Kleingärtensterben in Bergedorf?
Letzte Beratung: 30.06.2022 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.3
Auskunftsersuchen von der AfD Fraktion Bergedorf
Reinhard Krohn, Eugen Seiler, Peter Winkelbach, Herbert Meyer
In der Corona Zeit hat sich Nachfrage laut diversen Medienberichten nach Klein/Schrebergärten deutlich erhöht. Diese Parzellen erfüllen gleich mehrere Wünsche von Bürgern und sind in vielfacher Hinsicht positiv für das Stadtklima. Deshalb sind sie seit Jahrzehnten ein fester Bestandteil unserer Stadt. In den letzten Jahren haben in unserer Wahrnehmung eine Anzahl dieser sog. Schreber-Kolonien dem Wohnungsbau weichen müssen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksverwaltung:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft beantwortet das Auskunftsersuchen vom 21.04.2022, Fragen 1-3 und 5 wie folgt, das Bezirksamt beantwortet die Frage 4:
1) Wie ist die zahlenmäßige Entwicklung (Anzahl der Parzellen) bei den Schrebergärten im Bezirk Bergedorf in den letzten Jahren (2020 und 2021) - falls möglich nach Jahren aufschlüsseln
Zu 1.:
Der Kleingartenbestand mit Stand 01.01.2020 betrug 4.677 Parzellen. In 2020 wurden 62 Kleingartenparzellen hergerichtet (Neubau KGV 631 Eichbaumsee e.V.) und vom Bezirksamt Bergedorf / Fachamt Management des öffentlichen Raumes an den Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. zur Verpachtung an den Verein übergeben.
Der Kleingartenbestand in Bergedorf mit Stand 01.01.2021 betrug 4.739 Parzellen.
Hinweis:
Die aktuelle Abrechnung mit Stand 31.12.2021, entspricht 01.01.2022, liegt noch nicht vor.
2) Sind für weggefallene Parzellen eine entsprechende Anzahl neuer Parzellen geschaffen worden?
a) falls Ja, wie viele gegenüber den Weggefallenen?
Zu 2.:
In dem erfragten Zeitraum sind keine Kleingartenparzellen entfallen. Bei Kündigung und Räumung von Kleingartenparzellen werden gemäß den gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen Ersatzparzellen geschaffen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.
3) Wo genau sind diesbezüglich Flächen ungenutzt worden und wo befinden sich die Ersatz-Flächen?
a) bitte analoge Auflistung zu 2a)
Zu 3.:
Es wird davon ausgegangen, dass nach der Umnutzung, sprich Räumung von Kleingartenflächen, und der Örtlichkeit der Bereitstellung von Ersatzparzellen gefragt wird. Da im erfragten Zeitraum keine Kleingartenparzellen entfallen sind, entfällt eine Beantwortung.
4) Werden angesichts der ungebrochenen Nachfrage zusätzlich weitere Flächen bereitgestellt/ausgewiesen?
a) falls Ja, wo und für wie viele Parzellen (bitte Ortsangabe mit jeweiliger Anzahl)
a) falls Ja, gibt es schon Vereine (KGV) für die neuen Gebiete?
b) falls nein - warum nicht?
Zu 4.:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Bergedorf 108 sollen neue Kleingärten planungsrechtlich gesichert werden, die im Wesentlichen die Kleingärten ersetzen sollen, die bei der Umsetzung des Bebauungsplans Bergedorf 99 östlich Curslacker Neuer Deich entfallen können. Beide Verfahren sind jedoch noch nicht so weit gediehen, dass die Zahl der zusätzlichen Kleingärten seriös prognostiziert werden könnte.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Billwerder 30/ Bergedorf 120/ Allermöhe 2 (Oberbillwerder) sollen neue Kleigärten gesichert werden, die an die Neubwohner:innen von Oberbillwerder verpachtet werden sollen. Derzeit sind im Bebauungsplanentwurf 6 ha Kleingärten verortet worden.
5) kann die Bz-Verwaltung Auskunft geben, welche KGV noch an der Aufnahme neuer Mitglieder Interesse haben?
Zu 5.:
Nein, hierüber haben nur die Kleingartenvereine Kenntnis. Interessenten müssen sich daher immer konkret an die Vereinsvorstände wenden, wenn Sie einen Garten suchen.
a) gibt es bekannte Leerstände von Parzellen? (natürlich nicht bei Übergang von einem Pächter zum anderen, sondern eher strukturell, z.B. mehrere Parzellen über einen längeren Zeitraum)
a) oder liegen generell eher Wartelisten vor?
Zu 5. a):
Nein. Spätestens mit Beginn der Corona-Pandemie vor rd. 2 Jahren wurden alle leer stehenden Parzellen dauerhaft vergeben.
Wartelisten liegen in Form von sogenannten Anwärterlisten vor.
---
---
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.