21-1998

Kein Switch Point an der Lohbrügger Landstraße 2

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
29.02.2024
Ö 13.7
29.02.2024
Ö 16.7
Sachverhalt

Antrag

der BAbg. Froh, Eggebrecht, Capeletti, Pelch und Fraktion der CDU

 

Am 15.2.2024 wurden im Verkehrsausschuss die Planungen des Bezirksamts und der HHA zu dem Ausbau von Switch Points in Bergedorf vorgestellt. Der geplante Standort an der Lohbrügger Landstraße 2 wurde von einigen Ausschussmitgliedern kritisch gesehen.

 

Die CDU-Fraktion begrüßt die Herstellung von Switch Points und hatte deshalb auch Mitte 2022 die Erweiterung dieses Programms für Bergedorf beantragt. Dies bedeutet aber nicht, dass nun alle vorgeschlagenen Punkte kritiklos zur Kenntnis genommen werden müssen, sondern es muss dennoch eine Abwägung zwischen den Interessen der Bergedorferinnen und Bergedorfern und den Anbietern erfolgen.

 

Der vorgeschlagene Switch Point an der Lohbrügger Landstraße 2 besteht diese Abwägung nicht. Er soll direkt vor einer Arztpraxis und einer Apotheke hergestellt werden und würde dadurch vier Stellplätze vernichten, die für Patienten und Kunden wichtig sind, die auf einen Pkw angewiesen sind. HHA und Bezirksamt verweisen dagegen darauf, dass die Switch Points gut sichtbar sein müssten, um auch von den Anbietern akzeptiert zu werden.

 

Es gäbe aber Alternativen in der unmittelbaren Umgebung, die die Voraussetzung der Sichtbarkeit ebenso erfüllen, aber eine geringere Einschränkung der Bergedorferinnen und Bergedorfer bedeuten würden. Genannt seien hier beispielhaft direkt der Lohbrügger Markt, ein etwas nördlicherer Teil der Lohbrügger Landstraße oder am Sander Damm, zwischen Hein-Möller-Weg und dem Reha-Zentrum.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung gem. §27 BezVG beschließen:

 

  1. Der zuständigen Behörde wird empfohlen, die Planungen eines Switch Points an der Lohbrügger Landstraße 2 aufzugeben.
  2. Der zuständigen Behörde wird empfohlen zu prüfen, ob Switch Points auf dem Lohbrügger Markt, einer anderen Stelle an der Lohbrügger Landstraße, am Sander Damm, zwischen Hein-Möller-Weg und dem Reha-Zentrum, oder an anderer Stelle in unmittelbarer Umgebung in Frage kämen.
  3. Die zuständige Behörde berichtet über das Ergebnis ihrer Prüfung im Verkehrsausschuss.

 

Anhänge

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