Große Anfrage der BAbg. Mirbach, Bauer, Jobs, Sturmhoebel, Winkler - Fraktion DIE LINKE
Obwohl im Hamburger Wohnraumschutzgesetz sehr klar geregelt ist, wozu der Wohnungsbesitzer bei Leerstand oder einer Nutzungsänderung verpflichtet ist, stellt sich bei den Wohnhäusern in der Chrysanderstraße, Alte Holstenstraße und am Curslacker Deich die Frage, ob das Bergedorfer Bezirksamt über diesen Zustand informiert wurde.
Wir fragen das Bezirksamt:
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Ist die Nutzungsänderung des Wohngebäudes Chrysanderstraße 2c bekannt? Wenn ja, wann wurde die Nutzungsänderung beantragt und mit welcher Begründung? Wenn nein, warum gibt es beim Bezirksamt keine Erkenntnisse über die Gründe der Nutzungsänderung (als Gewerbe-Immobilie)?
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Ist der lange Leerstand der Wohnung Alte Holstenstraße 61, dritter Stock bekannt? Wenn nein, warum gibt es beim Bezirksamt keine Erkenntnisse trotz des langen Leerstands?
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Das Wohngebäude Curslacker Deich 172 steht seit einiger Zeit leer. Ist das dem Bezirksamt bekannt?
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Wurde die Anzeigepflicht nach dem Wohnraumschutzgesetz durch die Besitzer der Gebäude erfüllt? Wenn nein, welche Maßnahmen hat oder wird das Bezirksamt ergreifen?
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Wie sieht die personelle Ausstattung der bezirklichen Wohnraumschutzdienstelle aus? Wie müsste diese Dienststelle ausgestattet sein (Personalschlüssel), um die Anforderungen des Wohnraumschutzgesetzes zu erfüllen?
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Wie bewertet das Bezirksamt das Problem der zweckfremden Nutzung als Ferienwohnungen im Bezirk? Werden die Ferienwohnungsportale wie Airbnb, Wimdu, 9Flats und andere vom der zuständigen Dienstelle beobachtet? Wenn nein, warum nicht? Wie ist es zu erklären, dass im Jahr 2017 keine Zweckentfremdung als Ferienwohnung im Bezirk festgestellt wurde (siehe Wohnraumschutzbilanz Anlage 2.2.3 Drucksache 21/14114 der Hamburger Bürgerschaft)?
- Wer ist im Bezirksamt Ansprechpartner für Bürger, die Missstände im Zusammenhang mit dem Wohnraumschutz melden wollen?