Hotelkosten für Geflüchtete
Letzte Beratung: 25.06.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.6
Auskunftsersuchen
der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander
und der AfD Fraktion Bergedorf
Die Übernahme von Hotelkosten für Geflüchtete ist ein sensibles und kontroverses Thema. In vielen Fällen werden Hotels als vorübergehende Unterkünfte genutzt, um Menschen in akuten Notsituationen unterzubringen, während sie auf eine langfristige Lösung warten.
Die Kostenübernahme durch staatliche Stellen oder gemeinnützige Organisationen kann eine wichtige Maßnahme sein, um Obdachlosigkeit zu vermeiden und grundlegende Bedürfnisse zu decken. Dennoch wirft dies auch Fragen hinsichtlich der Effizienz, der finanziellen Belastung und der Integration auf. Eine ausgewogene Herangehensweise erfordert die Abwägung von humanitären Aspekten mit finanzieller Verantwortung und langfristigen Integrationsstrategien, um Geflüchteten angemessene Unterstützung und Perspektiven zu bieten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) nimmt auf Grundlage von Auskünften der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI), der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) sowie von F&W Fördern & Wohnen AöR (F&W) zu dem o. g. Auskunftsersuchen wie folgt Stellung:
Der Senat hat bereits u. a. mit Bürgerschafts-Drs. 22/7525, 22/7609, 22/8995, 22/9376, 22/12737, 22/16676, 23/1092, 23/1321, 23/2169, 23/3317, 23/3522 und 23/3667 ausführlich zur Hotel- und Hostelnutzung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen (Folge-)Unterbringung (örU) berichtet.
1. Könnten Sie bitte Auskunft darüber geben, wie viele Geflüchtete derzeit in Hotels in Bergedorf untergebracht sind (2026)?
2. Wie hat sich die Anzahl der in Hotels untergebrachten Geflüchteten in Bergedorf seit 2023 entwickelt (monatlich)? Wie ist der Anteil der Hotelunterbringungen im Vergleich zu anderen Unterbringungsformen?
Siehe Anlage 1.
3. Welche Auswirkung hat die Hotelunterbringung auf den lokalen Wohnungs- und Hotelmarkt in Bergedorf?
Nach Auskunft der BWAI und BSW liegen keine Erkenntnisse über negative Auswirkungen der Anmietung bzw. Nutzung von Hotels und Hostels im Rahmen der örU auf den Wohnungsmarkt oder den Tourismus- und Hotelmarkt vor.
4. Wie lange verbleiben Geflüchtete durchschnittlich in Hotelunterkünften und wie viele Fälle überschreiten eine Dauer von 3 bzw. 6 Monaten?
Die durchschnittliche Verweildauer der zum genannten Stichtag im Bezirk Bergedorf in Hotels und Hostels untergebrachten Personen beträgt 19 Monate.
Von den insgesamt 156 Personen überschritt die Verweildauer in 35 Fällen drei Monate, liegt jedoch unter sechs Monaten. In den übrigen 121 Fällen überschreitet die Verweildauer sechs Monate.
5. Ist im Hotelunterkunftspaket auch die Verpflegung der Geflüchteten enthalten?
Die in Hotels und Hostels untergebrachten Asyl- und Schutzsuchenden erhalten Verpflegung in Form von Catering, sofern ihnen keine Küchen für die Zubereitung von Mahlzeiten zur Verfügung stehen, siehe hierzu auch Bürgerschafts-Drs. 23/3317. Das Catering wird entweder von F&W oder direkt durch die Hotel-/Hostelbetreiberin bzw. den Hotel-/Hostelbetreiber beauftragt.
6. Wie sind die Kosten / Nacht / Person aufgeteilt nach Unterbringung und Verpflegung? Gibt es weitere Kosten (z.B. Sondernutzung, Reinigung, Reparaturen)?
7. Wie haben sich diese Kosten entwickelt seit 2023? Wie haben sich die Kosten entwickelt im Vergleich zu anderen Unterbringungsformen?
Siehe Anlage 2.
Die Anlage stellt die durchschnittlichen Kosten der örU im Bezirk Bergedorf für die Jahre 2023 bis 2025 je Tag und Person dar. Abschließende Zahlen für das Jahr 2026 liegen aufgrund des noch laufenden Jahres noch nicht vor.
Ausgewiesen werden die Kosten für die Zimmeranmietung. Bei anderen Unterbringungsformen als Hotels oder Hostels werden – sofern angemietet – die Immobilienmieten ausgewiesen. Zusätzlich werden die Kosten für Catering und sonstige Kosten dargestellt. Die Position „Sonstige Kosten“ umfasst ergänzende Kosten, die weder der Anmietung noch der Cateringverpflegung direkt zugeordnet werden können. Hierzu zählen insbesondere (Miet-)nebenkosten, periodenfremde Aufwendungen sowie sonstige betriebsbedingte Ausgaben, beispielsweise für den Einsatz von Sicherheits- und Ordnungsdiensten (SOD). Die zugrunde gelegte Personenzahl entspricht jeweils der IST-Belegung. Die Darstellung erfolgt jeweils getrennt nach örU-Interimsstandorten in Form von Hotels und Hostels, Standorten des örU-Regelsystems sowie örU-Interims- und Notstandorten (ohne Hotels und Hostels).
An örU-Regelstandorten, wie zum Beispiel WUK-Standorten, wird grundsätzlich kein Catering eingesetzt; entsprechend entstehen dort keine Cateringkosten. Eine Cateringversorgung ist nur an Standorten erforderlich, an denen keine Küchen zur Nutzung für die Bewohnerinnen und Bewohner vorhanden sind, siehe hierzu auch Antwort zu 5. Dies betrifft insbesondere kurzfristig in Anspruch genommene bzw. hergerichtete Interims- und Notstandorte, darunter Hotels und Hostels.
Die Kosten für die Zimmeranmietung in Hotels und Hostels sind zudem mit denen für die übrigen Unterbringungsformen nur eingeschränkt vergleichbar. Hotels und Hostels können in der Regel ohne nennenswerte bauliche Anpassungen für die Unterbringung genutzt werden, während bei anderen Standorten zusätzlich zu den Mietkosten beispielsweise Aufwendungen für Bau beziehungsweise Herrichtung sowie die Ausstattung der Unterkunft anfallen. Die Höhe der Mietkosten wird darüber hinaus von weiteren Faktoren beeinflusst, insbesondere von der Lage, dem Zustand der Immobilie und weiteren standortspezifischen Rahmenbedingungen.
Zur Kostenentwicklung in der örU siehe im Übrigen Bürgerschafts-Drs. 22/16676 und Drs. 23/1321.
Standorte im System der Erstaufnahme bestanden in Bergedorf im Zeitraum von 2023 bis 2025 nicht und bestehen auch weiterhin nicht.
8. Um ein besseres Verständnis der Kostenstruktur zu erlangen, wären wir interessiert zu
erfahren, welche Gesamtausgaben im Monat März 2026 sowohl für die Hotelunterbringung als auch für die Verpflegung angefallen sind. Wie sind die Gesamtausgaben für das Jahr 2025 gewesen?
Für die Monate Februar und März 2026 liegen noch keine abschließend abgerechneten Daten vor, weshalb nachfolgend die jeweils bei F&W angefallenen Kosten für die Hotel-/Hostelunterbringung im Bezirk Bergedorf für Januar 2026 angegeben werden.
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Kosten Zimmeran-mietung Januar 2026 |
Kosten Catering Januar 2026 |
Sonstige Aufwendungen Januar 2026 |
Gesamt Januar 2026 |
210.874 € |
113.342 € |
54 € |
324.271 € |
Die angefallenen Gesamtkosten bei F&W für die Hotel-/Hostelunterbringung im Bezirk Bergedorf für das Jahr 2025 sind nachfolgend dargestellt.
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Kosten Zimmeran-mietung 2025 (ganzes Jahr) |
Kosten Catering 2025 (ganzes Jahr) |
Sonstige Kosten 2025 (ganzes Jahr) |
Gesamt 2025 (ganzes Jahr) |
5.942.370 € |
3.907.381 € |
305.428 € |
10.155.178 € |
Im Übrigen siehe Antwort zu 6-7.
9. Gibt es bereits konkrete Pläne für künftige Hotelunterbringungen von Geflüchteten? Falls ja, wie viele zusätzliche Betten sind in diesen Plänen vorgesehen?
Die derzeit bestehenden Verträge für Hotels und Hostels enden zum 31. Dezember 2026. Die Überlegungen und Planungen hinsichtlich einer weiteren Nutzung von Hotel- und Hostelkapazitäten sind noch nicht abgeschlossen.
10. Nach welchen Kriterien entscheidet der Senat über den Einsatz von Hotels anstelle kostengünstigerer Alternativen? Welche Maßnahmen wurden getroffen, um Hotelunterbringungen zu reduzieren oder ganz zu vermeiden?
Infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und entsprechenden Fluchtbewegungen kam es ab Februar 2022 innerhalb sehr kurzer Zeit zu erheblichen Zugängen und Unterbringungsbedarfen in Deutschland und Hamburg. Um diesen zusätzlichen Unterbringungsbedarfen Schutzsuchender aus der Ukraine im gebotenen Maße zu entsprechen und Obdachlosigkeit zu vermeiden, mussten sehr kurzfristig zusätzliche Unterbringungskapazitäten in großem Umfang geschaffen werden. Hierzu wurden unterschiedliche Maßnahmen ergriffen. Dazu gehörte auch die Schaffung von Interimsstandorten zur örU und hierbei unter anderem die Anmietung von Hotels und Hostels. Diese Maßnahme ist aufgrund der fortdauernd krisenhaften Situation in der Auslastung der örU weiterhin zwingend erforderlich, um Obdachlosigkeit zu vermeiden.
Das langfristige Ziel ist es, den gesamten Unterbringungsbedarf im örU-Regelsystem abzudecken und auf kostenintensive Not- und Interimskapazitäten, wie beispielsweise Hotels zu verzichten. Trotz der Herausforderungen bei der Immobilienverfügbarkeit werden kontinuierlich neue örU-Standorte entwickelt, der Übergang in regulären Wohnraum gefördert und Not- sowie Interimsstandorte, darunter Hotel- und Hostelstandorte, schrittweise und im Rahmen der lageabhängigen Möglichkeiten abgebaut. Im Jahr 2025 wurden die Unterbringungskapazitäten an Hotel- und Hostelstandorten in Hamburg bereits saldiert um 1.376 Plätze reduziert, im bisherigen Jahr 2026 (Stand: 30.04.2026) erfolgte ein weiterer Abbau um 541 Plätze.
Die zukünftige Unterbringungsnutzung von Hotel- und Hostelkapazitäten hängt maßgeblich von der weiteren Entwicklung der Unterbringungsbedarfe sowie der Verfügbarkeit alternativer Unterbringungsmöglichkeiten ab.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
11. Inwieweit werden lokale Organisationen oder Ressourcen einbezogen, um die Bedingungen und die Integration der in Hotels untergebrachten Geflüchteten zu unterstützen?
Die Angebote der verschiedenen örtlichen Trägerinnen und Träger im Bezirk Bergedorf sowie die bezirksübergreifenden Angebote werden den in Hotels und Hostels untergebrachten Asyl- und Schutzsuchenden im Rahmen der Orientierungsberatung und Vernetzung aufgezeigt und in Bedarfsfällen eine entsprechende Anbindungunterstützt.
Die Orientierungsberatung in den Hotels und Hostels wird durch das sogenannte Mobile Einsatzteam (MET) von F&W durchgeführt, das die Hotels und Hostels regelmäßig anfährt und durch die regelmäßige Präsenz sicherstellt, dass die untergebrachten Personen niedrigschwellig beraten und Anliegen zeitnah bearbeitet werden können. Ziel ist es, die untergebrachten Personen sowohl innerhalb der Unterkunft als auch im umliegenden Sozialraum anzubinden und bei Orientierung, Ankommen und Integration zu unterstützen. Die Angebote umfassen sowohl interne Beratungs- und Unterstützungsleistungen als auch die gezielte Vermittlung in externe Regelstrukturen und Netzwerke.
Dabei erfolgt – entsprechend individueller Bedarfe – insbesondere eine Weitervermittlung an Angebote in den Bereichen Familien- und Psychosozialberatung, Migrations- und Integrationsberatung, Bildungs- und Begegnungsangebote, rechtliche Orientierung sowie allgemeine soziale Beratungs- und Unterstützungsstrukturen.
12. Wer trägt die Kosten für die Renovierung der Hotels, bevor diese wieder ihrer ursprünglichen Nutzung zugeführt werden?
13. Wird zudem geprüft, ob und in welchem Umfang Renovierungsmaßnahmen erforderlich sind?
14. Aus welchen Mitteln wird die Finanzierung hierfür bereitgestellt?
Bei der Nutzung der Hotels und Hostels handelt es sich um eine zeitlich befristete Anmietung einzelner Zimmer beziehungsweise Kontingente im Rahmen des regulären Beherbergungsbetriebs, analog zu anderweitigen privaten oder geschäftlichen Hotelbuchungen. Renovierungsmaßnahmen, die im laufenden Betrieb eines Hotels bzw. Hostels regelmäßig anfallen, sind grundsätzlich durch die jeweilige Betreiberin bzw. den Betreiber zu prüfen und aus deren bzw. dessen Mitteln zu finanzieren.
Soweit während der Anmietung vertragswidrige Mängel durch F&W festgestellt werden, kann F&W diese gegenüber der Betreiberin bzw. dem Betreiber anzeigen und eine umgehende Mängelbeseitigung einfordern. Eine eigene Beauftragung oder Finanzierung von Renovierungsmaßnahmen durch F&W erfolgt nicht.
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Anlage 1 Hotelkosten Bergedorf
Anlage 2 Kostenöffentliche Unterbringung Bergedorf
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