Kleine Anfragen sind von der Bezirksamtsleitung binnen acht Arbeitstagen zu beantworten. Wen interessierts?
Kleine Anfrage des BAbg. Noetzel, Froh, Emrich und der CDU-Fraktion
Das Bezirksverwaltungsgesetz trifft in seinem § 24 eigentlich eine ganz klare und einfache Regelung:
„Kleine Anfragen werden von mindestens einem Mitglied der Bezirksversammlung schriftlich gestellt. Sie sind von der Bezirksamtsleitung binnen acht Arbeitstagen schriftlich zu beantworten.“
Leider hält sich die Bezirksamtsleitung in letzter Zeit regelmäßig nicht mehr an diese gesetzliche Regelung. Wenn aber schon die Verwaltung gesetzliche Regelungen nur noch als unverbindliche Handlungsanweisungen begreift, wieso soll es der Bürger dann anders halten?
In diesem Jahr sind die meisten Schriftlichen Kleinen Anfragen der CDU-Fraktion (z.B. Drs. 20-1525.1, 20-1539.1, 20-1556.1, u.e.m.) nicht fristgemäß beantwortet worden.
Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 12.04.2018 wie folgt:
Vorbemerkung:
Das Bezirksamt bedauert, dass es gelegentlich zu Verzögerungen in der Beantwortung von Anfragen kommt und wird weiter daran arbeiten, interne Abläufe zu verbessern, um die fristgerechte Beantwortung sicherzustellen. Verzögerungen sind der Regel darauf zurückzuführen, dass Externe in die Beantwortung einbezogen werden müssen oder eine hohe Qualität der Beantwortung angestrebt wird und dafür notwendige Recherchen entsprechende Zeit in Anspruch nehmen.
Vor diesem Hintergrund frage ich:
47 Kleine Anfragen.
SPD: 7 Kleine Anfragen
CDU: 33 Kleine Anfragen
Grüne: 1 Kleine Anfrage
LINKE: 2 Kleine Anfragen
AfD-Gruppe: 4 Kleine Anfragen
Insgesamt sind 18 Kleine Anfragen nicht innerhalb der Frist beantwortet worden, davon 2 der SPD, 12 der CDU, 1 der Grünen und 3 der AfD.
Siehe Vorbemerkung.
Siehe Vorbemerkung.
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