20-1085

Heckenrückschnitt in Nettelnburg

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage der BAbg. Strehlow und SPD-Fraktion

 

In der BZ wurde über den Bewuchs in den engen Straßen Nettelnburgs berichtet. Danach sollen die nicht ordnungsgemäß zurück geschnittenen Hecken dem Verkehr, insbesondere den Bussen, Schwierigkeiten bereiten.

 

 

Vor diesem Hintergrund  fragen wir das Bezirksamt:

 

  1. In welchem Rhythmus  begeht der Wegewart die Straßen in Nettelnburg? Bitte die Häufigkeit im vergangenen Jahr 2016 erläutern.
  2. Sind Auffälligkeiten hinsichtlich des fehlenden Rückschnitts beobachtet bzw. dokumentiert worden?
  3. Sind Fälle bekannt, in denen der Wegewart die Grundstückseigentümer auf ihre Pflicht, die Hecken bis zur Grundstücksgrenze zurück zu schneiden, hinweisen musste?

Wenn ja, in welcher Weise ist das geschehen?

Wenn nein, was gedenkt das Bezirksamt zur Behebung der Schwierigkeiten zu tun?

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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