KörberHaus. Kostenspirale ohne Ende?
Kleine Anfrage des BAbg. Wegner und der CDU-Fraktion
In der Antwort auf meine schriftliche kleine Anfrage „Wie stellt sich die Kostenentwicklung beim KörberHaus dar?“ (Drs. 20-1556.1) teilt das Bezirksamt mit, das die Kostenschätzung für den Bau des KörberHauses sich Anfang März 2018 auf 24.731.282 Euro beläuft.
Vom Bezirksamt wurde der Öffentlichkeit ein sog. Eckpunktepapier vorgelegt. Hierbei handelt es sich nach Antwort des Bezirksamts um eine Vereinbarung, die die übereinstimmenden Willenserklärungen der Körber Stiftung und des Bezirksamts Bergedorf zum Bau des KörberHauses enthält. In diesem Vertrag haben sich die beiden Parteien u.a. auf folgende Rahmensetzung geeinigt (Pkt.2.3.):
„-Ausstieg bei Überschreitung des Investitionsvolumens von 20 Mio. €“
Nach aktuellen Planungen wird das Investitionsvolumen ist um fast 25% überschritten. Auch wenn die vereinbarte Ausstiegsregelung für Außenstehende sehr eindeutig und in seiner Rechtsfolge sehr klar klingt, teilt das Bezirksamt in benannter Drucksache mit:
„Die Gremien der Körber Stiftung haben am 12. März 2018 beschlossen, das Projekt weiter zu verfolgen. Dies wurde dem Bezirksamt am 13. März 2018 mitgeteilt. Das Bezirksamt Bergedorf hat am 14. März 2018 seinerseits gegenüber der Körber Stiftung und der Sprinkenhof GmbH erklärt, dass die Planungen fortgesetzt werden sollen.“
Vor diesem Hintergrund frage ich:
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