20-1576

KörberHaus. Kostenspirale ohne Ende?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Wegner und der CDU-Fraktion

 

In der Antwort auf meine schriftliche kleine Anfrage „Wie stellt sich die Kostenentwicklung beim KörberHaus dar?“ (Drs. 20-1556.1) teilt das Bezirksamt mit, das die Kostenschätzung für den Bau des KörberHauses sich Anfang März 2018 auf 24.731.282 Euro beläuft.

 

Vom Bezirksamt wurde der Öffentlichkeit ein sog. Eckpunktepapier vorgelegt. Hierbei handelt es sich nach Antwort des Bezirksamts um eine Vereinbarung, die die übereinstimmenden Willenserklärungen der Körber Stiftung und des Bezirksamts Bergedorf zum Bau des KörberHauses enthält. In diesem Vertrag haben sich die beiden Parteien u.a. auf folgende Rahmensetzung geeinigt (Pkt.2.3.):
„-Ausstieg bei Überschreitung des Investitionsvolumens von 20 Mio. €“

 

Nach aktuellen Planungen wird das Investitionsvolumen ist um fast 25% überschritten. Auch wenn die vereinbarte Ausstiegsregelung für Außenstehende sehr eindeutig und in seiner Rechtsfolge sehr klar klingt, teilt das Bezirksamt in benannter Drucksache mit:

 

„Die Gremien der Körber Stiftung haben am 12. März 2018 beschlossen, das Projekt weiter zu verfolgen. Dies wurde dem Bezirksamt am 13. März 2018 mitgeteilt. Das Bezirksamt Bergedorf hat am 14. März 2018 seinerseits gegenüber der Körber Stiftung und der Sprinkenhof GmbH erklärt, dass die Planungen fortgesetzt werden sollen.“

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

 

  1. Inwieweit sieht das Bezirksamt das Eckpunktepapier für sich als verbindlich an?
  2. Handelt es sich aus Sicht des Bezirksamts bei dem Beschluss der KörberStiftung vom 12. März 2018 und der Erklärung des Bezirksamts vom 14. März 2018 um eine einvernehmliche Vertragsanpassung des Eckpunktepapiers von November 2016? Wenn nein, warum nicht?
  3. Haben die beiden Vertragsparteien (KörberStiftung und Bezirksamt) eine neue Höchstgrenze des Investitionsvolumens vereinbart, bei dessen Überschreitung ein Ausstieg vorgesehen ist? Wenn ja, wann und wie hoch ist diese beziffert? Wenn nein, warum nicht?
  4. Ist im Bezirksamt diskutiert worden, aufgrund der aktuellen Kostenschätzung aus dem Projekt auszuscheiden? Wenn ja, wer war an den Gesprächen beteiligt und wer hat die Entscheidung des Nichtausstiegs getroffen? Wenn nein, warum nicht?
  5. Wie definiert das Bezirksamt das Investitionsvolumen im Sinne des Eckpunktepapiers?
  6. Wie teilt sich nach derzeitigem Sachstand die gemäß Kostenschätzung vom 2. März 2018 vorläufigen Gesamtkosten in Höhe von knapp 25 Mio. Euro auf die Projektteilnehmer (KörberStiftung, Bezirksamt, Sprinkenhof GmbH, etc.) auf (bitte jeweils in Euro angeben)?
  7. Wie hat sich der aus Steuergeldern finanzierte (ggf. prognostizierte) Kostenanteil des Bezirksamts Bergedorf sowie weiterer Behörden bzw. Dienststellen oder Unternehmen der FHH am Projekt KörberHaus seit 2016 entwickelt (bitte halbjährlich angeben)?
  8. Wie schlüsselt sich die Kostenschätzung vom 2. März 2018 in Bezug auf die Gesamtkosten im Detail auf?
  9. Das Bezirksamt ist sowohl planerisch als auch bezüglich der Finanzierung für die Herstellung der Außenanlagen allein verantwortlich. Liegen hierzu auch schon Kostenschätzungen vor? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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