Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bebauungsplanung und in Wettbewerben bzw. wettbewerbsähnlichen Verfahren sowie Grundinformationen zur Stadtentwicklung / Stadtplanung
Letzte Beratung: 02.09.2020 Stadtentwicklungsausschuss Ö 8
Aufgrund vorliegender Nachfragen aus der Bergedorfer Politik möchte das Bezirksamt hiermit über grundsätzliche Beteiligungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit in der Bebauungsplanung und in Wettbewerben bzw. wettbewerbsähnlichen Verfahren informieren. Zudem werden dem Stadtentwicklungsausschuss mit dieser Vorlage Grundinformationen zur Stadtentwicklung / Stadtplanung zur Verfügung gestellt.
Zusammenfassung Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bebauungsplanung und in Wettbewerben bzw. wettbewerbsähnlichen Verfahren
Bebauungsplanung
Die Erarbeitung eines Bebauungsplans erfolgt in einem Bebauungsplanverfahren, dessen Ablauf im Baugesetzbuch geregelt ist. Ein Bebauungsplanverfahren gewährleistet die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Politik, des Bezirksamtsleiters mit der Verwaltung, der Träger öffentlicher Belange und häufig auch der Vorhabenträger (Investoren bzw. Projektentwickler).
Im Bebauungsplanverfahren werden die städtebaulichen und landschaftsplanerischen Vorstellungen sowie die Fachgutachten erarbeitet, die unterschiedlichen Interessen und Ideen ermittelt, diese Interessen und Ideen gegeneinander und untereinander abgewogen (soweit sie sich widersprechen).
Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird im Baugesetzbuch geregelt. Hiernach gibt es zwei Stufen der Beteiligung:
1. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB findet in Hamburg in Form einer öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) statt. Sie steht am Anfang des Bebauungsplanverfahrens. Eine öffentliche Plandiskussion ist nicht zwingend durchzuführen. Veranstalter ist der Stadtentwicklungsausschuss der jeweiligen Bezirksversammlung. Der Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses leitet die Veranstaltung.
Zeit und Ort der Veranstaltung werden ortsüblich durch Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger, durch Plakatierung vor Ort sowie Pressemitteilungen an die örtlichen Zeitungen bekannt gegeben.
In der öffentlichen Plandiskussion werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der beabsichtigten Planung anhand von ersten Konzepten und Vorentwürfen sowie deren voraussichtliche Auswirkungen dargestellt und erläutert.
Die Öffentlichkeit hat dort die Möglichkeit, die Planung mit den Beteiligten zu erörtern sowie Anregungen oder Kritik zu der vorgelegten Planung vorzubringen.
Die Veranstaltung wird protokolliert und vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des jeweiligen Bezirksamtes ausgewertet. Der Stadtentwicklungsausschuss berät über diesen Abwägungsvorschlag in einer seiner darauf folgenden Sitzungen.
2. Öffentliche Auslegung
Der von Verwaltung und Politik abgestimmte Bebauungsplan-Entwurf wird für die Dauer eines Monats ausgelegt. Die Auslegung findet im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des jeweiligen Bezirksamtes statt.
Der Zeitraum der öffentlichen Auslegung wird durch Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger sowie durch Pressemitteilungen an die örtlichen Zeitungen bekannt gegeben.
Für die Dauer der öffentlichen Auslegung kann die interessierte Öffentlichkeit den Bebauungsplanentwurf einsehen und sich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachamtes erläutern lassen. Sie können Ihre Stellungnahme zu Protokoll geben oder schriftlich einreichen.
Alle Stellungnahmen werden von der Verwaltung geprüft und unter Berücksichtigung der anderen privaten und öffentlichen Belange abgewogen. Das Ergebnis wird mit dem Bebauungsplan-Entwurf dann dem Stadtentwicklungsausschuss und der Bezirksversammlung zum endgültigen Beschluss über den Bebauungsplan vorgelegt. Führt die Berücksichtigung von Stellungnahmen zu Änderungen des Bebauungsplan-Entwurfes, kann eine erneute Auslegung erforderlich werden.
Wenn Personen im Rahmen der öffentlichen Auslegung eine Stellungnahme abgegeben haben, erhalten sie nach Feststellung des Bebauungsplans eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme.
Bergedorfer Modell (vgl. auch Anlage 1)
Neben diesen zwei formalen Stufen der Beteiligung, gibt es seit 2016 zwei weitere freiwillige Beteiligungsschritte: das sogenannte Bergedorfer Modell.
Vor der öffentlichen Plandiskussion wird vorgesehen, Vorgespräche z.B. in Form von Diskussions- und Werkstattveranstaltungen stattfinden zu lassen. Beteiligt werden die Öffentlichkeit und Experten.
