels Samenbildung nicht weiter vermehren können. Damit steht diese Praxis im Widerspruch zu den Zielen des Insekten- und Biodiversitätsschutzes, die sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene und im Rahmen des Hamburger Zukunftsentscheids programmatisch verankert sind.

Die frühe und intensive Mahd öffentlicher Grünflächen ist dabei kein auf Altengamme beschränktes Phänomen. Auch an anderen Stellen im Bezirk Bergedorf werden Grünflächen, Wegränder und öffentliche Wiesenflächen in einer Intensität und Frequenz gepflegt, die mit den Anforderungen eines zeitgemäßen Artenschutzes kaum vereinbar erscheint.

Zum Schutz und zur Förderung der biologischen Vielfalt auf öffentlichen Grünflächen ist eine Anpassung der Grünflächenpflege erforderlich. So könnte eine abschnittsweise, mosaikartige Mahd im zeitlichen Abstand in Betracht gezogen werden, sodass Insekten und anderen Kleintieren die Möglichkeit gegeben wird, auf ungemähte Bereiche auszuweichen. Das kurzzeitige Liegenlassen des Schnittguts unterstützt zudem den Rückzug langsamerer Arten. Auf größeren Flächen wird der Einsatz von Balkenmähern empfohlen, da diese eine insektenfreundlichere Schnitttechnik aufweisen als Kreisel- oder Trommelmähwerke, die durch ihre rotierenden Messer bei hoher Drehzahl, Fahrgeschwindigkeit und Sogwirkung große Schäden an Tieren und Pflanzen verursachen.

Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

Vorwort zur Deichunterhaltung:

Der Hauptdeich ist eine technische Hochwasserschutzanlage, deren primäre Aufgabe der Schutz der Bevölkerung sowie der öffentlichen und privaten Infrastruktur vor Sturmfluten und Hochwasserereignissen ist.

Die Anforderungen an die Unterhaltung der Deiche insbesondere an die Pflege der Rasennarbe sind in der Hamburgischen Deichordnung geregelt. Diese stellt eine rechtsverbindliche Satzung dar, die auf Grundlage des §61 des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) erlassen wurde.

Gemäß Deichordnung sind Deiche so zu unterhalten, dass ihre Funktionsfähigkeit jederzeit gewährleistet bleibt. §7 der Deichordnung konkretisiert diese Verpflichtung und beschreibt die ordnungsgemäße Pflege, einschließlich der Durchführung der Mahd.

  1. Zu welchem Zeitpunkt wird die Mahd am Altengammer Hauptdeich im Abschnitt Deichkilometer 0 bis zur Altengammer Mühle derzeit durchgeführt, und wie viele Mahdgänge erfolgen dort jährlich?

Der erste Mahdschnitt erfolgt im Frühjahr, in der Regel im Mai. Der letzte Schnitt wird im Herbst durchgeführt, spätestens im Oktober.

Die Anzahl der Mahdgänge richtet sich nach den jeweiligen Witterungsbedingungen und dem Vegetationswachstum.

In den Jahren 2024 und 2025 wurden jeweils fünf Mahdgänge durchgeführt.

Am Borghorster Elbdeich der nicht zur Hauptdeichlinie gehört und somit nicht unter die Hamburgische Deichordnung fällt erfolgt die Mahd zu einem späteren Zeitpunkt. Der erste Schnitt wird dort erst nach Abschluss der Blüte, in der Regel ab Mitte Juli, durchgeführt.

Diese spätere Mahd dient dem Ziel, den Insekten während der Vegetationsperiode ausreichend Nahrungsquellen zur Verfügung zu stellen und den Belangen des Arten- und Naturschutzes Rechnung zu tragen.

  1. Aus welchen Gründen wird in diesem Abschnitt die erste Mahd bereits vor der Blüte und Aussaat der Wiesenblumen und Beikräuter durchgeführt?

Die Mahd erfolgt entsprechend den Vorgaben des §7 Absatz5 der Deichordnung (DeichO 2003) sowie nach Abschnitt 4.1.1 der Richtlinie für Unterhaltung, Betrieb und Widmung öffentlicher Hochwasserschutzanlagen (2000).

Dort ist u.a. festgelegt:

- Vor der Blüte bzw. vor der Aussamung der Wildgräser und Kräuter ist im Frühjahr ein Schnitt durchzuführen.

- Die Graslänge soll in der Regel 20cm nicht überschreiten.

- Der letzte Schnitt ist bis Ende September, spätestens im Oktober, durchzuführen.

- hrend der Wintermonate soll die Grasnarbe eine maximale Länge von 15cm haben.

