Leerstand von Wohngebäuden in der Chrysanderstraße
Kleine Anfrage
des BAbg. Wegner und der CDU-Fraktion
In der Chrysanderstraße mit den Hausnummern 32 und 151 gab es Ende 2023 einen bereits längerfristig währenden Leerstand von Wohnraum.
Zum Gebäude Chrysanderstraße 32 teilte das Fachamt Verbraucherschutz im Dezember 2023 mit, dass man dem Verdacht der Zweckentfremdung nach §9 Abs.2 S.2 Nr.5 HmbWoSchG nachgehe. Das Bezirksamt stehe mit der Eigentümerin in Kontakt und es habe am 2.11.2023 eine Ortsbesichtigung durch das zuständige Fachamt stattgefunden. Das Gebäude sei unbewohnt und es laufe ein Anhörverfahren. Auf die Anhörung erfolge dann ggf. ein Wohnnutzungsgebot nach HmbWoSchG. Die Stellungnahme der Eigentümerin zum Anhörverfahren sei am 19.12.2023 beim Fachamt Verbraucherschutz eingegangen und werde einer Prüfung unterzogen.
Zum Gebäude Chrysanderstraße 151 berichtete die Verwaltung Anfang Dezember 2023, man sei seit längerer Zeit mit dem Eigentümer im Austausch. Von den 16 Wohnungen seien nur 6 Wohnungen bewohnt. Zu diesem Zeitpunkt sei die Verwaltung mit dem Eigentümer in Gesprächen, dass dieser ein Nachbargrundstück erwerben könne, sodass ein Neubau mit einer wesentlich besseren Konzeption realisiert werden könne. Die Verwaltung habe dem Eigentümer bis Ende des Jahres 2023 Zeit gegeben, hierzu eine Entscheidung zu treffen. Sollte dies nicht erfolgen, werde die Verwaltung entsprechende Schritte einleiten. Der Sachstand würde in der nächsten Sitzung des Fachausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verbraucherschutz berichtet. Dieser Bericht ist bisher nicht erfolgt.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Am 28.02.2024 hat das Bezirksamt -gemäß § 12 Absatz 1 Satz 2 des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes (HmbWoSchG)- ein Wohnnutzungsgebot mit einer Frist bis spätestens zum 01.10.2024 erlassen, das Wohngebäude wieder Wohnzwecken zuzuführen. Ein Zwangsgeld wurde entsprechend angedroht. Die Verfügungsberechtigte stand seitdem in kontinuierlichem Kontakt mit verschiedenen Fachbetrieben und Bauunternehmen, um die Sanierung des Gebäudes zu planen und durchzuführen. Am 11.09.2024 wurde ein Sanierungskonzept erstellt und am 13.09.2024 dem Denkmalschutzamt zur Genehmigung vorgelegt.
Zudem hat die Verfügungsberechtigte die Stromnetz Hamburg GmbH beauftragt, den Hausanschluss wiederherzustellen; die Wiederinbetriebnahme ist für den 04.11.2024 vorgesehen. Der Wasseranschluss des Gebäudes wurde zwischenzeitlich durch Hamburg Wasser reaktiviert. Die Verfügungsberechtigte befindet sich weiterhin in Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt bezüglich des Genehmigungsverfahrens für die geplanten Sanierungsmaßnahmen.
Die Verfügungsberechtigte wird aufgefordert, dem Bezirksamt alle acht Wochen über den aktuellen Fortschritt bei der Wiederherstellung der Wohnnutzung zu informieren. Der Fortschritt ist dabei hinreichend zu beschreiben und schriftlich zu belegen. Ferner wurde sie darauf hingewiesen, dass bei unterbleibender Meldung ein kostenpflichtiger Auskunftsbescheid erlassen wird.
Der Verfügungsberechtigte ist derzeit zusammen mit Planungsakteuren in der Entwicklung eines Entwurfs zur Neubebauung des Grundstücks. Die Ergebnisse des Planungsprozesses werden der Verwaltung im IV. Quartal vorgestellt werden.
Dem Bezirksamt liegt die Informationen vor, dass der Eigentümer das Grundstück bisher nicht erworben hat. Dies wird seitens des Eigentümers damit begründet, dass zuvor die Ergebnisse des Planungsprozesses abgewartet werden sollen.
Dass Bezirksamt Bergedorf wird die Ergebnisse des Planungsprozesses prüfen und die weiteren Schritte mit dem Eigentümer vereinbaren.
Beschluss:
---
---