20-1165

Hoffentlich kommt der Storch (nicht)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Kleine Anfrage der BAbg. Froh, Garbers, Herrn Capeletti und der CDU-Fraktion

 

Die letzten Jahrzehnte war es im Frühjahr in den Vier- und Marschlande selbstverständlich, in den Himmel zu schauen und zu hoffen, dass ein Storch kommt und sich auf einem der bereiteten Horste niederlässt. Aktuell scheint es so zu sein, dass genau das Gegenteil der Fall ist, damit der Bau von Windenergieanlagen nicht gestört wird. Jedenfalls wird der vorbereitete Horst am Ochsenwerder Landscheideweg 54/56 derzeit wohl von verschiedenen Personen beobachtet, ob sich dort bereits ein Storch niedergelassen habe oder nicht. Hintergrund ist, dass dort in ca. 650 Metern Entfernung Windenergieanlagen errichtet werden sollen und es deshalb eine Anordnung des Bezirksamts gibt, den Bezug des Horstes dauerhaft zu verhindern.

 

Außerdem geben die Antworten des Bezirksamts zur Drs. 20-1156 (Baugenehmigungen für Storchennester in den Vier- und Marschlanden) Anlass zur Nachfrage.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

 

  1. Ist es richtig, das, wie der Leiter der Bauprüfabteilung in der Bergedorfer Zeitung vom 1. April 2017 zitiert wurde, eine Mitarbeiterin des Bezirksamts an drei Tagen den fraglichen Horst beobachtet hat?
  1. Wenn ja, an welchen Tagen und in welchen Zeiträumen genau?
  2. In welchem Amt und welcher Abteilung ist diese Mitarbeiterin beschäftigt?

 

  1. Warum hat das Bezirksamt zwischenzeitlich die Anordnung zur sofortigen Vollziehung aufgehoben und wurde die sofortige Vollziehung zwischendurch wieder angeordnet?

 

  1. Auf die Frage 5 der Drucksache 20-1156.1 „Haben bestehende Storchenhorste Bestandschutz oder müssen alle Besitzer von Storchenhorsten jetzt nachträglich eine Baugenehmigung beantragen?“ antwortete das Bezirksamt: „Zunächst ist davon auszugehen, dass die alten, bestehenden Masten mit Horst geduldet werden.“

Was ist in diesem Zusammenhang unter „Zunächst“ zu verstehen?

 

  1. Besteht hiernach nur eine Duldung für Masten, auf denen sich tatsächlich ein Horst befindet?

Wenn ja, ist davon auszugehen, dass nicht genutzte Horste nicht der Duldung unterfallen?

 

  1. Wieso sind der Behörde für Umwelt und Energie alle Standorte von Storchenhorsten auf Gebäuden und Masten in Bergedorf bekannt, dem Bezirksamt aber nicht? (Antwort auf Frage 4 der Drs. 20-1156)

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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