20-1576.01

KörberHaus. Kostenspirale ohne Ende?

Antwort

Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Wegner und der CDU-Fraktion

 

In der Antwort auf meine schriftliche kleine Anfrage „Wie stellt sich die Kostenentwicklung beim KörberHaus dar?“ (Drs. 20-1556.1) teilt das Bezirksamt mit, das die Kostenschätzung für den Bau des KörberHauses sich Anfang März 2018 auf 24.731.282 Euro beläuft.

 

Vom Bezirksamt wurde der Öffentlichkeit ein sog. Eckpunktepapier vorgelegt. Hierbei handelt es sich nach Antwort des Bezirksamts um eine Vereinbarung, die die übereinstimmenden Willenserklärungen der Körber Stiftung und des Bezirksamts Bergedorf zum Bau des KörberHauses enthält. In diesem Vertrag haben sich die beiden Parteien u.a. auf folgende Rahmensetzung geeinigt (Pkt.2.3.):
„-Ausstieg bei Überschreitung des Investitionsvolumens von 20 Mio. €“

 

Nach aktuellen Planungen wird das Investitionsvolumen ist um fast 25% überschritten. Auch wenn die vereinbarte Ausstiegsregelung für Außenstehende sehr eindeutig und in seiner Rechtsfolge sehr klar klingt, teilt das Bezirksamt in benannter Drucksache mit:

 

„Die Gremien der Körber Stiftung haben am 12. März 2018 beschlossen, das Projekt weiter zu verfolgen. Dies wurde dem Bezirksamt am 13. März 2018 mitgeteilt. Das Bezirksamt Bergedorf hat am 14. März 2018 seinerseits gegenüber der Körber Stiftung und der Sprinkenhof GmbH erklärt, dass die Planungen fortgesetzt werden sollen.“

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 28.03.2018 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

 

 

  1. Inwieweit sieht das Bezirksamt das Eckpunktepapier für sich als verbindlich an?

 

Das Eckpunktepapier gibt Eckpunkte für einen Finanzierungsrahmen vor.

 

 

  1. Handelt es sich aus Sicht des Bezirksamts bei dem Beschluss der KörberStiftung vom 12. März 2018 und der Erklärung des Bezirksamts vom 14. März 2018 um eine einvernehmliche Vertragsanpassung des Eckpunktepapiers von November 2016? Wenn nein, warum nicht?

 

Im juristischen Sinne handelt es sich bei der Ergänzung um eine übereinstimmende Willenserklärung.

 

 

  1. Haben die beiden Vertragsparteien (KörberStiftung und Bezirksamt) eine neue Höchstgrenze des Investitionsvolumens vereinbart, bei dessen Überschreitung ein Ausstieg vorgesehen ist? Wenn ja, wann und wie hoch ist diese beziffert? Wenn nein, warum nicht?

 

Das Investitionsvolumen ist nicht allein entscheidend, sondern die letztlich zu zahlende Miete, die erst nach Vorlage der Kostenberechnung im Herbst fixiert werden kann.

 

 

  1. Ist im Bezirksamt diskutiert worden, aufgrund der aktuellen Kostenschätzung aus dem Projekt auszuscheiden? Wenn ja, wer war an den Gesprächen beteiligt und wer hat die Entscheidung des Nichtausstiegs getroffen? Wenn nein, warum nicht?

 

Die Bezirksamtsleitung, der Dezernent für Steuerung und Service, Dezernentin für Jugend, Gesundheit und Soziales sowie der Dezernent für Wirtschaft, Bauen und Umwelt haben die Kostenschätzung diskutiert. Die Bezirksamtsleitung sowie der Beauftragte für den Haushalt haben entschieden, das Projekt fortzusetzen.

 

 

  1. Wie definiert das Bezirksamt das Investitionsvolumen im Sinne des Eckpunktepapiers?

 

Als erforderlich im Sinne der Zielsetzungen.

 

 

  1. Wie teilt sich nach derzeitigem Sachstand die gemäß Kostenschätzung vom 2. März 2018 vorläufigen Gesamtkosten in Höhe von knapp 25 Mio. Euro auf die Projektteilnehmer (KörberStiftung, Bezirksamt, Sprinkenhof GmbH, etc.) auf (bitte jeweils in Euro angeben)?

 

Dies kann erst mit Abschluss des Mietvertrages angegeben werden. Der augenblicklich erreichte Stand ist ein Verhandlungs- und Zwischenstand, über den keine Auskunft gegeben werden kann.

 

 

  1. Wie hat sich der aus Steuergeldern finanzierte (ggf. prognostizierte) Kostenanteil des Bezirksamts Bergedorf sowie weiterer Behörden bzw. Dienststellen oder Unternehmen der FHH am Projekt KörberHaus seit 2016 entwickelt (bitte halbjährlich angeben)?

 

Sowohl Körber Stiftung als auch das Bezirksamt Bergedorf werden für genutzte Flächen gleiche Mieten pro Quadratmeter zahlen.

 

Darüber hinaus werden Zuschüsse zum Projekt gezahlt, die sich wie folgt darstellen:

 

Zeitpunkt

Anteil Körber Stiftung für KörberHaus

Anteil Bezirksamt für KörberHaus

Anteil Bezirksamt für ungünstige Grundstücks-gegebenheiten

  1. Kosten-schätzung

3,127 Mio. Euro

3,127 Mio. Euro

 

  1. Kosten-schätzung

4,25 Mio. Euro

4,25 Mio. Euro

1,152018 Mio. Euro

 

 

  1. Wie schlüsselt sich die Kostenschätzung vom 2. März 2018 in Bezug auf die Gesamtkosten im Detail auf?

 

Kostengruppe

Betrag einschließlich Umsatzsteuer in Euro

100 Grundstück

-

200 Herrichten und Erschließen

781.848

300 Baukonstruktion

11.012.073

400 Technische Gebäudeausrüstung

4.002.880

Kostenvarianz

2.369.520

Preissteigerung

1.263.744

Baunebenkosten

4.637.375

Spezifische Baunebenkosten

663.842

 

 

  1. Das Bezirksamt ist sowohl planerisch als auch bezüglich der Finanzierung für die Herstellung der Außenanlagen allein verantwortlich. Liegen hierzu auch schon Kostenschätzungen vor? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?

 

Die Kostenschätzung beläuft sich auf anrechenbare Baukosten von 1.096.659 EUR netto.

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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