Im Anschluss an die Plandiskussion können Fragen, die in der ÖPD offen geblieben sind, vertieft oder beantwortet werden. Auch könnte ein aktueller Planungsstand vorgestellt oder diskutiert werden. Die Zielgruppe für die Beteiligung wird im Einzelfall ermittelt. Das können Nachbarn, ein Quartier oder die gesamte Öffentlichkeit sein, je nach Fragestellungen.
Wettbewerbe bzw. wettbewerbsähnliche Verfahren
Wettbewerbe bzw. wettbewerbsähnlichen Verfahren sind ein wesentliches Instrument der Planungspraxis, um unterschiedliche Lösungsalternativen für bedeutsame städtebauliche Vorhaben oder die Freiraumplanung zu bewerten und die innerhalb der definierten Bewertungskritierien / Anforderungen beste Lösung zu jurieren. Wettbewerbe werden für definierte Aufgabenstellungen durchgeführt, für die ein sog. Auslobungstext erarbeitet wird. Üblicherweise arbeiten in einem derartigen Verfahren mehrere Stadtplanungs-/Architektur-/Freiraumbüros konkurrierend an der Wettbewerbsaufgabe, deren Ergebnisse später durch eine Jury bewertet werden. Es gibt allerdings auch andere Verfahren, in denen in einer Werkstatt kooperativ eine gemeinsame Lösung erarbeitet wird. Je nach Verfahrensart regelt sich auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit. Anders als bei der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung, die durch das Baugesetzbuch geregelt ist, ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Wettbewerbsverfahren formal nicht vorgesehen und entsprechend auch nicht geregelt.
Die Festsetzungen in der Vergabeverordnung (VgV) und der bundesweit geltenden Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) geben der Beteiligung in städtebaulichen Wettbewerbsverfahren einen festen Rahmen und lassen nur einen sehr geringen Spielraum zu, um die Öffentlichkeit in derartige Prozesse einzubeziehen bzw. ist diese dort regelhaft nicht vorgesehen. Gründe hierfür liegen vor allem darin, dass streng an den Richtlinien orientierte Wettbewerbsverfahren im Regelfall anonym sind und die Jurymitglieder in ihrer Meinungsbildung nicht beeinflusst werden sollen.
Aufgrund der Vielfältigkeit von Planungswettbewerben bzw. ähnlichen Verfahren lassen sich im Gegensatz zum Bebauungsplanverfahren keine allgemeingültigen Aussagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit formulieren. Eine Anwendung von Beteiligungsformaten und Dialogverfahren in Planungswettbewerben ist konkret im Einzelfall zu prüfen und wird vom öffentlichen oder privaten Auftraggeber nach jeweiliger Notwendigkeit und Eignung in das Wettbewerbsverfahren eingebracht. Mit der Architektenkammer ist darüber entsprechend eine Abstimmung erforderlich.
Denkbare Partizipationsmöglichkeiten insbesondere bei nicht streng an der RPW orientierten Verfahren sind (s. auch Anlage 2):
Hier wird das Verfahren der Öffentlichkeit erläutert, das Plangebiet und die Rahmenbedingungen für die Planung beschrieben sowie die beteiligten Akteure vorgestellt. Danach hat die anwesende Öffentlichkeit die Möglichkeit, Fragen zu stellen und der Ausloberin ihre Anregungen, Bedenken, Meinungen und Ideen für die Erarbeitung der Aufgabenstellung mitzugeben. Daran anschließend wird, durch die Unterstützung eines externen verfahrensführenden Büros, die Aufgabenstellung bzw. der Auslobungstext für ein anzustoßendes Wettbewerbsverfahren in Zusammenarbeit mit der Politik, der Verwaltung und den privaten Auftraggebern herausgearbeitet.
Es handelt sich bei einem solchen Kolloquium um einen formalen Bestandteil des Wettbewerbsverfahrens, der insbesondere den Architekt/innen und Landschaftsplaner/innen dazu dient, ihre Fragen zur Aufgabenstellung an die Ausloberin und die Jury zu richten. Im Rahmen des Rückfragenkolloquiums ist es jedoch auch möglich, die Öffentlichkeit durch eine eingeschränkte Öffentlichkeitsbeteiligung in einem ergänzenden Veranstaltungsteil mit einzuladen. Im öffentlichen Teil des Rückfragenkolloquiums wird der interessierten Öffentlichkeit die Aufgabe vorgestellt, ihre Rückfragen beantwortet und die Möglichkeit gegeben, sich über den Stand der Planung auszutauschen. Da zu diesem Zeitpunkt noch keine Ausarbeitungen der Büros vorliegen, gibt es noch keine Einschränkungen bzgl. der Teilnahme der Wettbewerbsbüros und der Jury.
