KörberHaus. Kostenspirale ohne Ende?
Kleine Anfrage des BAbg. Wegner und der CDU-Fraktion
In der Antwort auf meine schriftliche kleine Anfrage „Wie stellt sich die Kostenentwicklung beim KörberHaus dar?“ (Drs. 20-1556.1) teilt das Bezirksamt mit, das die Kostenschätzung für den Bau des KörberHauses sich Anfang März 2018 auf 24.731.282 Euro beläuft.
Vom Bezirksamt wurde der Öffentlichkeit ein sog. Eckpunktepapier vorgelegt. Hierbei handelt es sich nach Antwort des Bezirksamts um eine Vereinbarung, die die übereinstimmenden Willenserklärungen der Körber Stiftung und des Bezirksamts Bergedorf zum Bau des KörberHauses enthält. In diesem Vertrag haben sich die beiden Parteien u.a. auf folgende Rahmensetzung geeinigt (Pkt.2.3.):
„-Ausstieg bei Überschreitung des Investitionsvolumens von 20 Mio. €“
Nach aktuellen Planungen wird das Investitionsvolumen ist um fast 25% überschritten. Auch wenn die vereinbarte Ausstiegsregelung für Außenstehende sehr eindeutig und in seiner Rechtsfolge sehr klar klingt, teilt das Bezirksamt in benannter Drucksache mit:
„Die Gremien der Körber Stiftung haben am 12. März 2018 beschlossen, das Projekt weiter zu verfolgen. Dies wurde dem Bezirksamt am 13. März 2018 mitgeteilt. Das Bezirksamt Bergedorf hat am 14. März 2018 seinerseits gegenüber der Körber Stiftung und der Sprinkenhof GmbH erklärt, dass die Planungen fortgesetzt werden sollen.“
Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 28.03.2018 wie folgt:
Vor diesem Hintergrund frage ich:
Das Eckpunktepapier gibt Eckpunkte für einen Finanzierungsrahmen vor.
Im juristischen Sinne handelt es sich bei der Ergänzung um eine übereinstimmende Willenserklärung.
Das Investitionsvolumen ist nicht allein entscheidend, sondern die letztlich zu zahlende Miete, die erst nach Vorlage der Kostenberechnung im Herbst fixiert werden kann.
Die Bezirksamtsleitung, der Dezernent für Steuerung und Service, Dezernentin für Jugend, Gesundheit und Soziales sowie der Dezernent für Wirtschaft, Bauen und Umwelt haben die Kostenschätzung diskutiert. Die Bezirksamtsleitung sowie der Beauftragte für den Haushalt haben entschieden, das Projekt fortzusetzen.
Als erforderlich im Sinne der Zielsetzungen.
Dies kann erst mit Abschluss des Mietvertrages angegeben werden. Der augenblicklich erreichte Stand ist ein Verhandlungs- und Zwischenstand, über den keine Auskunft gegeben werden kann.
Sowohl Körber Stiftung als auch das Bezirksamt Bergedorf werden für genutzte Flächen gleiche Mieten pro Quadratmeter zahlen.
Darüber hinaus werden Zuschüsse zum Projekt gezahlt, die sich wie folgt darstellen:
Zeitpunkt |
Anteil Körber Stiftung für KörberHaus |
Anteil Bezirksamt für KörberHaus |
Anteil Bezirksamt für ungünstige Grundstücks-gegebenheiten |
|
3,127 Mio. Euro |
3,127 Mio. Euro |
|
|
4,25 Mio. Euro |
4,25 Mio. Euro |
1,152018 Mio. Euro |
Kostengruppe |
Betrag einschließlich Umsatzsteuer in Euro |
100 Grundstück |
- |
200 Herrichten und Erschließen |
781.848 |
300 Baukonstruktion |
11.012.073 |
400 Technische Gebäudeausrüstung |
4.002.880 |
Kostenvarianz |
2.369.520 |
Preissteigerung |
1.263.744 |
Baunebenkosten |
4.637.375 |
Spezifische Baunebenkosten |
663.842 |
Die Kostenschätzung beläuft sich auf anrechenbare Baukosten von 1.096.659 EUR netto.
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