Kreisel in Neuengamme wird nicht gebaut
Kleine Anfrage des BAbg. Capeletti, Froh, Garbers, Woller und der CDU-Fraktion
In der Sitzung des Regionalausschusses Vier- und Marschlande am 8. Oktober 2019 wurde bei dem Tagesordnungspunkt 4 „Fragen an die Verwaltung“ die schriftlich von einem Abgeordneten am 16. September 2019 eingereichte Frage zum Sachstand bezüglich o.g. Kreisels vom Bezirksamtsleiter Dornquast beantwortet. Hierbei unterrichtete er die Ausschussmitglieder darüber, dass das Projekt an den Grundeigentümern gescheitert sei, die die für die Umsetzung benötigten Flächen nicht verkaufen wollten und er nicht beabsichtige, deshalb einen 10jährigen Rechtsstreit zu beginnen.
Auf die Nachfrage der Anfragensteller am 10. Oktober 2019 bei den besagten Grundeigentümern, ob und wann die entsprechenden Gespräche geführt wurden, teilten die Grundeigentümer mit, dass ihnen derartige Ankaufgespräche seitens des Bezirksamts oder der Stadt Hamburg nicht bekannt seien.
Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 10.10.2019 wie folgt:
Der Regionalausschuss hatte mit der Drucksache 20-1318 am 12.9.17 die Prüfung der Realisierungsmöglichkeit eines Kreisverkehres bzw. von Alternativen am Knoten Neuengammer Hausdeich / Heinrich – Stubbe –Weg erörtert, beschlossen und mit der Drucksache 20-1318.01 am 28.09.2017 der Bezirksamt Bergedorf entsprechend berichtet. Die Bezirksversammlung hat diese gleichnamige Drucksache auf der Sitzung am 28.9. beschlossen. Das Bezirksamt hatte am 11.9.18 mit einem Vortrag des beauftragten Ing.büros SBI dem Regionalausschuss auftragsgemäß entsprechend berichtet (dieser Vortrag ist im Informationssystem des BA abrufbar).
Im Ergebnis wurde in dem damaligen Vortrag neben einer Bestands- und Mängelanalyse klargestellt, welche Verkehrsmengen derzeit und zukünftig die Kreuzung mit welcher Verkehrsqualität passieren. Es wurde deutlich, dass derzeit in den Spitzenstunden Rückstaubildungen mit entsprechenden qualitativen Einbußen auftreten, ansonsten die Verkehrsqualität unauffällig zu beobachten ist. Mit einer – wie vorgeschlagen - verkehrsregelnden Maßnahme (Kreisel / LSA ) wäre die Qualität in diesen Stunden von E auf A bzw. B zu verbessern. Ansonsten ist jetzt und auch zukünftig die Verkehrsqualität und Unfallhäufung an dieser Kreuzung unauffällig. Vor allem wurde herausgearbeitet. dass beide Lösungen deutlichen Grunderwerb bei den im Umkreis des Knotens befindlichen Anliegern (nicht nur auf dem Grundstück der BIS (FFW) erfordern würde. Der Grunderwerb könnte grundsätzlich entweder freiwillig oder nach Erarbeitung einer entsprechenden gesetzlichen Planungsgrundlage wie z.B. eines B-Planes zwangsweise mit einem sehr langen zeitlichen Planungsvorlauf erfolgen. Des Weiteren wurde auf der o.g. Sitzung durch das BA klargestellt, dass für eine Realisierung einer solchen komplexen Maßnahme eine entsprechende politische Beschlusslage durch die BV und entsprechende Finanzierungsmöglichkeit geschaffen bzw. erörtert werden müsste. Beide Voraussetzungen liegen bis jetzt nicht vor.
Freiwilliger Grunderwerb scheitert erfahrungsgemäß in der Regel an den unterschiedlichen Preis- bzw. Entschädigungsvorstellungen der Eigentümer und des LIG oder führen zumindest zu langjährigen Verhandlungen. Enteignungen nach Schaffung einer Rechtsgrundlage führen ebenfalls in der Regel zu langjährigen gerichtlichen Auseinandersetzungen. Diese hinderlichen Umstände hatte der Bezirksamtsleiter Herr Dornquast auf der Sitzung des Regionalausschusses am 8.9.19 als Antwort auf eine mündliche Frage eines Mitgliedes des Regionalausschusses zum aktuellen Sachstand der o.g. Maßnahme gegeben.
Dies vorangestellt beantwortet das BA die o.g. Kleine Anfrage wie folgt:
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Zu 1:
Es wurden keine Ankaufsgespräche geführt.
Zu 2:
Siehe oben
Zu 3:
Siehe oben
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