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Integriertes Klimaschutzkonzept Bergedorf - Anpassung des Arbeitsplans und Sachstandsbericht zur Umsetzung, Januar 2020

Mitteilung

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22.01.2020
Sachverhalt

Im Integrierten Klimaschutzkonzept (IKK) Bergedorf, beschlossen am 21.07.2016, ist ein sogenannter Klimaschutzfahrplan festgehalten. Im November 2017 wurde eine Klimaschutzmanagerin angestellt und mit der Umsetzung bzw. Initiierung der Umsetzung durch Dritte betraut. Dem Umweltausschuss soll die 2-Jahresbilanz der Umsetzung des Klimafahrplans vorgestellt werden. Im selben Zuge wird über die Anpassung/Fortschreibung informiert werden.

 

Sachstand der Umsetzung:

Von insgesamt 32 Maßnahmen (vgl. Anlage), die im IKK verankert sind, konnten innerhalb der zwei Jahre fünf Maßnahmen vollständig abgeschlossen und neun Maßnahmen z.T. abgeschlossen werden, während acht weitere aktuell in der Umsetzung sind. Zwei Maßnahmen werden aus Gründen der Nichtumsetzbarkeit nicht weiter verfolgt. Es sind im 1. Umsetzungsjahr (2018) drei neue Maßnahmen aufgenommen, sowie deren Umsetzung aktiv durch die Klimaschutzmanagerin bestritten worden. Ende des 2. Umsetzungsjahres (2019) ist die Maßnahme „Nachhaltige Veranstaltungen“ aufgenommen worden. Der nähere Sachstand zur Umsetzung und Zeitplanung der Maßnahmen kann dem Sachstandsbericht (Anlage) entnommen werden.

 

Insgesamt wurden für die Umsetzung der Maßnahmen durch Mitwirkung des Klimaschutzmanagements Fördermittel i.H.v. 91.550 Euro eingeworben.

Dies teilt sich wie folgt auf:

  • r die Erstellung eines Quartiersenergiekonzeptes für Bergedorf-West wurden in Kooperation mit der Behörde für Umwelt und Energie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau Fördermittel i.H.v. 65.130 Euro eingeworben.
  • r die Umsetzung von  Energiesparmaßnahmen bezüglich energieeffizienter Leuchtmittel wurden Fördermittel bei der Behörde für Umwelt und Energie i.H.v. 17.120 Euro eingeworben.
  • r die Umsetzung von diversen Bildungsprojekten wurden Fördermittel bei der Behörde für Umwelt und Energie i.H.v. 9.300 € eingeworben.

 

Durch den Austausch von Leuchtmitteln (vgl. Maßnahme A1 LED-Beleuchtung) wurden knapp 30.000 kWh/Jahr und damit rechnerisch rund 16 Tonnen CO²/Jahr (bezogen auf den deutschen Strom-Mix) eingespart. Weitere Maßnahmen sind nicht belastbar mit CO²-Mengen zu quantifizieren. Dies liegt daran, dass diese ihre Wirksamkeit erst nach dem geförderten Umsetzungszeitraum des Klimaschutzkonzeptes von drei Jahren entfalten (z.B. größere Bauvorhaben) oder langfristige Verhaltensänderungen anstoßen (z.B. Klimaschutz-Auszeichnung, Kampagnen) und nicht unmittelbar messbar sind. 

 

 

Petitum/Beschluss

Der Umweltausschuss nimmt die Anpassung des Klimafahrplans und den Stand der Umsetzung zum Integrierten Klimaschutzkonzept (IKK) zur Kenntnis.

 

Anhänge

Sachstandsbericht zur Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes