20-1711

Leerstand in Bergedorf in Zeiten der Wohnungsnot (I)

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Große Anfrage

der BAbg. Mirbach, Jobs, Bauer, Sturmhoebel, Winkler - Fraktion DIE LINKE

 

Obwohl im Hamburger Wohnraumschutzgesetz sehr klar geregelt ist, wozu der Wohnungsbesitzer bei Leerstand verpflichtet ist, stellt sich bei zwei Wohnhäusern in der Wentorfer Straße und in der Rothenhauschaussee die Frage, ob das Bergedorfer Bezirksamt über diesen schon langanhaltenden Zustand informiert wurde.

 

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Ist der seit über einem Jahr bestehende Leerstand des Wohnhauses in der Wentorfer Straße zwischen den Gebäuden Nr. 60a und 62 bekannt? Wenn nein: Warum gibt es beim Bezirksamt keine Erkenntnisse über die Gründe des Leerstands?

 

  1. Ist der lange Leerstand des Wohnhauses Rothenhauschaussee 18, Baujahr 1960, mit sechs Wohnungen bekannt? Wenn nein: Warum gibt es beim Bezirksamt keine Erkenntnisse trotz des langen Leerstands?

 

  1. Wenn unter 2. und 3 mit ja geantwortet wird: Warum stehen diese Wohnhäuser leer? Bitte die Gründe für jedes Objekt aufführen.

 

  1. Wurde die Anzeigepflicht nach dem Wohnraumschutzgesetz durch die Besitzer der Gebäude erfüllt? Wenn nein: Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen?

 

  1. Wieviel und welche Wohnhäuser in Bergedorf stehen nach Erkenntnissen des Bezirksamtes leer? Mit welchen Aussagen wird dieser Leerstand von den Besitzern begründet? Bitte auflisten.

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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