Eine öffentliche Werkstatt bietet die Möglichkeit, der Öffentlichkeit einen Zwischenstand des Wettbewerbsverfahrens vorzustellen und die einzelnen Wettbewerbsbeiträge zu präsentieren. Im Unterschied zum sonst üblichen Verfahren arbeiten die Büros hier öffentlich und bieten den Anwesenden einerseits die Möglichkeit, ihre Wünsche und Ansprüche an das neue Quartier einzubringen. Andererseits bietet sie den Planungsteams die Möglichkeit, gleich ihre Ideen mit den Menschen vor Ort zu diskutieren. Da die Jurymitglieder durch eine Teilnahme an dieser Veranstaltung in ihrer Meinungsbildung beeinflusst werden könnten, ist deren Teilnahme hier nicht vorgesehen.
Bevor die Jury abschließend über die Entwurfsarbeiten entscheidet, kann der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben werden, sich hierüber bspw. in einer Ausstellung zu informieren. Die Öffentlichkeit kann hier die Möglichkeit erhalten, ihre Anregungen und Hinweise auf Karten zu schreiben, die der Jury dann zusammengefasst vorgestellt werden.
Die Preisgerichtssitzung ist in der Regel nicht öffentlich. Im Einzelfall können eine begrenzte Anzahl an ausgewählten Personen an einer Jurysitzung teilnehmen und diese mitverfolgen. Ein Rederecht kann im Allgemeinen nicht eingeräumt werden.
Beispiele zu bereits praktizierten Öffentlichkeitsbeteiligungen in städtebaulichen Wettbewerben in Bergedorf:
In dem Wettbewerb LoMa4 hatte und hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich in drei Phasen des Wettbewerbsverfahrens einzubringen. In der öffentlichen Auftaktveranstaltung, die im Mai 2019 stattgefunden hat, wurde die Öffentlichkeit über das Wettbewerbsverfahren und seine Inhalte informiert. Im Rahmen kleiner Workshops hatten die Anwesenden die Möglichkeit, Hinweise und Anregungen für das Verfahren abzugeben, die Eingang in den Auslobungstext gefunden haben. Im Februar 2020 hat eine Veranstaltung als öffentlicher Teil des Rückfragenkolloquiums stattgefunden. Hier wurden allen Anwesenden noch einmal die Aufgabenstellung sowie das Verfahren erläutert und es konnten noch einmal Hinweise und Anregungen eingebracht werden. Zudem wurden aus dem Kreis der interessierten Personen drei Freiwillige gewählt, die Teil des zukünftigen Preisgerichts werden und dieses in zuhörender Rolle verfolgen können. Im September 2020 findet eine Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten unter Einbeziehung der Öffentlichkeit statt. Die Besucher werden dort die Gelegenheit haben, ihre Wünsche, Äußerungen, Lob und Kritik zu äußern. Das wettbewerbsbetreuende Büro wird diese Meinungen zusammentragen und dem Preisgericht in gebündelter Form zur Verfügung stellen.
Vor der Wiederaufnahme der Planungen für das Bebauungsplanverfahren Bergedorf 105 hat der Investor, in enger Absprache mit dem Bezirksamt und der Bezirkspolitik, einen „kleinen Wettbewerb“ unter den drei bestplatzierten Büros des ersten Wettbewerbes durchgeführt. Dazu fand im August 2018, nach der Vorprüfung der eingereichten Entwürfe durch das Bezirksamt, eine öffentliche Jurysitzung statt, die sich in zwei Teile gliederte. Im ersten Teil wurden die drei Entwürfe auf einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt und die Öffentlichkeit hatte die Möglichkeit, hierzu Hinweise abzugeben. Diese flossen dann in die Juryentscheidung mit ein. Im zweiten Teil der Sitzung fand die Diskussion und Entscheidung des Auswahlgremiums über die Entwürfe ohne Aussprache mit der Öffentlichkeit statt. Der Siegerentwurf wird, mit den Überarbeitungshinweisen des Auswahlgremiums, der weiteren Bauleitplanung für das Quartier zugrunde gelegt.
Die Öffentlichkeit wurde im freiraumplanerischen Wettbewerbsverfahren für die Neugestaltung der Serrahnstraße in zwei Beteiligungsschritten einbezogen. Im ersten Schritt wurde die Öffentlichkeit eingeladen, an einer öffentlichen Werkstatt teilzunehmen. Dort hatten die Anwesenden die Möglichkeit, die frühen ersten Zwischenstände der Büros kennenzulernen und gemeinsam zu diskutieren. Zum Ende des Verfahrens wurden die Ergebnisse der eingereichten Wettbewerbsbeiträge in einer öffentlichen Abschlussveranstaltung präsentiert und mit den anwesenden Gästen erörtert, bevor im Anschluss daran die Jury das Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens bekannt gab.
