Leerstand in Bergedorf in Zeiten der Wohnungsnot (I)
Große Anfrage
der BAbg. Mirbach, Jobs, Bauer, Sturmhoebel, Winkler - Fraktion DIE LINKE
Obwohl im Hamburger Wohnraumschutzgesetz sehr klar geregelt ist, wozu der Wohnungsbesitzer bei Leerstand verpflichtet ist, stellt sich bei zwei Wohnhäusern in der Wentorfer Straße und in der Rothenhauschaussee die Frage, ob das Bergedorfer Bezirksamt über diesen schon langanhaltenden Zustand informiert wurde.
Wir fragen das Bezirksamt:
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