- Die Mahd dient der Vorbereitung und Unterstützung der Schafbeweidung.

Diese Vorgaben dienen der Sicherstellung einer dichten, trittfesten und erosionsbeständigen Rasennarbe, die für die Funktionsfähigkeit des Deiches zwingend erforderlich ist.

  1. Wer ist für die Durchführung der Mahd in diesem Abschnitt zuständig und wer erteilt die entsprechenden Aufträge?

Die Ausschreibung, Vergabe und fachliche Überwachung der Mahd auf den Deichgrundflächen der Hauptdeiche (öffentliche Hochwasserschutzanlagen) erfolgt durch das Bezirksamt Bergedorf, Abteilung Wasserwirtschaft, Abschnitt Deichunterhaltung.

  1. Wäre es möglich, den ersten Mahdtermin auf den nicht beweideten Deichrandstreifen und Wiesenflächen zwischen altem und neuem Hauptdeich nach hinten zu verschieben, sodass Wiesenblumen und Beikräuter vollständig blühen und aussäen können, bevor gemäht wird?

Nein, siehe dazu Punkt 2

  1. Könnte die Mahd in diesem Bereich grundsätzlich in größeren zeitlichen Abständen erfolgen, um Flora und Fauna bessere Entwicklungsmöglichkeiten zu geben?

Nein, siehe dazu Punkt 2

  1. Besteht die Möglichkeit, zukünftig lediglich die Sichtachsen regelmäßig zu mähen und die übrigen Bereiche als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu belassen?

Nein, siehe dazu Punkt 2

  1. Nach welchen Kriterien und Zeitplänen werden öffentliche Grünflächen, Wegränder, Straßenbegleitgrün und sonstige Wiesenflächen im Bezirk Bergedorf gemäht? Gibt es hierfür bezirkliche Vorgaben oder Leitlinien, und wenn ja, welche? Welche Mähgeräte kommen zum Einsatz?

Deiche:

r die Deichflächen gelten die Vorgaben der Hamburgischen Deichordnung. Die Mahd erfolgt daher entsprechend der in Antwort zu Frage 2 beschriebenen Regelungen.

Gewässer:

r die Unterhaltung der Gewässer und ihrer Randstreifen wird im Bezirk Bergedorf die „Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer“ der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) angewendet. Diese Richtlinie legt fest, nach welchen Kriterien, Zeitpunkten und ökologischen Vorgaben die Mahd durchzuführen ist.Dabei werden sowohl wasserwirtschaftliche Anforderungen als auch naturschutzfachliche Belange berücksichtigt. Für die Mahd an Gewässern kommen im Wesentlichen folgende Geräte zum Einsatz: Mähkorb, Scheibenmähwerk und Balkenmähwerk.

Grünanlagen:

Die Rasenflächen in Grünanlagen erhalten 6 bis 8 Mähgänge im Jahr. Mit diesem Rhythmus ist gewährleistet, dass die Flächen für die Bevölkerung nutzbarsind und gleichzeitig kann das Mähgut liegen bleiben. Dies ist die kostengünstigste Mähart. Hier werden Schlegelmäher eingesetzt.

In Teilbereichen erfolgt die Mahd ein bis zweimal im Jahr. Dies sind in der Regel Flächen aus dem Naturcent. Die Mahd erfolgt mittels Balkenmäher.

Straßenbegleitgrün:

Hier stehen Verkehrssicherheitsaspekte im Vordergrund. Dabei werden zunächst Unfallschwerpunkte, Fußngerüberwege und Mittelinseln gemäht, Es werden Freischneider, Kreiselmäher und Schlegelmäher eingesetzt.

  1. Inwiefern werden bei der Vergabe und Durchführung von Mahdaufträgen im Bezirk Bergedorf Belange des Insekten- und Artenschutzes berücksichtigt, etwa durch Mahdtermin-Regelungen, Altgrasstreifen, gestaffelte Mahd oder ähnliche Maßnahmen?

Deiche:

r die Deichflächen gelten die Vorgaben der Hamburgischen Deichordnung. Die Mahd erfolgt daher entsprechend der in Antwort zu Frage 2 beschriebenen Regelungen.

Gewässer:

r die Unterhaltung der Gewässer und ihrer Randstreifen kommt in Hamburg die „Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer“ der BUKEA zur Anwendung.

Diese Richtlinie verpflichtet dazu, bei allen Maßnahmen der Gewässerunterhaltung sowohl die wasserrechtlichen Vorgaben als auch die Nutzungsverhältnisse und die naturschutzrechtlichen Anforderungen zu berücksichtigen.

