Kinder als Opfer von Gewalt
Auskunftsersuchen der BAbg. Krönker, Rüssau, Lühr und Fraktion GRÜNE
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu den folgenden in kursiver Schrift wiedergegebenen Darstellungen und Fragen in nicht kursiver Schrift wie folgt Stellung:
Anfang Juni wurde die Auswertung der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik im Hinblick auf Gewalt an Kindern vorgestellt. Sexueller Missbrauch und schwere Misshandlungen: Laut dieser Statistik werden Tausende Kinder in Deutschland Opfer von Gewalt. Dutzende Kinder wurden im vergangenen Jahr sogar getötet.
„Trotz intensiver Ermittlungen der Polizei und jahrelanger Aufklärungskampagnen werden immer noch tausende Kinder in Deutschland Opfer von Gewalttaten und sexuellem Missbrauch. Die Polizei registrierte im vergangenen Jahr 4247 Kinder, die schwer misshandelt wurden (2016: 4237). Im vergangenen Jahr waren 1830 Kinder jünger als sechs Jahre alt. 143 Kinder wurden getötet (2016: 133).“ (Tagesschau.de vom 5.6.2018)
Vor diesem Hintergrund fragen wir nach den Zahlen für Bergedorf:
Vorbemerkung:
Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Daten zu Opfern werden in der PKS nur bei Delikten erfasst, für die im Straftatenkatalog eine Opfererfassung vorgesehen ist. Nach den aktuellen bundeseinheitlich geltenden PKS-Richtlinien betrifft dies grundsätzlich Delikte gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung). Im Gegensatz zur "Echttäterzählung" der Tatverdächtigen in der PKS handelt es sich bei der Opfererfassung um sogenannte "Opferwerdungen", das heißt wenn eine Person im Laufe eines Jahres mehrfach Opfer von Straftaten geworden ist, wird sie auch mehrfach in der PKS erfasst. Die Auswertung von PKS-Daten in Tabellenform als standardisierte Ergebnistabellen unterliegt einem bundesweit abgestimmten Prozess. Darin wird fachlich beschrieben, wie die PKS-Daten zu erheben sind und wie sie in den jeweiligen Ergebnistabellen ausgewertet werden.
Die Erfassung von „Opferwerdungen“ erfolgt standardmäßig nur für Hamburg insgesamt, nicht jedoch für einzelne Bezirke. Für die Beantwortung der Fragen zu „Opferwerdungen“ bedarf es daher einer Sonderauswertung, welche rückwirkend nur noch für das Jahr 2017 durchgeführt werden kann. Eine direkte Verknüpfung von der Anzahl der Fälle mit der Anzahl der „Opferwerdungen“ ist nicht möglich, da es sich um zwei getrennte Datenbestände handelt.
1. Gab es Tötungsdelikte an Kindern in 2016 oder 2017 in Bergedorf?
Nein. Für 2016 erfolgte eine Handaktenauswertung beim Landeskriminalamt (LKA 41 – Fachkommissariat Tötungsdelikte und Todesermittlungen), für 2017 eine Sonderauswertung der PKS. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
1.1. Wenn ja, wann und wie viele?
Entfällt.
2. Wie viele Gewaltdelikte in Bezug auf körperliche Gewalt und Misshandlung an Kindern wurden in Bergedorf angezeigt:
– an Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren?
– an Kindern von 6 bis 12 Jahren?
– an Jugendlichen bis 18 Jahre?
3. Wie viele der Delikte haben im Nahbereich der Kinder stattgefunden (Familie, Nachbarschaft)?
Die Anzahl der für den Bezirk Bergedorf in 2017 in der PKS registrierten „Opferwerdungen“ von Kindern und Jugendlichen im Sinne der Fragestellung ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
PKS-chlüssel |
Delikt |
Anzahl der Opfer |
||
Kinder bis unter 6 Jahre |
Kinder 6 bis unter 14 Jahre |
Jugendliche 14 bis unter 18 Jahren |
||
223100 |
Misshandlung von Schutzbefohlenen (Kindern - § 225 StGB) |
2 |
10 |
0 |
224000 |
Vorsätzliche einfache Körperverletzung (§ 223 StGB) |
7 |
77 |
84 |
892000 |
Gewaltkriminalität[i] |
3 |
39 |
51 |
Darüber hinaus werden Statistiken im Sinne der Fragestellungen bei der Polizei nicht geführt. Daten zum Opfer werden nicht auf Basis der Fälle, sondern auf Basis der Erfassungen der „Opferwerdungen“ ausgewertet. Eine Verknüpfung mit Fallzahlen ist nicht möglich. Zur weiteren Beantwortung der Frage wäre eine Durchsicht aller Hand- und Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums bei der Polizei erforderlich. Die Auswertung von mehreren tausend Akten ist im Rahmen des für die Beantwortung von bezirklichen Auskunftsersuchen zur Verfügung stehenden Zeitraums nicht möglich.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
4. Wie viele Delikte in Bezug auf sexuellen Missbrauch wurden angezeigt?
Statistiken zu Anzeigenerstattungen werden bei der Polizei nicht geführt. Die statistische Erfassung eines Falles erfolgt nach den Richtlinien für die Führung der PKS mit Abschluss aller polizeilichen Ermittlungen durch die für die Endbearbeitung zuständige Dienststelle bei endgültiger Abgabe der entstandenen Ermittlungsvorgänge beziehungsweise des Schlussberichts an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Über das Ergebnis der Strafverfahren liegen der Polizei keine Erkenntnisse vor.
Die Anzahl der für den Bezirk Bergedorf in der PKS im Sinne der Fragestellung registrierten Straftaten ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
PKS-Schlüssel |
Delikt |
2016 |
2017 |
131000 |
Sexueller Missbrauch von Kindern (§§ 176, 176a, 176b StGB) |
24 |
23 |
5. Gab es Anzeigen im Bezirk in Bezug auf den Straftatbestand Kinderpornographie?
Die Anzahl der für den Bezirk Bergedorf in der PKS im Sinne der Fragestellung registrierten Straftaten ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
PKS-Schlüssel |
Delikt |
2016 |
2017 |
143200 |
Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornographischer Schriften § 184b StGB |
10 |
3 |
Im Übrigen siehe Antwort zu 4.
6. Sind Fälle bekannt, in denen Kinder und Jugendliche sexuell ausgebeutet wurden und sich prostituieren mussten?
Für den Bezirk Bergedorf sind in 2017 in der PKS keine „Opferwerdungen“ im Sinne der Fragestellung registriert.
Darüber hinaus werden Statistiken im Sinne der Fragestellungen bei der Polizei nicht geführt. Zur Beantwortung der Frage wäre eine Durchsicht aller Hand- und Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums bei den sachbearbeitenden Dienststellen des Landeskriminalamts erforderlich. Die Auswertung von mehrere tausend Akten ist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Zum Summenschlüssel der Gewaltkriminalität in der PKS gehören folgende Deliktsbereiche:
Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge, Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, Körperverletzung mit Todesfolge, Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weibl. Genitalien, Erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme, Angriff auf den Luft- und Seeverkehr.
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