20-1132.01

KörberHaus

Antwort

Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Sturmhoebel, Mirbach, Jobs, Winkler und Fraktion DIE LINKEN

 

 

Die Ausschreibung eines Architektenwettbewerbs ist erfolgt. Ein Investor ist unseres Wissens nach noch nicht gefunden.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom

 

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 08.03.2017 wie folgt:

 

1. Ist es rechtlich zulässig, einen Architektenwettbewerb für das geplante KörberHaus, dessen Finanzierung noch nicht endgültig geklärt ist, auszuschreiben? Wenn ja oder nein: Bitte jeweils die Rechtsgrundlage nennen.

 

Ja, es ist rechtlich zulässig einen Architekturwettbewerb auszuschreiben, auch unabhängig von der Finanzierung und tatsächlichen Realisierung des Bauvorhabens.

Die rechtliche Grundlage dafür bildet die Vergabeverordnung (VgV), bis April 2016 die Vergabeverordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF). Darüber hinaus erfolgt die Durchführung des Wettbewerbs gemäß der Richtlinien für Planungswettbewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg (RPW 2015) und ist mit der Architektenkammer abgestimmt.

 

Grundsätzlich steht es jedem Bauherrn frei, unter Berücksichtigung der Vergabeverordnung Architektenwettbewerbe auszuschreiben und das Verfahren hierfür frei zu wählen. Im Gegensatz zu privaten Bauherren hat die öffentliche Hand als Auslober besondere Verfahrensregeln zu beachten. Dazu gehört insbesondere die Verpflichtung, ab einer bestimmten Größenordnung der ausgeschriebenen Leistung, diese öffentlich und europaweit auszuschreiben. Dieser ‚Schwellenwert betrug zum Zeitpunkt der Ausschreibung 209.000 € und betraf in diesem Fall (WB Körberhaus) die Leistungsphasen 2-4 sowie Teile von Lph 5 gemäß HOAI § 34.  Mit der Ausschreibung verbunden ist darüber hinaus ein sogenanntes ‚Auftragsversprechen, das den Teilnehmern zusichert, dass einer von ihnen in der Regel der 1. Preisträger den Auftrag für die ausgeschriebenen Planungsleistungen erhält.

 

Im vorliegenden Fall liegt der Auslobung des Wettbewerbs zusätzlich der Beschluss des Stadtentwicklungssausschusses vom 07.12.2016 zugrunde.

 

 

2. Aus welchen Mitteln wird dieser Architektenwettbewerb bezahlt? Bitte aufschlüsseln, woher und in welcher Höhe das Geld kommt, auch z.B. wenn die Körber-Stiftung sich beteiligt hat.

 

Die Kosten für den Architektenwettbewerb werden jeweils zu 50 % vom Bezirksamt und von der Körber-Stiftung getragen. Die Mittel des Bezirksamtes kommen aus den Planungsmitteln des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung. Für die Betreuung des Wettbewerbs entstehen Gesamtkosten in Höhe von 35.316,16 €. Weitere Kosten können zum jetzigen Zeitpunkt nicht genannt werden, da der Wettbewerb noch nicht abgeschlossen ist. Zu den weiteren Kosten gehören u.a. Preisgelder.

 

 

3. Welche Kosten sind für den Abriss des Lichtwarkhauses veranschlagt worden bzw. mit welchen Kosten wird gerechnet? Gibt es hierzu Kostenschätzungen oder/und Kostenberechnungen?

 

Siehe Drs. 20-1040.01 vom 26.01.2017 - Antwort zu Frage 15

 

 

4. Welche Kosten sind für die Gründungsarbeiten bis zur Oberkante Kellerdecke bzw. Fundamentplatte veranschlagt worden bzw. mit welchen Kosten wird gerechnet? Gibt es hierzu Kostenschätzungen oder/und Kostenberechnungen?

 

5. Mit welchen Gesamtkosten wird für das geplante KörberHaus gerechnet bzw. bei den Planungen ausgegangen, die ein Investor übernehmen soll? Gibt es hierzu Kostenschätzungen oder/und Kostenberechnungen?

 

Frage 4 und 5.: Siehe Drs. 20-1040.01 vom 26.01.2017 - Antwort zu Frage 14

 

 

6. Da der Abriss des Lichtwarkhauses nach dem 24. September 2017 erfolgen soll, ist mit dem Baubeginn noch im Jahr 2017 zu rechnen. Gibt es schon einen Investor, der bereit und in der Lage ist, den gewünschten Bau in dem geplanten Zeitraum zu bauen?

 

Der Baubeginn wird nicht in 2017 erfolgen. Im Übrigen siehe Drs. 20-1040.01 vom 26.01.2017 - Antwort zu Frage 18

 

 

7. Wird der Abriss des Lichtwarkhauses noch bevor ein Investor für das KörberHaus gefunden ist, erfolgen? Wenn ja: Warum? Wenn nein: Kann es dann noch weiter genutzt werden?

 

Nein. Eine Nutzung bis zum Abriss wird möglich sein.

 

 

8. Gibt es Überlegungen, das KörberHaus mit eigenen Mitteln ohne einen Investor zu bauen? Wenn nein: Warum nicht?

 

Nein. Mit der Drs. 20/14486 hat die Bürgerschaft dargestellt, dass das Immobilienmanagement grundsätzlich als Mieter-/ Vermietermodell ausgestaltet werden soll. Eine Eigenrealisierung kommt daher grundsätzlich nicht in Betracht.

 

 

9. Welche Kosten entsehen für die Übergangslösungen des von der AWO betriebenen Seniorentreffs durch Mieten, Sachkosten, erhöte Personalkosten etc.?

 

Die Gesamtkosten für die AWO-Zwischenunterbringung liegen bei rd. 140.000 Euro bis zur Fertigstellung des KörberHauses

 

 

10. Welche Kosten sind seit 2010 durch die Planungen, Untersuchungen und Gutachten etc. für ein neues Lichtwarkhaus enstanden? Bitte jede einzelne Maßnahme und ihre Kosten benennen.

 

Vorgang

RISE-Zahlungen

Gutachten

09 | 2011-10 | 2012

48.341,60 €

Voruntersuchungen

(Baugrund, Lärm, Verkehr, Schadstoffe)

04 | 2013-07 | 2014

24.500,00 €

03 | 2014

12.500,00 €

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

12 | 2015

11.602,50

 

 

96.944,10 €

 

 

11. Welche RISE-Mittel sind unter welchen Bedingungen für das KörberHaus in welcher Höhe zugesagt oder beantragt?

 

Beantragt sind Mittel in Höhe von 3.127.000 €. Darüber hinaus sind für die Projektentwicklung KörberHaus RISE-Mittel in Höhe von 120.000 €, für den Neubau Haus der Jugend RISE-Mittel in Höhe von 1,2 Mio € und für Planung (Bauvoranfrage) 12.000 € beantragt.

 

 

12. Wird das neue Haus der Jugend als Ersatz für das jetzige im Lichtwarkhaus rechtzeitig vor dem Abriss des alten Lichtwarkhauses fertiggestellt sein bzw. wird es eine Übergangslösung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Besucherinnen und Besucher geben?

 

Das Bezirksamt bemüht sich derzeit um Realisierung des Ersatzbaus. Eine Bauvoranfrage für den Standort Am Hohen Stege wird gerade erarbeitet. Ggf. ist eine Übergangslösung, abhängig vom Standort des geplanten Ersatzbaus, notwendig. Zum zeitlichen Ablauf kann zum jetzigen frühen Planungsstand noch nichts Verbindliches gesagt werden.

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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