Dazu gehören insbesondere:

- die Wahl geeigneter Mahdtermine,

- die Berücksichtigung von Schonzeiten,

- der Erhalt bzw. die Entwicklung von ökologisch wertvollen Strukturen,

- sowie die Abstimmung der Maßnahmen mit den Zielen des Insekten- und Artenschutzes.

Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der fachlichen Vorgaben der Richtlinie und wird bei der Vergabe und Durchführung der Mahdarbeiten entsprechend berücksichtigt.

Grünanlagen:

Bei den Langgrasflächen aus dem Naturcent wird auf die Belange der Insekten besonders Rücksicht genommen, da diese Flächen zu deren Schutz angelegt wurden.

Bei allen anderen Flächen steht die Frage der Nutzungsmöglichkeit durch die Bevölkerung im Vordergrund.

Straßenbegleitgrün:

Hier stehen Verkehrssicherheitsaspekte im Vordergrund. Allerdings werden größere Flächen bei der ersten Mahd nur die Randbereiche gemäht.

  1. Auf wie vielen Flächen im Bezirk Bergedorf wird bereits nach dem Prinzip der naturschutzorientierten Mahd verfahren (z. B. späte Erstmahd ab Juli, Belassen von Altgrasstreifen, mosaikartige Mahd)?

Deiche:

r die Deichflächen gelten die Vorgaben der Hamburgischen Deichordnung. Die Mahd erfolgt daher entsprechend der in Antwort zu Frage 2 beschriebenen Regelungen.

Gewässer:

Alle Gewässerflächen im Bezirk Bergedorf werden gemäß der „Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer“ (BUKEA) unterhalten. Diese Richtlinie beinhaltet verbindliche Vorgaben zur Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange, einschließlich angepasster Mahdzeitpunkte, Schonbereiche und weiterer biodiversitätsfördernder Maßnahmen.

Grünanlagen:

Die naturschutzorientierten Mahd erfolgt nur bei Naturcent-Flächen.

Straßenbegleitgrün:

Das Straßenbegleitgrün wird nur zweimal im Jahr nach Verkehrssicherheitsaspekten gemäht, welche jedoch sich mit den naturschutzfachlichen Aspekten durchaus decken. Dies erkannt man den blütenreichen Seitenstreifen.

  1. Gibt es im Bezirk Bergedorf Flächen, auf denen eine Umstellung auf extensive Pflege oder vollständige Nutzungsaufgabe zugunsten von Wildblumenwiesen oder naturnahen Lebensräumen geplant ist oder geprüft wird?

Deiche:

Nein. Für die Deichflächen stehen keine Bereiche zur Verfügung, die für eine extensive Pflege oder eine vollständige Nutzungsaufgabe geeignet wären. Die Flächen unterliegen den zwingenden Vorgaben der Deichordnung. Siehe hierzu auch Antwort zu Frage 2.

Gewässer:

Die naturschutzfachliche Berücksichtigung erfolgt im Rahmen der Gewässerunterhaltung gemäß der Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer. Weitere Hinweise hierzu finden sich in Antwort zu Frage 8.

Grünanlagen:

Eine vollständige Umstellung der Mahd auf eine extensive Pflege ist nicht finanzierbar und entspricht auch nicht der Funktion einer Grün- und Erholungsanlage.

Straßenbegleitgrün:

Beim Straßenbegleitgrün stehen eindeutig die Verkehrssicherheitsaspekte im Vordergrund.

  1. Plant das Bezirksamt, die Mahdpraktiken im Bezirk im Sinne einer Förderung der heimischen Biodiversität weiterzuentwickeln? Wenn ja, in welchem Zeitrahmen und mit welchen Mitteln?

Deiche:

Nein. Die Mahd auf den Deichflächen richtet sich nach den zwingenden Vorgaben der Hamburgischen Deichordnung. Siehe hierzu Antwort zu Frage 2.

Gewässer:

Im Bereich der Gewässerunterhaltung besteht bereits eine ausgewogene Balance zwischen wasserwirtschaftlichen Anforderungen und naturschutzfachlichen Belangen. Gleichwohl wird die Unterhaltungsumfang kontinuierlich weiterentwickelt, um der Natur so viel Spielraum wie möglich und der Wasserwirtschaft so viel Raum wie nötig zu geben.

Grünanlagen:

Nein, siehe 10

Straßenbegleitgrün:

Nein, siehe 10

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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Lokalisation Beta
Altengamme Altenwerder Hauptdeich Köhlfleet-Hauptdeich

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