20-1085.01

Heckenrückschnitt in Nettelnburg

Antwort

Sachverhalt

Kleine Anfrage der BAbg. Strehlow und SPD-Fraktion

 

In der BZ wurde über den Bewuchs in den engen Straßen Nettelnburgs berichtet. Danach sollen die nicht ordnungsgemäß zurück geschnittenen Hecken dem Verkehr, insbesondere den Bussen, Schwierigkeiten bereiten.

 

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 23. Januar 2017 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund  fragen wir das Bezirksamt:

 

  1. In welchem Rhythmus  begeht der Wegewart die Straßen in Nettelnburg? Bitte die Häufigkeit im vergangenen Jahr 2016 erläutern.

 

Die Straßen in Nettelnburg werden regelhaft 1x pro Monat begangen. Aufgrund eines krankheitsbedingten Ausfalls wurde zwischen Juli 2016 und November 2016 die Begehungsfrequenz auf 1x in 6 Wochen verändert. Bei Hinweisen und Gefahrenstellen wurde weiterhin sofort gehandelt bzw. die gemeldete Gefahrenlage überprüft.

 

 

  1. Sind Auffälligkeiten hinsichtlich des fehlenden Rückschnitts beobachtet bzw. dokumentiert worden?

 

Ja.

 

  1. Sind Fälle bekannt, in denen der Wegewart die Grundstückseigentümer auf ihre Pflicht, die Hecken bis zur Grundstücksgrenze zurück zu schneiden, hinweisen musste?

Ja.

Wenn ja, in welcher Weise ist das geschehen?

 

Dem Anlieger wird vom zuständigen Wegewart eine offizielle Aufforderung als Wurfsendung  für den notwendigen Heckenrückschnitt mit Terminvorgabe in den Briefkasten geworfen.

 

 

Wenn nein, was gedenkt das Bezirksamt zur Behebung der Schwierigkeiten zu tun?

Entfällt.

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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