21-1725

Kinderschutz stärken - Sensibilisierung für den Umgang mit Kinderfotos in sozialen Netzwerken

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
27.04.2023
Sachverhalt

Antrag des BAbg. Krönker und Fraktion GRÜNE Bergedorf

der BAbg. Petersen-Griem und SPD Fraktion

der BAbg. Jacobsen und FDP Fraktion

 

 

So, wie inzwischen viele Menschen Fotos aus ihrem Leben auf sozialen Netzwerken verbrei­ten, teilen auch zahlreiche Eltern ihr Familienleben mit ihren Freunden und Bekannten und teilweise auch der ganzen Welt. Es ist nachvollziehbar, dass sie andere an den schönen, wit­zigen oder auch skurilen Momenten des Familienalltags teilhaben lassen wollen, wofür inzwi­schen der Begriff „Sharenting“ geprägt worden ist. Problematisch wird es jedoch, wenn dabei die Rechte und das Wohlergehen Dritter, nämlich der fotografierten Kinder tangiert werden.

 

Nicht nur besteht die Gefahr, dass Fotos leicht oder gar nicht bekleideter Kinder in sexuali­sierten Kontexten missbraucht werden. Bilder, die Kinder in peinlichen Situationen zeigen oder sich einfach gut für Bildmanipulationen eignen, können – auch lange nachdem sie ge­postet worden sind – im Rahmen von Cyber-Mobbing gegen die Abgebildeten verwendet werden. Zudem begünstigen Bilder, wenn weitere Informationen in ihnen enthalten oder mit ihnen verknüpft sind, Kontaktrisiken, weil Fremde, die über Kenntnis der persönlichen Le­bensumstände verfügen, als vertraut wahrgenommen werden. Und schließlich verhindern Eltern, sofern sie Fotos ohne die Zustimmung ihrer Kinder posten, dass diese ein Bewusst­sein der eigenen Grenzen und Rechte entwickeln, das sie jedoch brauchen, um sich im Falle anderer Übergriffe wehren zu können.

 

Der kürzlich gefasste Beschluss, auf Spielplätzen auf diese Problematik hinzuweisen (Drs. 21-1639), ist ein erster Schritt, im Interesse des Kinderschutzes den Gefahren des Sharenting zu begegnen. Angesichts der Komplexität des Themas ist es angezeigt, darüber hinaus sicher­zustellen, dass die Multiplikator:innen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit für die Pro­blematik sensibilisiert und fachlich gut informiert sind, um ihrerseits Aufklärung leisten zu können.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten die Sozialbehörde zu ersuchen, das Thema Sharenting in die Bergedorfer Kitaleitungskonferenz einzuspeisen.

 

 

Anhänge

---