20-1592

Kleine Anfragen sind von der Bezirksamtsleitung binnen acht Arbeitstagen zu beantworten. Wen interessierts?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Noetzel, Froh, Emrich und der CDU-Fraktion

 

 

Das Bezirksverwaltungsgesetz trifft in seinem § 24 eigentlich eine ganz klare und einfache Regelung:

„Kleine Anfragen werden von mindestens einem Mitglied der Bezirksversammlung schriftlich gestellt. Sie sind von der Bezirksamtsleitung binnen acht Arbeitstagen schriftlich zu beantworten.“

Leider hält sich die Bezirksamtsleitung in letzter Zeit regelmäßig nicht mehr an diese gesetzliche Regelung. Wenn aber schon die Verwaltung gesetzliche Regelungen nur noch als unverbindliche Handlungsanweisungen begreift, wieso soll es der Bürger dann anders halten?

In diesem Jahr sind die meisten Schriftlichen Kleinen Anfragen der CDU-Fraktion (z.B. Drs. 20-1525.1, 20-1539.1, 20-1556.1, u.e.m.) nicht fristgemäß beantwortet worden.

Vor diesem Hintergrund frage ich:

  1. Wie viele Schriftliche Kleine Anfragen sind der Bezirksamtsleitung insgesamt seit dem 1. Januar 2017 von den Abgeordneten gestellt worden?
  2. Wie viele dieser Schriftlichen Kleinen Anfragen sind jeweils welcher Fraktion zuzuordnen?
  3. Wie viele dieser Schriftlichen Kleinen Anfragen sind nicht fristgemäß, d.h., Zugang bei den Abgeordneten oder Fraktionen innerhalb von acht Arbeitstagen, von der Bezirksamtsleitung beantwortet worden? (Bitte sowohl insgesamt als auch bezogen auf die jeweiligen Fraktionen darstellen)
  4. Wie erklärt die Bezirksamtsleitung, dass Schriftliche Kleine Anfragen nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet werden?
  5. Was gedenkt die Bezirksamtsleitung zu unternehmen, damit zukünftig alle Schriftlichen Kleinen Anfragen innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet werden?

 

Petitum/Beschluss

---

 

Anhänge

---