Innenentwicklung im Bezirk Bergedorf
Das Thema Innenentwicklung ist im Bezirk Bergedorf nach wie vor aktuell:
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung das Thema Innenentwicklung und die damit verbundenen Aktivitäten bzw. Bauprojekte im Bezirk für den Stadtentwicklungsausschuss am 02.09.2020 in einer Präsentation aufbereitet.
Vorab-Information:
Die Gesamtfläche des Bezirkes Bergedorf ist teilweise städtisch/urban, teilweise aber auch ländlich geprägt. 60% des Bezirkes sind Landwirtschafts- und Gartenbauflächen, Naturschutzgebiete sowie Wälder. Der besiedelte Bereich ist unterteilt in die Kulturlandschaft der Vier- und Marschlande mit einem besonderen und erhaltenswerten Orts- und Landschaftsbild sowie in das Kerngebiet (Bergedorf, Lohbrügge, Neuallermöhe), auf dem der Fokus der Innenentwicklungsbetrachtung liegt.
Innenentwicklung bezeichnet die Strategie, den zukünftigen Flächenbedarf durch die Nutzung von innerörtlichen, bereits erschlossenen Flächen zu decken. Dies können Brach- und Konversionsflächen sein, Flächen in bestehenden Siedlungsgefügen gemäß Flächennutzungsplan und geltendem Baurecht oder in bestehenden Stadtquartieren (Anbauten, Aufstockungen, Baulückenschließungen, Bauen in 2. Reihe). Innenentwicklung hat somit viele Facetten.
Aufgrund der seit Jahren steigenden Nachfrage nach innerstädtischem Wohnraum und der damit verbundenen Nachverdichtung gibt es heute oftmals keine „niedrig hängenden Früchte“, d.h. einfach zu bebauende Grundstücke, mehr. Dadurch ist der Koordinations- und Planungsaufwand i.d.R. höher als beim Wohnungsbau auf der „grünen Wiese“ und führt zu zunehmend komplexeren Entwicklungen, die ihrerseits konfrontiert sind mit politischer und entwicklerseitiger Erwartung schlanker und schneller Verfahren. Die öffentliche Hand steht somit vor der Herausforderung, die Rahmenbedingungen und das Planungsrecht für den Wohnungsneubau in komplexeren Lagen mit höheren Anforderungen zu schaffen.
Innenentwicklung ist auch in Bezug auf den Klimawandel eine wichtige Strategie, durch die Emissionen reduziert und wertvolle Freiflächen für Kaltluftproduktion und Rückhaltung von Hoch- und Niederschlagswasser geschützt werden können. Allerdings führen Änderungen aus dem Bereich Nachhaltigkeit (Anforderungen an Energieeffizienz, Dach- und Fassadenbegrünungen, Mobilitätswende etc.) zusammen mit erhöhten Anforderungen an Barrierefreiheit, Brandschutz und Gestaltung zu steigenden Baukosten, die zusammen mit den ebenfalls steigenden Grundstücks- bzw. Bodenpreisen direkten Einfluss die Höhe der Miete haben.
Weitere zu beachtende Rahmenbedingungen bei der Entwicklung von Wohnungsbauprojekten im Bezirk Bergedorf ergeben sich aus dem Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau (Forderung von öffentlich geförderten Wohnungen), dem Vertrag für Hamburgs Stadtgrün (Verdichtung geht mit der Schaffung neuer Grünflächen einher), dem Koalitionsvertrag Bergedorf 2019, dem Koalitionsvertrag Hamburg 2020 sowie dem Beschluss der Bezirksversammlung Bergedorf zu Qualitätsstandards und Klimaschutz beim Wohnungsbau (Drs. 21-0393).
Nähere Ausführungen zu den genannten Punkten sowie zu Beispielprojekten erfolgen im Rahmen der Präsentation in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Präsentation zur Innenentwicklung in Bergedorf zustimmend zur Kenntnis.
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