Langwierige Sperrung von Fußwegen zwischen Lohbrügger Landstraße und Krusestraße nach Starkregenereignis
Letzte Beratung: 28.11.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.7
Kleine Anfrage
der BAbg. Reinhard Krohn, Eugen Seiler, Peter Winkelbach,
Herbert Meyer, Udo Zimmermann, Benjamin Unbehauen, Andreas Schander
Am 7. August 2024 kam es Aufgrund von Starkregen zu Unterspülungen und Erdrutschen an den Fußwegen zwischen Lohbrügger Landstraße und Krusestraße. Während die westliche Seite der Fußwege bereits wieder freigegeben wurde, ist die östliche Seite trotz begonnener Reparaturarbeiten seit fast drei Monaten weiterhin gesperrt.
Diese langwierige Sperrung führt zu erheblichen Einschränkungen für die Anwohner, da sie wichtige Verbindungswege unterbricht und die Verkehrssicherheit beeinträchtigt.
Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
Der gemeinsame Geh- und Radweg auf der nördlichen Seite wurde aufgrund auftretender Bodenbewegungen im Zuge des Starkregenereignisses vom 07.08.2024 für weitere Untersuchungen vorrübergehend gesperrt.
Nach Inaugenscheinnahme und Überprüfung der Situation durch das Bezirksamtes Bergedorf wurde ein Bodengutachten beauftragt, um die Gründe für die Bodenbewegungen sowie mögliche Hangsicherungsmaßnahmen zu untersuchen.
Siehe Antwort zu 1
Ein konkreter Zeitplan kann erst nach Vorliegen der Untersuchung in Aussicht gestellt werden.
Grundsätzlich analysiert das Bezirksamt Bergedorf die aufgetretenen Beschädigungen an der vorhandenen Infrastruktur und vergleicht sie mit den Schäden aus den Starkregenereignis aus dem Jahr 2018. Dazu werden aus allen Fachdienststellen die entsprechenden Meldungen zusammengestellt und in einer digitalen Karte aufgenommen. Da es sich um eine Vielzahl an Meldungen handelt, wird die Herstellung der Karte sowie die Berücksichtigung auf Zuständigkeiten innerhalb der vorhandenen Infrastruktur noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Abarbeitung der erfassten und bekannten Beschädigungen an der öffentlichen Infrastruktur sind derzeit in der Bearbeitung. Dabei gilt die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit als oberste Priorität.
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