Ist das der richtige Standort für den Informationsstein am Eingang zum Ehrenfriedhof der Sowjetischen Kriegsgefangenen?
Große Anfrage der BAbg. Mirbach, Jobs, Sturmhoebel, Winkler - Fraktion DIE LINKE
Auf einer Steintafel, die neben dem Gedenkstein der Bezirksversammlung am Eingang zum Ehrenfriedhof steht, ist folgende Inschrift zu lesen:
„Der benachbarte Gedenkstein erinnert an die Kriegsgefangenen aus allen Teilen der ehemaligen Sowjetunion.
Die Inschrift lautet:
„Hier ruhen 651 russische Kriegsgefangene als Opfer des Nationalsozialismus.“
Die Inschrift ist Zeugnis der Erinnerungskultur der Nachkriegszeit. Sie spiegelt den damaligen Sprachgebrauch, in welchen Russland und die Sowjetunion oft gleich gesetzt wurden. Die Anzahl der hier beerdigten Opfer ist nach heutigem Forschungsstand höher als angeben.“
Der Gedenkstein der Bezirksversammlung beginnt aber mit dem Satz:
„Hier liegen 652 Sowjetische Kriegsgefangene begraben.“
Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 14. November 2016 wie folgt:
Wir fragen das Bezirksamt:
Das Bezirksamt hat diesen Stein aufstellen lassen. Ursache war ein Schreiben des Generalkonsulats der Ukraine, in dem darauf hingewiesen wird, dass es sich um sowjetische und nicht nur russische Kriegsgefangene handelt.
Der Stein wurde am 25.08.2016 aufgestellt.
Das Bezirksamt Bergedorf in Abstimmung mit der KZ-Gedenkstätte Neuengamme.
Es wird auf die Zeit der Aufstellung des Gedenksteins und damit auf eine Zeit verwiesen, in welcher die Sowjetunion noch existierte.
Der Standort wurde vom Bezirksamt ausgewählt.
Der Stein wurde mittlerweile abgeräumt.
Der Gedenkstein am Hochkreuz erinnert an die Kriegsgefangenen aus allen Teilen der ehemaligen Sowjetunion.
Die Inschrift lautet dort:
„Hier ruhen […] russische Kriegsgefangene als Opfer des Nationalsozialismus.“
Die Inschrift ist Zeugnis der Erinnerungskultur der Nachkriegszeit. Sie spiegelt den damaligen Sprachgebrauch, in welchem Russland und die Sowjetunion oft gleich gesetzt wurden. Die Anzahl der hier beerdigten Opfer ist nach heutigem Forschungsstand höher als am Hochkreuz angegeben.“
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