Die Öffentlichkeit wurde am hochbaulichen Wettbewerb KörberHaus in mehreren Schritten beteiligt. Neben zwei öffentlichen Informationsveranstaltungen im Rahmen einer Auftaktveranstaltung und des Rückfragenkolloquiums wurde ein dreiwöchiges Online-Beteiligungsverfahren durchgeführt, um wichtige Informationen, mögliche Planungsbedarfe und eventuelle Konflikte zu erörtern. Außerdem hatte die Öffentlichkeit insbesondere im Rahmen der Online-Beteiligung die Möglichkeit, ihre Entwicklungsideen und Meinungen zu den Entwürfen mitzuteilen. Die Ergebnisse sind, nach einer Sichtung und Auswertung, in die Auslobungsentscheidung der Jury mit eingeflossen. Nach Abschluss des Wettbewerbes wurde das Wettbewerbsergebnis den Bürgern in einer weiteren öffentlichen Veranstaltung präsentiert. Eine Dauerausstellung im CCB informiert seit Ende 2019 über Architektur und künftige Nutzungen im neuen KörberHaus.
Am 31.01.2018 wurde eine Öffentlichkeitsveranstaltung „KörberHaus – bald geht’s los“ durchgeführt. Hier wurde der freiraumplanerische Wettbewerbssieger der Öffentlichkeit vorgestellt. Direkt vor und nach der Veranstaltung wurden der Öffentlichkeit Fragen/Antworten gegeben und Hinweise aufgenommen. Außerdem wurden taggleich vorlaufend zur Veranstaltung die Ergebnisse des freiraumplanerischen Wettbewerbs im ehemaligen Lichtwarkhaus ausgestellt.
Grundinformationen Stadtentwicklung / Stadtplanung
Im Folgenden werden nützliche Links zur Stadtentwicklung im Bezirk Bergedorf aufgeführt.
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirks Bergedorf
https://www.hamburg.de/planen-bauen-wohnen/stadtplanung/
Grundinformationen Stadtentwicklung / Stadtplanung sowie einschlägige Gesetze (als Links), Verordnungen und Regelungen der Fachbehörden für einheitliches Verwaltungshandeln
Broschüre zur Erläuterung des Bebauungsplanverfahrens
http://www.hamburg.de/contentblob/1088164/data/hamburg-macht-plaene.pdf
Weitere interessante, nützliche Links:
Ebene / Instrumente der Landesplanung
https://www.hamburg.de/kooperationen/
https://www.hamburg.de/zusammenarbeit-mrh/
https://www.hamburg.de/zentren/
Bebauungspläne im Internet:
Naturschutz + Landschaftsplanung
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bnatschg_2009/gesamt.pdf
http://www.hamburg.de/landschaftsplanung/
http://www.hamburg.de/naturschutz/
Weitere Gesetze und Regelungen der Fachbehörden
https://www.hamburg.de/bwvi/restra/
Immissionsschutz
Kleingartenwesen
Stadterneuerung / Integrierte Stadtteilentwicklung
Allgemeine Informationen: www.hamburg.de/rise
RISE im Bezirk Bergedorf
https://www.hamburg.de/bergedorf/soziales/navigation-sozialraum/11892792/rise-serrahn/
https://www.hamburg.de/navigation-sozialraum/12638570/bergedorf-west/
https://www.neu-allermoehe.de/
Stadtgestaltung / Erhaltung gewachsener Stadtgebiete
Denkmalschutz
Wohnungsbau
https://www.hamburg.de/planen-bauen-wohnen/aktuelles/2807156/wohnungsbauprogramm-bergedorf/
Gewerbeflächen
https://www.hamburg.de/planen-bauen-wohnen/aktuelles/10287818/gekonzept2018/
Einzelhandel / Nahversorgung
https://www.hamburg.de/contentblob/13296542/6edaa9e844192c204fe5105f36019615/data/einzel-2018.pdf
Vergnügungsstättenkonzept Bergedorf
Projekte und Konzepte
https://www.hamburg.de/planen-bauen-wohnen/projekte/13589938/oberbillwerder-stadtteil-105-30/
https://www.iba-hamburg.de/de/projekte/oberbillwerder/uebersicht
https://www.hamburg.de/planen-bauen-wohnen/stadtplanung/13365400/rah/
Aktuelle Bebauungspläne
https://www.hamburg.de/planen-bauen-wohnen/bebauungsplaene/
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Zusammenfassung zur Öffentlichkeitsbeteiligung in Bauleitplanverfahren und in Wettbewerben sowie die Grundinformationen Stadtentwicklung / Stadtplanung zur Kenntnis.
- Anlage 1: Bürgerbeteiligung Bergedorfer Modell
- Anlage 2: Bürgerbeteiligung Wettbewerb mit Öffentlichkeit
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