20-1842

Klima mit Nachdruck schützen - das Bezirksamt Bergedorf lässt nicht locker

Antrag

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06.12.2018
Sachverhalt

Antrag der BAbg. Mirbach, Bauer, Jobs, Sturmhoebel, Winkler - Fraktion DIE LINKE

 

 

Mit dem Integrierten Klimaschutzkonzept (IKK) hat sich der Bezirk Bergedorf 2016 das Ziel gesetzt, in den nächsten Jahren einen Katalog von Klimaschutzmaßnamen umzusetzen. Zahlreiche im sogenannten Klimaschutzfahrplan festgehaltene Maßnahmen zielen darauf ab, die Bergedorferinnen und Bergedorfer über klimafreundliches Verhalten zu informieren und dazu anzuregen. Da “Klimaschutz im Allgemeinen befürwortet wird, im Konkreten aber auf Hemmnisse stößt” (S. 8), will das Bezirksamt zudem eine Vorbildfunktion einnehmen. In diesem Sinne weist das IKK der ursprünglich geplanten Maßnahme “BA 1: Rathaus und Nebengebäude klimafit machen” richtigerweise eine wichtige Rolle zu. Die Rede ist vom “Bezirksamt als Vorreiter beim Klimaschutz” und vom “Rathaus als eine Art Keimzelle”.

 

Mit der Drucksache 20-0286.04 “Erste Anpassung des Arbeitsplans und Sachstandsbericht zur Umsetzung, November 2018” wurde nun bekannt, dass die geplante Sanierung des Rathauses nicht umsetzbar sei, da “der Eigentümer des Rathauses eine energetische Sanierung ablehnt” (Sachstandsbericht S.2). In der Sitzung des Umweltausschusses am 14.11.2018 konnte das Bezirksamt die Gründe für diese Ablehnung nicht erläutern. Die Immobilie Bergedorfer Rathaus wird durch die Sprinkenhof GmbH verwaltet, die zu 100 Prozent der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) als Konzernholding der Freien und Hansestadt Hamburg zugeordnet ist. Dass das bestehende Mieter-Vermieter-Modell den unmittelbaren Handlungsspielraum des Bezirksamts in Bezug auf die Rathaussanierung einschränkt, ist aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger schwer nachvollziehbar, da das Rathaus verständlicherweise letztlich als städtische Immobilie angesehen wird.

 

Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich und unakzeptabel, dass dieses für den Klimaschutz in Bergedorf nicht nur symbolisch wichtige “Prestigeprojekt” ohne nachvollziehbare Begründung nicht umgesetzt werden kann. Insbesondere wäre es für die angestrebte Vorbildfunktion und die Glaubwürdigkeit des Konzeptes fatal, wenn das Bezirksamt hier den Eindruck erwecken würde, dass es als Mieter keinerlei Möglichkeiten zur Durchsetzung seiner Planungen habe.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung:

 

Der Bezirksamtsleiter setzt sich mit Nachdruck gegenüber der Sprinkenhof GmbH dafür ein, dass die Maßnahme “Sanierung des Rathauses” wie ursprünglich vorgesehen umgesetzt werden kann. Über die Ergebnisse dieser Bemühungen wird der Umweltausschuss in seiner nächsten Sitzung unterrichtet.

 

 

 

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