Instandhaltung und Pflege von Gehwegen
Antrag nach § 15 der Geschäftsordnung
der BAbg. Froh, Pelch, Woller, Garbers, Capeletti und CDU-Fraktion
der BAbg. Jarchow, Kramer und SPD-Fraktion
der BAbg. Brodbeck und GRÜNE-Fraktion
des BAbg. Schütt und FDP-Fraktion
Seit vielen Jahren ist die mangelnde Unterhaltung von vorhandenen Gehwegen an den Deichen und Straßen in den Vier- und Marschlanden ein ständiges Thema.
Immer wieder erreichen die Antragsteller Hinweise, wo Gehwege mit Grand- und Plattenbefestigung nicht ausreichend gepflegt sind und deshalb nicht genutzt werden können; wie z.B. in der Randersweide, Ochsenwerder Landstraße, Ochsenwerder Landscheideweg, Kirchwerder Landweg, Hofschläger Weg oder auch in Kirchwerder, am Heinrich-Stubbe-Weg.
Die Problematik ist der Verwaltung auch bekannt. Bereits 2017 wurde vom Bezirksamt in einer Präsentation die Thematik behandelt und vorgestellt. Allein in den Vier- und Marschlanden müssten danach 158.530 qm Grandflächen unterhalten werden. Pro Quadratmeter wurden hierfür mindestens 13 € veranschlagt. Sehr viel Geld, wenn man betrachtet, dass die Straßenbauunterhaltung nur ca. 30.000 € zur Verfügung hat.
Bei den Gehwegen mit einer Asphaltfläche und/oder Plattenbefestigung müsste eigentlich eine regelmäßige Reinigung durch Kehrmaschinen erfolgen. Diese Gehwegstrecken müssten in das Wegereinigungsprogramm aufgenommen werden.
Vor mehr als einem Jahr hat der Senat das „Bündnis für den Radverkehr“ um den Bereich des Fußverkehrs erweitert. Leider hat dies aber bislang nicht dazu geführt, dass zusätzliche Mittel für die Unterhaltung in den Bezirk geflossen sind.
Nach den Worten von Dr. Anjes Tjarks, Senator für Verkehr und Mobilitätswende, sollte das Bündnis für den Rad- und Fußverkehr zukünftig einen echten Rückenwind für die Mobilitätswende in Hamburg geben. In den Vier- und Marschlanden ist davon bisher leider nichts zu spüren.
Im Sinne der Verkehrssicherheit und damit zum Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer, den Fußgänger und mobilitätseingeschränkten Personen, ist es dringend erforderlich, die vorhandenen Gehwege in den Vier- und Marschlanden in standzuhalten und zu pflegen. Auf Dauer kann es aber keine Lösung sein, in der Bezirksversammlung oder im Regionalausschuss für jeden Einzelfall einen gesonderten Antrag (siehe beispielhaft Drs. 21-1792 - Instandsetzung Gehweg Ochsenwerder Landstraße) zu stellen, damit die Verwaltung ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommt.
Einzige Lösung muss es vielmehr sein, dem Wegebaulastträger MR und den Wegewarten für die Grandflächen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen und die befestigten Flächen in das Wegereinigungsverzeichnis aufzunehmen.
Festzustellen ist aber, dass die Rechtslage für Gehwege nicht überall zutrifft. Viele befestigten Gehwege (auch mit einem Hochbord) sind nicht als Gehwege gewidmet, sondern als Nebenflächen in der Ausweisung von Verkehrsflächen aufgeführt. Deshalb können diese Flächen nicht im Wegereinigungsverzeichnis aufgenommen werden und es stehen dafür auch keine ausreichenden Unterhaltungsmittel zur Verfügung; z. B. der Durchdeich zwischen Süderquerweg und Ochsenwerder Elbdeich, Abschnitte im Neuengammer Hausdeich, Heinrich – Stubbe – Weg und Ochsenwerder Landscheideweg.
Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, gemeinsam mit der Polizei zu prüfen:
keine