20-1025

Ist das der richtige Standort für den Informationsstein am Eingang zum Ehrenfriedhof der Sowjetischen Kriegsgefangenen?

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

der BAbg.  Mirbach, Jobs, Sturmhoebel, Winkler - Fraktion DIE LINKE

 

Auf einer Steintafel, die neben dem Gedenkstein der Bezirksversammlung am Eingang zum Ehrenfriedhof steht, ist folgende Inschrift zu lesen:

„Der benachbarte Gedenkstein erinnert an die Kriegsgefangenen aus allen Teilen der ehemaligen Sowjetunion.

Die Inschrift lautet:

„Hier ruhen 651 russische Kriegsgefangene als Opfer des Nationalsozialismus.“               
Die Inschrift ist Zeugnis der Erinnerungskultur der Nachkriegszeit. Sie spiegelt den damaligen Sprachgebrauch, in welchen Russland und die Sowjetunion oft gleich gesetzt wurden. Die Anzahl der hier beerdigten Opfer ist nach heutigem Forschungsstand höher als angeben.“

Der Gedenkstein der Bezirksversammlung beginnt aber mit dem Satz:

„Hier liegen 652 Sowjetische Kriegsgefangene begraben.“

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Wer hat die Ausstellung dieses Informationssteins veranlasst?
  2. Wann wurde der Stein aufgestellt?
  3. Wer hat den Text verfasst?
  4. Was bedeutet in diesem Zusammenhang „damaliger Sprachgebrauch“? Auf welche Zeit wird verwiesen?
  5. Wer hat den Standort ausgewählt?
  6. Ist das wirklich der richtige Standort (Eingang zum Ehrenfriedhof) – neben dem Gedenkstein der Bezirksversammlung - für den Stein mit diesem Text? Oder ist die Inschrift auf einem halb zugewachsenen Gedenkstein zirka 50 Meter weiter beim Holzkreuz gemeint?

 

 

 

Petitum/Beschluss

---

 

Anhänge

Foto