22-0782

Mahd im Bezirk Bergedorf – Artenschutz und Biodiversität auf Deichen, Grünflächen und öffentlichen Wiesenflächen

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Große Anfrage

der BAbg.Scherhaufer, Potthast, Bendt-Soetedjo und Fraktion der GRÜNEN

Der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde von einer Anwohnerin mitgeteilt, dass am Altengammer Hauptdeich im Abschnitt von Deichkilometer 0 bis zur Altengammer Mühle Handlungsbedarf besteht. Die Deichrandstreifen sowie die Wiesenflächen zwischen dem alten und dem neuen Hauptdeich werdendort bereits vor der Blüte und Aussaat der Wiesenblumen und Beikräuter gemäht. Dies betrifft alle Flächen, die nicht von Schafen beweidet werden. Nach Aussage der Anwohnerin wird dieses Vorgehen seit mehreren Jahren beobachtet.

Ein zu früher Mahdtermin führt dazu, dass Insekten kurzfristig ihrer Nahrungsgrundlage beraubt werden und sich zahlreiche Pflanzenarten mangels Samenbildung nicht weiter vermehren können. Damit steht diese Praxis im Widerspruch zu den Zielen des Insekten- und Biodiversitätsschutzes, die sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene und im Rahmen des Hamburger Zukunftsentscheids programmatisch verankert sind.

Die frühe und intensive Mahd öffentlicher Grünflächen ist dabei kein auf Altengamme beschränktes Phänomen. Auch an anderen Stellen im Bezirk Bergedorf werden Grünflächen, Wegränder und öffentliche Wiesenflächen in einer Intensität und Frequenz gepflegt, die mit den Anforderungen eines zeitgemäßen Artenschutzes kaum vereinbar erscheint.

Zum Schutz und zur Förderung der biologischen Vielfalt auf öffentlichen Grünflächen ist eine Anpassung der Grünflächenpflege erforderlich. So könnte eine abschnittsweise, mosaikartige Mahd im zeitlichen Abstand in Betracht gezogen werden, sodass Insekten und anderen Kleintieren die Möglichkeit gegeben wird, auf ungemähte Bereiche auszuweichen. Das kurzzeitige Liegenlassen des Schnittguts unterstützt zudem den Rückzug langsamerer Arten. Auf größeren Flächen wird der Einsatz von Balkenmähern empfohlen, da diese eine insektenfreundlichere Schnitttechnikaufweisen als Kreisel- oder Trommelmähwerke, die durch ihre rotierenden Messer bei hoher Drehzahl, Fahrgeschwindigkeit und Sogwirkung große Schäden an Tieren und Pflanzen verursachen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

  1. Zu welchem Zeitpunkt wird die Mahd am Altengammer Hauptdeich im Abschnitt Deichkilometer 0 bis zur Altengammer Mühle derzeit durchgeführt, und wie viele Mahdgänge erfolgen dort jährlich?
  2. Aus welchen Gründen wird in diesem Abschnitt die erste Mahd bereits vor der Blüte und Aussaat der Wiesenblumen und Beikräuter durchgeführt?
  3. Wer ist für die Durchführung der Mahd in diesem Abschnitt zuständig und wer erteilt die entsprechenden Aufträge?
  4. re es möglich, den ersten Mahdtermin auf den nicht beweideten Deichrandstreifen und Wiesenflächen zwischen altem und neuem Hauptdeich nach hinten zu verschieben, sodass Wiesenblumen und Beikräuter vollständig blühen und aussäen können, bevor gemäht wird?
  5. nnte die Mahd in diesem Bereich grundsätzlich in größeren zeitlichen Absnden erfolgen, um Flora und Fauna bessere Entwicklungsmöglichkeiten zu geben?
  6. Besteht die Möglichkeit, zukünftig lediglich die Sichtachsen regelmäßig zu mähen und die übrigen Bereiche als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu belassen?
  7. Nach welchen Kriterien und Zeitplänen werden öffentliche Grünflächen, Wegränder, Straßenbegleitgrün und sonstige Wiesenflächen im Bezirk Bergedorf gemäht? Gibt es hierfür bezirkliche Vorgaben oder Leitlinien, und wenn ja, welche? Welche Mähgeräte kommen zum Einsatz?
  8. Inwiefern werden bei der Vergabe und Durchführung von Mahdaufträgen im Bezirk Bergedorf Belange des Insekten- und Artenschutzes berücksichtigt, etwa durch Mahdtermin-Regelungen, Altgrasstreifen, gestaffelte Mahd oder ähnliche Maßnahmen?
  9. Auf wie vielen Flächen im Bezirk Bergedorf wird bereits nach dem Prinzip der naturschutzorientierten Mahd verfahren (z. B. späte Erstmahd ab Juli, Belassen von Altgrasstreifen, mosaikartige Mahd)?
  10. Gibt es im Bezirk Bergedorf Flächen, auf denen eine Umstellung auf extensive Pflege oder vollständige Nutzungsaufgabe zugunsten von Wildblumenwiesen oder naturnahen Lebensräumen geplant ist oder geprüft wird?
  11. Plant das Bezirksamt, die Mahdpraktiken im Bezirk im Sinne einer Förderung der heimischen Biodiversität weiterzuentwickeln? Wenn ja, in welchem Zeitrahmen und mit welchen Mitteln?
Petitum/Beschluss

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Anhänge

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Lokalisation Beta
Altengamme Altenwerder Hauptdeich Köhlfleet-Hauptdeich

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